Achtung bei den noch offenen Forderungen deines Unternehmens gegenüber Kunden und Partnern vor dem Jahreswechsel!
Zum Jahreswechsel gibt es neben Weihnachten und Silvesterfeuerwerk noch ein weiteres Ereignis, das jedes Jahr wiederkehrt – der Eintritt der Verjährung. Als Gründer solltest du deshalb einige Wochen vor Jahresende prüfen, ob du und dein Unternehmen vielleicht auch davon betroffen seid und ob du etwas unternehmen solltest, um den Eintritt der Verjährung zu vermeiden.
In dieser Folge lernst du, was die Verjährung überhaupt ist, welche Arten von Verjährungsfristen für dich im Geschäftsverkehr wichtig sind und was du tun kannst, damit z.B. deine Kunden ihre Rechnungen trotz drohender Verjährung noch bezahlen müssen!
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