Entscheide klug: Unser Steckbrief erklärt dir alles über die OHG-Rechtsform. Von Haftung bis Gründungskosten – so findest du heraus, ob die OHG zu dir passt. 🤓📈 #Unternehmensgründung
Fragst du dich, welche Rechtsform die richtige für dein Unternehmen ist?
Dabei spielen verschiedene Faktoren, die den gesamten Verlauf deines Unternehmens mit beeinflussen, eine wichtige Rolle. Möchtest du privat haften? Wie viel Stammkapital steht dir zur Verfügung? Möchtest du einen Gesellschaftsvertrag für deine Firma schließen?
All diese Fragen solltest du dir vor deiner Gründung durch den Kopf gehen lassen. Damit du besser entscheiden kannst, was für dich bei deiner Rechtsform wichtig ist und was für dein Vorhaben am besten passt, stellen wir dir in unserem Steckbrief die OHG vor.
Die Abkürzung OHG steht für ”Offene Handelsgesellschaft”.
Die OHG ist eine Personengesellschaft, die hauptsächlich auf den Handel ausgerichtet ist.
Für alle, die
Die Rechtsform OHG nutzen Kaufleute aus folgenden Bereichen:
Für die Gründung einer OHG benötigst du gar kein Stammkapital. In einem Gesellschaftsvertrag könnt ihr aber festlegen, ob ihr bestimmte Einlagen einbringen möchtet, wie hoch diese ausfallen sollen und in welcher Form (in Bar oder als Sacheinlage) ihr sie einbringen wollt.
Zunächst mal: Sacheinlagen sind Wertgegenstände, die ein Unternehmer in das Unternehmen einbringt. Das können Maschinen oder Immobilien sein, aber auch immaterielle Wertgegenstände wie Patente oder Marken
Auch diese Sacheinlagen kannst du also in eine OHG einbringen. Das solltet ihr aber unbedingt auch in einem Gesellschaftsvertrag regeln. Dann könnt ihr genau festlegen,
Die Gründung einer OHG ergibt sich z.B. automatisch aus der GbR, wenn du einen Jahresumsatz von mehr als 250.000 € erreichst. Sie ist quasi wie die GmbH zur UG die “Große Version” der Rechtsform.
Beachten solltest du bei ihr unbedingt, dass du mit deinen Mitgründern am selben Strang ziehst. Denn ihr haftet alle zusammen mit euren Einlagen und eurem Privatvermögen. Ihr solltet euch also sehr gut abstimmen, wenn ihr Entscheidungen für die OHG trefft und euch über die Geschäftsziele einig sein. Nur so könnt ihr Streit und Probleme miteinander vermeiden.
Für die Gründung einer OHG solltet ihr min. 2 Gesellschafter sein und ein starkes Vertrauensverhältnis zueinander haben. Dabei ist es egal, ob die Gesellschafter inländische oder ausländische natürliche oder juristische Personen sind. Die Gesellschafter können auch Personengesellschaften sein, aber keine GbR. Wie viele Gesellschafter eine OHG haben darf, ist nicht vorgeschrieben.
Die OHG muss ihren Sitz in Deutschland haben.
Alle Gesellschafter haften mit ihrem Betriebs- und Privatvermögen.
Wichtig: Deine Haftung endet nicht automatisch, wenn du aus der OHG ausscheidest, sondern kann sogar noch bis zu 5 Jahre danach bestehen! Du haftest also auch noch für alle Fälle, die bis zu deinem Austritt “abgeschlossen” bzw. “bearbeitet” wurden. Dabei ist der Zeitpunkt des Ausscheidens, der im Handelsregister auch dokumentiert wird, besonders wichtig und entscheidend!
Ein Gesellschaftsvertrag in Schriftform ist zwar nicht Pflicht, solange du z.B. keine Grundstücke als Sacheinlage einbringst, aber sehr empfehlenswert für eure interne Organisation.
Hier fallen lediglich Kosten an bei…
Ja, die Eintragung ins Handelsregister für eine OHG ist Pflicht.
Du kannst damit rechnen, dass die Gründung einer OHG ca. 1 Woche in Anspruch nimmt, wenn alles gut läuft.
Die OHG ist zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet, wenn für das abgeschlossene Geschäftsjahr und für die zwei darauf folgenden Geschäftsjahre min. 2 dieser 3 Merkmale zutreffen. Dabei kommt es auf den letzten Tag des jeweiligen Geschäftsjahres an!
Bei der OHG führt kein Weg an doppelter Buchführung, der Bilanzierung und einer Inventur vorbei. Diese Pflichten sind aber auch sehr hilfreich für den Überblick über deine unternehmerischen Tätigkeiten.
Die OHG ist voll rechtsfähig. Das heißt, sie kann eigenständig Rechte erwerben, klagen, aber auch verklagt werden.
Die Geschäftsführung und die Vertretung der OHG nach außen erfolgt durch alle Gesellschafter gemeinsam als Organe. Die Gesellschafter haben aber die Möglichkeit, einen Nichtgesellschafter, z.B. einen Prokuristen, auch für diese Aufgaben zu bevollmächtigen.
Als Namen für die OHG zulässig sind z.B. die Personennamen der Gesellschafter, Namen, die mit dem Unternehmensgegenstand zu tun haben oder auch Phantasienamen. Außerdem hast du die Möglichkeit, diese Elemente natürlich miteinander zu kombinieren. Abschließend musst du die Rechtsform mit “Offene Handelsgesellschaft” oder “OHG” an dem Unternehmensnamen (Firma) anknüpfen.
Beispiel: Mustermann Versicherung OHG.
Wichtig ist, dass der Name zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Unternehmensnamen, die im Handelsregister eingetragen sind, unterscheidet.
Dazu kannst du dich an die IHK wenden. Die IHK kann nämlich prüfen, ob sich dein gewünschter Name von anderen “Firmen” genug unterscheidet und keine Verwechslungsgefahr besteht.
Zusätzlich wird kontrolliert, ob der Name den Grundsätzen der Firmenwahrheit und Firmenklarheit entspricht. Was heißt das genau? Es soll sichergestellt werden, dass der Name keinen falschen Eindruck über die Tätigkeit des Unternehmens vermittelt und keine “Täuschung” vorliegt.
Jeder kann dabei seine Stärken einbringen! (Arbeitsteilung)
Da jeder Gesellschafter die OHG alleine vertreten kann, sollten sich alle Gesellschafter immer einig sein.