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10. August 2020

Was sind eigentlich „ESOP“, “VSOP” und die “echte” Unternehmensbeteiligung? (Teil 1)

Was sind eigentlich „ESOP“, “VSOP” und die “echte” Unternehmensbeteiligung? (Teil 1)
10. August 2020

Was sind eigentlich „ESOP“, “VSOP” und die “echte” Unternehmensbeteiligung?

Hast du die Begriffe „ESOP“, “VSOP” oder die “echte” Unternehmensbeteiligung schon einmal im Büroflur oder auf einer Startup-Veranstaltung aufgeschnappt, aber absolut keine Ahnung, was hinter den Abkürzungen stecken könnte?

Damit du ab jetzt bei diesen Themen mitreden kannst und für dein Unternehmen die Vor- und Nachteile abwägen kannst, liefern wir dir die wichtigsten Infos rund um den „ESOP“, “VSOP” und der “echten” Unternehmensbeteiligung.

Hinter all den Begriffen stecken verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung, die vor allem in der Startup-Welt eine entscheidende Rolle spielen. Denn durch die Mitarbeiterbeteiligung können Mitarbeiter für ihre Arbeit honoriert und am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden. Gerade Startups können sich dies zunutze machen, um Mitarbeiter* in Schlüsselpositionen auch auf lange Sicht an das Unternehmen zu binden und für ihr Engagement zu honorieren.

1. Formen der Mitarbeiterbeteiligung

Welche unterschiedliche Formen der Mitarbeiterbeteiligung besonders interessant sind und ob diese auch praktikabel sind, erfährst du jetzt: 

Die  “echten” Unternehmensanteile – “offene” Beteiligung

Von “echten” Unternehmensanteilen spricht man bei einer unmittelbaren Beteiligung eines Mitarbeiters an dem Unternehmen selbst. Im Klartext bedeutet dies, dass ein Mitarbeiter z. B. im Falle der GmbH zum Gesellschafter wird oder er erhält im Falle der AG Aktien. Somit tauscht der Mitarbeiter eigene finanzielle Mittel gegen Unternehmensanteile.

Wenn du deinen Mitarbeitern “echte” Unternehmensanteile einräumen möchtest, musst du bedenken, dass diese dadurch auch bestimmte Rechte als Mitgesellschafter erhalten. So bekommt der Mitarbeiter unter anderem Stimm- oder Mitspracherechte. Dass du diese dann zum Teil dann “aus der Hand gibst”, muss dir im Vorhinein unbedingt bewusst sein. Aus finanzieller Sicht musst du beachten, dass die Übertragung “echter” Unternehmensanteile vor allem Kosten und einen bürokratischen Aufwand verursacht, denn der Gang zum Notar ist oftmals unentbehrlich.

Gleichzeitig bietet diese Form der Mitarbeiterbeteiligung den Vorteil, dass du die Risiken, die mit deinem Unternehmen einhergehen, nicht mehr alleine auf deinen Schultern lasten, sondern von dem Mitarbeiter mitgetragen werden. Ein großer Vorteil ist es außerdem, dass die Kapitaleinlage des Mitarbeiters aus buchhalterischer Sicht auf dem Eigenkapitalkonto deines Unternehmens landet. Dies wiederum führt zu einer höheren Eigenkapitalquote, welches die Kreditaufnahme erleichtern kann. 

“Stille” Beteiligung

Die Informationen, die du gerade erhalten hast, beziehen sich auf die “offene” Beteiligung – sprich der Mitarbeiter, der sich beteiligt, ist nach außen hin als Investor ersichtlich.

Eine andere Variante stellt die “stille” Beteiligung dar. Bei dieser leistet der Mitarbeiter ebenfalls eine Einlage in das Unternehmensvermögen und wird am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Als “still” wird er bezeichnet, da er nach außen hin nicht als Investor auftritt. Stimmrechte oder ähnliche erhält er ebenfalls nicht. Die Geschäftsleitung liegt weiterhin bei dir als Gründer. Somit leistet der stille Gesellschafter lediglich seine Einlage und hat keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Ob dies aus Sicht des Investors vorteilhaft ist oder eher nicht, kommt auf den Investor selbst an. 

Die “echten” Anteilsoptionen – ESOP

Eine weitere Möglichkeit bieten die “echten” Anteilsoptionen. Die “echten” Anteilsoptionen, kurz “ESOP” (“Employee Stock Option Plan”), ermöglichen deinen Mitarbeitern einen Anspruch auf eine zukünftige Beteiligung am Unternehmen. So erhält der Mitarbeiter eine vertraglich geregelte Option auf Unternehmensanteile, die er dann zu einem späteren Zeitpunkt in Aktien umwandeln kann.

Auch die Variante der “echten” Anteilsoptionen ist in der Praxis mit einem lästigen bürokratischen Aufwand verbunden und erfordert in der Regel einen Besuch beim Notar sowie eine notarielle Beurkundung.

Wenn dir das zu aufwendig ist, kommt für dich vielleicht eine dritte Variante der Mitarbeiterbeteiligung in Betracht:

Die “virtuelle” Anteilsoption VSOP

So wird mittlerweile in 73 % der Start-Ups (Quelle: Umfrage des Bundesverbands Deutsche Startups) die Variante des “VSOP” (“Virtual Stock Option Plan”) genutzt. Klingt kompliziert, die Idee dahinter ist aber simpel: Der Mitarbeiter erhält nicht wirklich Anteile am Unternehmen, sondern lediglich durch einen abzuschließenden schuldrechtlichen Vertrag den Anspruch darauf, dass ein bestimmter Geldbetrag im Falle eines Exits gezahlt wird, also quasi “Phantomaktien”. Die Höhe des Anspruchs orientiert sich dabei an dem Betrag, den der Mitarbeiter bei einer “echten” Option erhalten hätte, wenn er diese bei einem Exit verkauft hätte.

Zusammenfassung

Ob und welche Variante der Mitarbeiterbeteiligung für dich schlussendlich in Frage kommt, ist von deinen persönlichen Präferenzen und Zielen abhängig. Einige Aspekte in Bezug auf den “ESOP” und den “VSOP” solltest du allerdings bedenken. Diese stellen wir dir in dem nächsten RAKETENSTART-Blogbeitrag vor!

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