Du willst endlich dein eigenes Unternehmen gründen und überlegst, als Rechtsform die UG zu wählen, weil dir ggf. noch das notwendige Stammkapital für eine GmbH fehlt? Dann erfährst du jetzt hier alles, was du zur UG wissen solltest. Sie bietet dir den Vorteil der Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH, aber geringere Gründungskosten und die Möglichkeit, schon theoretisch mit einem Euro Stammkapital dein Unternehmen zu starten. Lass uns aber dazu mal genauer anschauen, was eine UG ist.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), meistens einfach UG, ist eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und gehört zu den Kapitalgesellschaften. Sie wurde 2008 in Deutschland eingeführt, um Gründern die Möglichkeit zu geben, mit geringem Stammkapital eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen. Damit ist die UG die deutsche Antwort auf die britische Limited (Ltd.).
Die UG ermöglicht es dir, bereits ab einem Euro Stammkapital zu gründen. Sie eignet sich besonders für dich, wenn du von den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft profitieren möchtest, aber noch nicht das erforderliche Stammkapital für eine GmbH aufbringen kannst oder willst. Wie bei der GmbH haftest du bei der UG nur mit dem Gesellschaftsvermögen, dein Privatvermögen bleibt also im Haftungsfall geschützt.
Die UG ist für viele Gründer eine attraktive Option, da sie sich sowohl für Sologründer, als auch für Teams eignet. Wenn du am Anfang deiner Geschäftsidee stehst und nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügst, bietet dir die UG die Möglichkeit, ein Unternehmen mit beschränkter Haftung zu gründen. Sie ist ideal für dich, wenn du:
Die UG bietet eine Reihe von Vorteilen, die sie zu einer beliebten Rechtsform für Gründer und Startups machen.
Der wohl größte Vorteil der UG ist das geringe Mindeststammkapital. Während du für die Gründung einer GmbH mindestens 25.000 Euro benötigst, kannst du eine UG schon theoretisch ab 1 Euro gründen. In der Praxis solltest du aber ein höheres Stammkapital einzahlen – idealerweise mindestens zwischen 500 und 1.000 Euro –, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten und von Beginn an solide aufgestellt zu sein. Mit nur einem Euro wärst du quasi ab der Notarrechnung sonst schon insolvent.
Als Gesellschafter einer UG haftest du nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Dein Privatvermögen bleibt im Falle einer Insolvenz oder bei Verbindlichkeiten des Unternehmens geschützt. Das bietet dir eine erhebliche Sicherheit und minimiert das persönliche finanzielle Risiko.
Die Gründung einer UG läuft ähnlich wie bei der GmbH. Die notwendigen Schritte sind klar definiert, und mit den RAKETENSTART Gründungspaketen kannst du den Prozess schnell und digital durchlaufen, inkl. Beurkundung deines Gesellschaftsvertrags mit dem Notar per Videocall. Bei der UG fallen die Notarkosten aber etwas geringer aus, insbesondere, wenn du das Musterprotokoll verwendest.
Du kannst die UG alleine oder auch mit mehreren Gesellschaftern gründen. Die Anteile können flexibel aufgeteilt werden, und es ist einfach, später neue Gesellschafter aufzunehmen oder Anteile an andere Personen zu übertragen. Das ist besonders vorteilhaft, wenn du planst, Investoren ins Boot zu holen oder Beteiligungsmodelle für dein Unternehmen anzubieten.
Als Kapitalgesellschaft unterliegt die UG der Körperschaftssteuer von 15 % statt der Einkommenssteuer wie bei der GbR, was bei höheren Gewinnen vorteilhaft sein kann. Außerdem musst du Gewerbesteuer zahlen, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt. Insgesamt kann die steuerliche Belastung bei einer UG geringer sein als bei einem Einzelunternehmen oder einer anderen Personengesellschaft.
Die UG ist so konzipiert, dass du sie später in eine GmbH umwandeln kannst. Dazu musst du 25% der Gewinne jedes Jahr ansparen, bis du das Stammkapital für die GmbH zusammen hast. Sobald du das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hast, kannst du den Rechtsformwechsel vornehmen. Das bietet dir langfristig Flexibilität und die Möglichkeit, mit deinem Unternehmen zu wachsen.
RAKETENSTART Tipp:
Der Prozess der Umwandlung einer UG in eine GmbH ist leider nicht ganz so einfach und du brauchst in der Regel punktuell die Beratung eines Steuerberaters und eines Anwalts, die wiederum Kosten verursachen. Solltest du also 12500 Euro zur Verfügung haben, dann lohnt es sich, einfach direkt mit einer GmbH zu starten. Du benötigst dafür nämlich bei der Gründung der GmbH erstmal nur die Hälfte des Stammkapitals.
7. Professionelles Auftreten
Obwohl die UG weniger bekannt ist als die GmbH, vermittelt auch sie im Vergleich zu einer GbR oder einem Einzelunternehmen ein professionelleres Image. Durch die Haftungsbeschränkung und die Eintragung ins Handelsregister wirkst du auf Geschäftspartner und Kunden vertrauenswürdiger.
8. Geeignet für Holding-Strukturen
Die UG eignet sich hervorragend, um dir eine Holding-Struktur aufzubauen. Das kann einige steuerliche Vorteile mit sich bringen und dir ermöglichen, mehrere Unternehmen unter einem Dach zu verwalten. Besonders für Startups und Unternehmer mit mehreren Projekten ist das eine wichtige Gestaltungsoption deiner Firmenstruktur, die du am besten vorab prüfen solltest.
Trotz der vielen Vorteile gibt es auch einige Nachteile, die du bei der Entscheidung für eine UG berücksichtigen solltest.
Du bist verpflichtet, jährlich 25 % deines Jahresüberschusses als Rücklage einzubehalten, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Das kann die Liquidität deines Unternehmens in der Anfangsphase einschränken und sollte bei deiner Finanzplanung berücksichtigt werden.
Aufgrund des niedrigen Stammkapitals, das du eingezahlt hast, kann es schwieriger für dich sein sein, mit einer UG Kredite oder Finanzierung von Banken zu erhalten. Einige Geschäftspartner könnten die UG auch als weniger seriös betrachten, als eine GmbH. Es kann also sein, dass du etwas mehr Überzeugungsarbeit leisten musst, um Vertrauen aufzubauen.
Als Kapitalgesellschaft unterliegt die UG den strengen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten des Handelsgesetzbuches (HGB). Das bedeutet mehr Aufwand und oft höhere Kosten für die Buchhaltung und Jahresabschlüsse im Vergleich zu Personengesellschaften. Du solltest hier einen Steuerberater hinzuzuziehen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und vor allem dich als Geschäftsführer abzusichern.
Bei der Gründung einer UG sind Sacheinlagen nicht zulässig. Das Stammkapital muss deshalb immer in bar eingezahlt werden. Wenn du also wertvolle Gegenstände oder immaterielle Werte als Einlage nutzen möchtest, ist die UG nicht geeignet. Hier bietet dir die GmbH mit der Möglichkeit zur Sacheinlage mehr Flexibilität.
Der Firmenname muss immer den Zusatz "UG (haftungsbeschränkt)" enthalten. Manche empfinden diesen langen Rechtsformzusatz als unattraktiv oder weniger seriös. Im Geschäftsverkehr kann dies zu Vorurteilen führen, die du mit Professionalität und Transparenz entkräften solltest. Auch im Handel mit ausländischen Unternehmen muss der Zusatz immer angeführt werden; gerade durch die Verwendung des Umlauts “ä” könnten hier weitere Unsicherheiten für die Vertragspartner entstehen.
Jetzt, da du die Vor- und Nachteile kennst, schauen wir uns an, wie du deine UG in acht einfachen Schritten gründen kannst.
Bevor du deine UG gründest, solltest du die wichtigsten Fragen klären:
Die Entscheidung, ob du die UG als Einzelperson oder mit mehreren Gesellschaftern gründest, hat weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmensführung.
Auch wenn die UG ab einem Euro gegründet werden kann, empfiehlt es sich immer, ein höheres Stammkapital mit mindestens 500€ einzuzahlen. Ein höheres Stammkapital signalisiert nicht nur mehr Seriosität gegenüber Geschäftspartnern, sondern es verbessert auch deine Liquidität. Überlege dir, welche finanziellen Mittel du für den Start brauchst, um deine laufenden Kosten wie Miete, Ausstattung oder Marketingmaßnahmen decken zu können.
Die Entscheidung, wie viel Kapital du zu Beginn einzahlst, hängt von deinen finanziellen Möglichkeiten und den Anforderungen deines Geschäftsmodells ab. In der Regel wird aber der Mindestbetrag eingezahlt und dann nur im Rahmen von Kapitalerhöhungen, weil zum Beispiel Investoren mit dazukommen, mehr eingebracht.
Die Wahl des Geschäftsführers ist entscheidend, da dieser die Verantwortung für die laufenden Geschäfte und die rechtliche Vertretung der UG trägt.
Wenn du mit anderen gemeinsam gründest, musst du zuerst die Verteilung der Anteile an der UG festlegen. Je nachdem, wie die Anteile verteilt wurden, beeinflusst das die Stimmrechte und die Gewinnverteilung. Es ist wichtig, diese Punkte im Gesellschaftsvertrag genau zu regeln. Überlege, welche Kriterien für die Aufteilung zwischen den Gesellschaftern relevant sind – beispielsweise die Höhe der Kapitaleinlage, eingebrachte Leistungen oder die Funktion im Unternehmen.
Hast du geprüft, ob es sich für dich lohnt, in einer Holding-Struktur zu gründen? Eine Holding kann dir steuerliche Vorteile bieten und ermöglicht es dir, mehrere Unternehmen unter einem Dach zu verwalten. Wenn du planst, in Zukunft weitere Geschäftsfelder zu erschließen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen einzugehen, kann die Gründung einer Holding, die dann die Anteile an deinem operativen Unternehmen verwaltet, sinnvoll sein.
Kommen wir als nächstes zum Firmennamen. Der Firmenname ist das Aushängeschild deines Unternehmens und sollte daher sorgfältig gewählt werden. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten
Dein Firmenname muss sich von bereits bestehenden Unternehmen unterscheiden, um Verwechslungen zwischen Firmen zu vermeiden. Der Name deiner UG muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine irreführenden Angaben enthalten. Ein Unternehmen namens „Der Raketenstart UG“ neben einem weiteren Unternehmen namens „Raketenstart UG“ könnte z.B. zu Komplikationen und ggf. einer Ablehnung durch die IHK oder das Handelsregister führen.
Prüfe also am besten, ob der Wunschname bereits im Handelsregister eingetragen ist oder frage bei der zuständigen IHK nach, ob es etwas gibt, was gegen deinen Namen spricht. Außerdem kann eine Recherche im Unternehmensregister oder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hilfreich sein, wenn du später den Namen mal als Marke registrieren möchtest.
Der Name darf keine falschen Vorstellungen über den Unternehmenszweck oder die Größe vermitteln. Verwende also keine Bezeichnungen, die Kunden oder Geschäftspartner in die Irre führen könnten. Wenn du beispielsweise "International Trading UG" heißt, solltest du tatsächlich im internationalen Handel tätig sein.
Denke daran, den gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsformzusatz "UG (haftungsbeschränkt)" in deinen Firmennamen aufzunehmen. Das ist zwingend erforderlich, um die Haftungsbeschränkung nach außen kenntlich zu machen.
Bedenke, dass das für jedes Geschäft gilt, das dein Unternehmen führt. Ein Verstoß hiergegen kann dir als Irreführung deiner Geschäftspartner ausgelegt werden.
Prüfe, ob dein gewünschter Firmenname noch als Domain verfügbar ist und ob Markenrechte von Dritten gegebenenfalls durch die Nutzung verletzt werden. Eine einheitliche Unternehmens- und Domainbezeichnung erleichtert das Marketing und den Wiedererkennungswert.
Du solltest überlegen, deinen Firmennamen vorab von der Industrie- und Handelskammer (IHK) prüfen zu lassen. Die IHK gibt dir eine unverbindliche Auskunft darüber, ob der Name eintragungsfähig ist und keine Bedenken bestehen, weil der Name noch als Firmenname verfügbar ist.
Kommen wir zum Gesellschaftsvertrag. Damit du Regelungen für dein Unternehmen treffen kannst, hast du an dieser Stelle die Wahl, ob du mit dem sogenannten Musterprotokoll oder einem umfangreichen Gesellschaftsvertrag gründen möchtest.
Das Musterprotokoll enthält nur die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben und ist damit sehr kurz und einfach gehalten.
Es ist damit eine stark vereinfachte Form des Gesellschaftsvertrags und eignet sich für nur für einfache Gründungskonstellationen, zum Beispiel Sologründer oder Holdings. Es ist gesetzlich vorgegeben und kann deshalb nicht angepasst werden. Es ist rechtlich zulässig für:
Der Vorteil des Musterprotokolls liegt in den geringeren Notarkosten sowie einem schnellen Prozess. Allerdings bietet es dir keine Flexibilität für individuelle Regelungen und ist daher für die meisten Unternehmensstrukturen nicht geeignet, weil du damit keine Risiken regelst.
Eine UG-Gründung mit dem Musterprotokoll ist deshalb eher für Solo-Gründer oder reine vermögensverwaltende Holdings geeignet. Es stellt eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit dar, weil bei Einzelgründern weniger Risiko für Gesellschafter-Streitigkeiten oder ähnliches besteht.
Ein umfangreicher Gesellschaftsvertrag wird stärker auf dich und deine Bedürfnisse zugeschnitten und enthält umfangreiche Regelungen für verschiedene Szenarien in der Zukunft.
Er ergibt vor allem dann für dich Sinn, wenn du z.B. Mitgründer hast und dafür wichtige Strukturen und Szenarien geregelt werden müssen oder Investoren im Verlaufe des Unternehmens mit an Bord geholt werden sollen. Daher ist eine Gründung mit einem umfangreichen Gesellschaftsvertrag vor allem für Startups die richtige Option.
In so einem Gesellschaftsvertrag kannst du unter anderem regeln:
Durch umfangreiche Regelungen z.B. zu was passiert, wenn einer der Gründer das Team mal verlässt, könnt ihr euch in der Zukunft einiges an Streit und Komplikationen ersparen.
Für beide Konstellationen bietet dir RAKETENSTART das richtige Gründungspaket sowohl für einen umfangreichen Gesellschaftsvertrag als auch für eine schnelle, formlose Gründung mit dem Musterprotokoll.
Um jetzt im nächsten Schritt deine GmbH offiziell zu gründen, muss jetzt der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Damit die Beurkundung besonders schnell und einfachgeht, kannst du mit den Gründungspaketen von RAKETENSTART digital gründen.
Variante 1: Du hast einen e-ID-fähigen Personalausweis
Dann kannst du deinen Gesellschaftsvertrag per Videocall mit unseren Partnernotaren beurkunden. Damit eine Videobeurkundung möglich ist, brauchst du außerdem ein Handy und einen Laptop mit Videokamera. Darüber hinaus benötigst du aber auch noch einen e-ID-fähiges Ausweisdokument (z.B. deinen Personalausweis). Hast du keinen deutschen Personalausweis, brauchst du ein vergleichbares Dokument aus einem anderen EU-Staat, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder bei Drittstaatlern ein anderes Dokument, das für das Auslesen der e-ID-Daten genutzt werden kann. Wichtig ist, dass du dazu ebenfalls den dazugehörigen PIN hast.
Verfügst du über einen gültigen Personalausweis aus Deutschland, der ab dem 02.08.2021 ausgestellt wurde, ist für die Beurkundung dein Personalausweis inklusive freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) allein ausreichend.
Deine Ausweis-PIN bekommst du im Rahmen der Ausstellung deines Personalausweises. Solltest du ihn vergessen oder verloren haben, kannst du im Bürgeramt in deiner Nähe eine neue Ausweis-PIN setzen lassen. Bitte nimm zu diesem Termin deinen Personalausweis mit.
Sollte dein Personalausweis vor dem 02.08.2021 ausgestellt worden sein, brauchst du für die digitale Beurkundung zusätzlich deinen gültigen Reisepass.
Variante 2: Du hast keinen e-ID-fähigen Personalausweis
Kein Problem! Auch dann kannst du mit RAKETENSTART gründen und unsere Gründungspakete nutzen. Für die Beurkundung musst du stattdessen dann in Person bei unserem Partnernotar vorbeikommen. Der Rest des Prozesses ist gleich.
Nach der notariellen Beurkundung musst du ein Geschäftskonto eröffnen, um das Stammkapital einzuzahlen. Erst danach kann deine Gründung beim Handelsregister angemeldet werden. Achtung: Das Konto kannst du erst nach der Beurkundung eröffnen!
Geschäftskonto eröffnen
Wähle dafür eine Bank, die zu deinen Bedürfnissen passt. Viele Banken bieten spezielle Kontomodelle für Gründer an. Bei der Kontoeröffnung benötigst du:
Mit RAKETENSTART kannst du, unter Hinzuziehung unserer Partnerbanken dein Geschäftskonto innerhalb von 24 Stunden eröffnen. Wir haben dazu unsere Partner in den Gründungsprozess integriert, damit du ganz einfach damit weitermachen kannst.
Nach der Eröffnung deines Kontos musst du das Stammkapital auf das neu eröffnete Geschäftskonto überweisen. Bei der UG muss das Stammkapital in bar eingezahlt werden, Sacheinlagen sind für die UG nicht zulässig. Achte darauf, dass du den vollständigen Betrag überweist. Sobald das Stammkapital überwiesen wurde, lädst du einfach in deinem Dashboard bei uns für den Notar den Nachweis hoch. Der Notar kümmert sich dann um die Eintragung ins Handelsregister.
Erst mit der Eintragung der UG ins Handelsregister ist deine Gründung offiziell abgeschlossen und du kannst mit deinem Unternehmen offiziell auftreten! Bis dahin befindet sich die UG "in Gründung" (i.G.), und alle Gesellschafter haften noch persönlich.
Beachte dabei: Deine UG ist erst mit Eintragung im Handelsregister offiziell gegründet! Das bedeutet, dass du erst ab diesem Zeitpunkt ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mehr mit deinem Privatvermögen haftest.
Der Notar übermittelt mit der Handelsregisteranmeldung die erforderlichen Dokumente an das zuständige Amtsgericht:
Die Bearbeitungszeit für die Eintragung ins Handelsregister variiert je nach Gericht und beträgt in der Regel zwischen ein und vier Wochen. Während dieser Zeit solltest du geduldig sein und keine verbindlichen Geschäfte im Namen der UG tätigen, da die Haftungsbeschränkung erst mit der Eintragung wirksam wird. Solltest du eine Express-Eintragung brauchen, dann kannst du das bei deinem Gründungspaket dazubuchen.
Nach der Eintragung wird alles im elektronischen Handelsregister veröffentlicht. Du erhältst dann vom Notar einen Handelsregisterauszug, der deine UG offiziell bestätigt. Der notarielle Prozess deiner Gründung ist dann damit abgeschlossen.
Nach der Eintragung ins Handelsregister solltest du genau prüfen, dass die Rechnung, die du vom Handelsregister bekommst, auch echt ist. Leider schicken einige Betrüger in den letzten Jahren gefälschte Rechnungen von angeblichen Registern an neu gegründete Firmen, die täuschend echt aussehen. Achte deshalb auf Warnsignale wie überhöhte Beträge, Rechtschreibfehler, unbekannte Zahlungsempfänger und ausländische IBANs – diese deuten auf betrügerische Rechnungen hin.
Nach der Eintragung ins Handelsregister musst du aber noch ein paar weitere Dinge erledigen, wie zum Beispiel dein Gewerbe anmelden und dich beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen, um deine SteuerID zu erhalten.
Gewerbeanmeldung
Erster Schritt ist die Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt. Wenn mit RAKETENSTART gründest, kannst du das über dein Dashboard direkt anstoßen. Bei vielen Gewerbeämtern kannst du das inzwischen auch alles online erledigen.
Dafür benötigst du folgende Dinge:
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde und liegen meist zwischen 20 und 60 Euro.
Steuer-ID beantragen
Wichtig ist außerdem als nächstes auch die Anmeldung deines Unternehmens beim Finanzamt. Hier kannst du online über das ELSTER-Portal deine Steuernummer beantragen. Dazu füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und übermittelst ihn an das Finanzamt. Er dient als Grundlage für die Registrierung deiner selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt.
Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, den du vom Finanzamt erhältst oder online herunterladen kannst. Darin gibst du unter anderem an:
Es ist wichtig, den Fragebogen sorgfältig auszufüllen, um spätere Korrekturen und Rückfragen zu vermeiden.
Damit du weißt, ob sich zum Beispiel die Kleinunternehmerregelung für dich lohnt und wie du den Fragebogen ausfüllen musst, kannst du unsere Erklärvideos in der Academy nutzen. Solltest du darüber hinaus bei diesem Thema Hilfe benötigen, kannst du dich auch zuerst mit einem Steuerberater auf RAKETENSTART dazu besprechen und dir ein Infogespräch buchen.
Betriebsnummer beantragen
Du möchtest direkt Mitarbeiter einstellen? Dann führt dich der nächste Punkt auf der To-Do-Liste zur Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit. Hier musst du deine Betriebsnummer beantragen. Diese Nummer ist besonders wichtig für die Meldung deiner Mitarbeiter zur Sozialversicherung. Das kannst du entweder selbst tun (z.B. online) oder einen Steuerberater über RAKETENSTART damit beauftragen.
Gewerbeanmeldung
Erster Schritt ist die Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt. Wenn mit RAKETENSTART gründest, kannst du das über dein Dashboard direkt anstoßen. Bei vielen Gewerbeämtern kannst du das inzwischen auch alles online erledigen.
Dafür benötigst du folgende Dinge:
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde und liegen meist zwischen 20 und 60 Euro.
Steuer-ID beantragen
Wichtig ist außerdem als nächstes auch die Anmeldung deines Unternehmens beim Finanzamt. Hier kannst du online über das ELSTER-Portal deine Steuernummer beantragen. Dazu füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und übermittelst ihn an das Finanzamt. Er dient als Grundlage für die Registrierung deiner selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt.
Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, den du vom Finanzamt erhältst oder online herunterladen kannst. Darin gibst du unter anderem an:
Es ist wichtig, den Fragebogen sorgfältig auszufüllen, um spätere Korrekturen und Rückfragen zu vermeiden.
Damit du weißt, ob sich zum Beispiel die Kleinunternehmerregelung für dich lohnt und wie du den Fragebogen ausfüllen musst, kannst du unsere Erklärvideos in der Academy nutzen. Solltest du darüber hinaus bei diesem Thema Hilfe benötigen, kannst du dich auch zuerst mit einem Steuerberater auf RAKETENSTART dazu besprechen und dir ein Infogespräch buchen.
Betriebsnummer beantragen
Du möchtest direkt Mitarbeiter einstellen? Dann führt dich der nächste Punkt auf der To-Do-Liste zur Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit. Hier musst du deine Betriebsnummer beantragen. Diese Nummer ist besonders wichtig für die Meldung deiner Mitarbeiter zur Sozialversicherung. Das kannst du entweder selbst tun (z.B. online) oder einen Steuerberater über RAKETENSTART damit beauftragen.
Als UG unterliegst du bestimmten steuerlichen Pflichten, die du beachten musst.
Die UG unterliegt der Körperschaftssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 % auf das zu versteuernde Einkommen. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftssteuer an.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der deine UG ihren Sitz hat. Der Steuersatz richtet sich nach dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde und liegt in der Regel zwischen 7 % und 17 %. Die Gewerbesteuer ist betrieblich abzugsfähig, was deine steuerliche Belastung reduzieren kann.
Die UG ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, in einigen Fällen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Du musst regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Kleinunternehmerregelung kann von Kapitalgesellschaften wie der UG nicht in Anspruch genommen werden.
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, bist du verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dazu gehören auch die Abgaben für Sozialversicherungen.
Als UG bist du zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, der aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Der Jahresabschluss muss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Du musst 25 % deines Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage einbehalten, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Diese Rücklage dient dazu, das Eigenkapital der UG zu stärken und die finanzielle Stabilität zu erhöhen.
Sobald du das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hast, kannst du deine UG in eine GmbH umwandeln.
Die Umwandlung kann steuerneutral erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die steuerlichen Folgen zu prüfen und zu optimieren.
Die UG eignet sich hervorragend, um eine Holding-Struktur aufzubauen, die steuerliche Vorteile bietet und dir ermöglicht, verschiedene Geschäftsbereiche zu trennen.
Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist. Die operative Tätigkeit wird in Tochtergesellschaften ausgeführt, während die Holding strategische Entscheidungen trifft und Beteiligungen verwaltet.
Möchtest du mehr zu diesem Thema erfahren? Dann findest du umfangreiche Infos in unserem Artikel zur Holdingstruktur hier.
Einer der größten Vorteile liegt in den steuerlichen Möglichkeiten: Gewinne, die deine operativen Gesellschaften erwirtschaften, können fast vollständig steuerfrei an deine Holding ausgeschüttet werden. Das sogenannte Schachtelprivileg ermöglicht es, Dividenden aus Beteiligungen unter bestimmten Voraussetzungen zu 95 % steuerfrei an die Holding zu überweisen. So kannst du dein Kapital effizienter nutzen und die Steuerlast erheblich senken.
Ein weiterer Vorteil ist die Trennung von Risiken. Wenn du verschiedene Geschäftsbereiche in separate Gesellschaften ausgliederst, bleibt das Haftungsrisiko auf die jeweilige Gesellschaft beschränkt. Sollte also ein Geschäftsbereich in Schwierigkeiten geraten, wird dadurch die gesamte Unternehmensstruktur nicht gefährdet.
Auch in Sachen Flexibilität ist die Holding-Struktur für dich von Vorteil. Du kannst durch die Holding problemlos Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben oder Geschäftsbereiche ausgliedern. Das schafft dir strategische Freiheiten und erleichtert es dir, dich schnell an verändernde Marktbedingungen anzupassen. Zudem kannst du durch die zentrale Verwaltung Beteiligungen und Kooperationen besser steuern und ein schlagkräftiges Netzwerk aufbauen.
Die Holding fungiert gleichzeitig als zentrale Stelle für deine Vermögensverwaltung. So kannst du Finanzen und Investitionen zentral steuern und gezielt in vielversprechende Bereiche reinvestieren. Das bedeutet für dich, dass du das bestehende Geschäft weiterentwickeln, neue Geschäftsfelder erschließen und langfristig strategisch wachsen kannst.
Wenn du eine Holding-Struktur mit einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) aufbauen möchtest, startest du mit der Gründung der Holding-UG. Diese Gesellschaft hält die Anteile an deinen operativen Gesellschaften, die dann das Tagesgeschäft in den jeweiligen Geschäftsbereichen übernehmen. Gewinne, die eine operative Gesellschaft erzielt, werden als Dividenden an deine Holding-UG ausgeschüttet. Diese kann die Gewinne dann entweder reinvestieren, für den Ausbau neuer Geschäftsbereiche nutzen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben.
Ein Beispiel: Du gründest eine Holding-UG, die 100 % der Anteile an einer operativen UG hält, die im Bereich E-Commerce tätig ist. Die operative UG erwirtschaftet Gewinne, die an deine Holding ausgeschüttet werden. Dadurch hast du über die Holding zusätzliche finanzielle Mittel, um das Unternehmen weiter auszubauen oder neue Geschäftsfelder zu erschließen.