Steckbrief zur GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Fragst du dich, welche Rechtsform die richtige für dein Unternehmen ist?
Dabei spielen verschiedene Faktoren, die den gesamten Verlauf deines Unternehmens mit beeinflussen, eine wichtige Rolle. Möchtest du privat haften? Wie viel Stammkapital steht dir zur Verfügung? Möchtest du einen Gesellschaftsvertrag für deine Firma schließen?
All diese Fragen solltest du dir vor deiner Gründung durch den Kopf gehen lassen. Damit du besser entscheiden kannst, was für dich bei deiner Rechtsform wichtig ist und was für dein Vorhaben am besten passt, stellen wir dir in unserem Steckbrief die GbR vor.
Wofür steht die Abkürzung?
Die Abkürzung GbR steht für “Gesellschaft bürgerlichen Rechts”.
Welche Art von Rechtsform ist sie?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft und lässt sich sehr leicht und unbürokratisch gründen. Sie gründet sich quasi fast „automatisch“, wenn sich mindestens zwei Personen geschäftlich zum gleichen Zweck zusammentun und gemeinsam nach außen agieren.
Für wen eignet sich die GbR?
Passend ist die GbR für Existenzgründer*innen, die erstmal über kein oder wenig Stammkapital verfügen und vielleicht erst später eine Kapitalgesellschaft gründen möchten. Aber auch kleine Gewerbebetriebe mit einem geringem Geschäftsvolumen können sich für eine GbR entscheiden. Die GbR ist insbesondere eine gute Wahl, wenn es für dich keine Priorität hat, deine private Haftung zu begrenzen, weil du z.B. kein hohes Geschäftsrisiko trägst.
Gründung von einer GbR zu einer OHG
Für den ersten Schritt in die Selbstständigkeit bietet sich der Start mit einer GbR sehr gut an.
Erst, wenn du mit der GbR über 250.000 € Umsatz im Jahr machst, musst du deine GbR dann in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) umwandeln. Die OHG musst du dann auch im Handelsregister eingetragen lassen. Für diese Rechtsform gilt dann z.B. auch die Buchführungspflicht.
Die Umwandlung von der GbR in die OHG führt natürlich auch noch zu anderen Rechten und Pflichten. Als Gesellschafter einer GbR solltest du dich deshalb auf diese Veränderung früh genug einstellen.
Bist du mit deinem Unternehmen so weit, bietet sich eine umfassende Beratung durch einen Steuerberater an.
Wer nutzt zum Beispiel eine GbR?
Die GbR wird von kleinen Gewerben mit mehr als einem Gesellschafter genutzt, zum Beispiel Handwerksbetrieben, Gemeinschaftspraxen oder Agenturen.
Wie hoch ist das Stammkapital?
Für die Gründung einer GbR brauchst du gar kein Stammkapital. Du zahlst bei der Gründung lediglich die Gebühr für die Anmeldung deines Gewerbes.
Kann man eine GbR mit einer Sacheinlage gründen wie bei der GmbH?
Du kannst in die GbR als Gesellschafter neben Geld auch Immobilien oder Wertgegenstände mit einbringen.
Was ist das Besondere an der GbR?
Du kannst die GbR schnell und unbürokratisch gründen. Das macht sie sehr unkompliziert und erspart dir viel Aufwand.
Aber: Nur, wenn du vorhast, dich mit anderen Personen zusammen selbstständig zu machen, kommt die GbR überhaupt für dich in Frage. Denn für die Gründung einer GbR brauchst du mindestens 2 Personen. Willst du allein gründen, dann könnte eher ein Einzelunternehmen die richtige Wahl sein.
Wenn du ein größeres wirtschaftliches oder unternehmerisches Risiko tragen wirst, solltest du dich aber vielleicht über eine andere Rechtsform informieren, die deine persönliche Haftung begrenzt. Das sind zum Beispiel die GmbH oder die UG.
Wie viele Gesellschafter brauchst du?
Eine GbR kann von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Wenn eine juristische Person, zum Beispiel eine UG, Teil der GbR ist, muss aber mindestens eine weitere natürliche Person als Geschäftsführer mit eingetragen sein.
Für welchen Unternehmenszweck ist sie geeignet?
Du kannst die GbR für die verschiedensten Unternehmenszwecke wählen. Achte nur darauf, bei besonders risikoreichen Geschäftszwecken über eine Haftungsbegrenzung nachzudenken.
Wo muss sie ihren Sitz haben?
Die GbR muss ihren Sitz in Deutschland haben.
Wie sieht es mit der Haftung aus?
Als Gesellschafter einer GbR haftest du mit deinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Das bietet deswegen ein hohes Risiko einer Privatinsolvenz, sollte dein Unternehmen irgendwann nicht mehr gut laufen.
In Verträgen mit Dritten kannst du zwar eine Haftungsbeschränkung vereinbaren, allein durch eine interne Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern geht das aber nicht.
Brauchst du einen Gesellschaftsvertrag?
Ein Gesellschaftsvertrag ist nur Pflicht, wenn z.B. eine Immobilie in die Gesellschaft mit eingebracht wird. Es empfiehlt sich aber generell, einen Gesellschaftsvertrag mit deinen Mitgründern schriftlich aufzusetzen und von jedem Gesellschafter unterschreiben zu lassen. Das hilft euch dabei, vorab festzulegen, wer wie viele Anteile erhalten soll, wer welche Bereiche und Aufgaben übernimmt und wie ihr euch die Zukunft des Unternehmens vorstellt.
Wie hoch sind die Gründungskosten?
Für die Gründung einer GbR ist kein Mindestkapital in Form von Stammkapital erforderlich. So hast du, wenn überhaupt, geringe bis gar keine Gründungskosten.
Die Gründungskosten fallen nur in Form von anwaltlichen Beratungskosten rund um einen Gesellschaftsvertrag und bei der Anmeldung eines Gewerbes an in Form der Gewerbeanmeldungsgebühr an.
Ist ein Eintrag ins Handelsregister Pflicht?
Die GbR wird nicht ins Handelsregister eingetragen.
Wie lange dauert eine GbR Gründung?
Da es keine Formerfordernisse für die GbR gibt und sie automatisch entsteht, sobald man sich zur Geschäftsausübung zusammenschließt, ist das wohl die schnellste Gründung eines Unternehmens – von einer auf die andere Minute. Die Gewerbeanmeldung dauert in der Regel ein paar Tage.
Wo musst du deine GbR unbedingt nach der Gründung anmelden?
Du musst sie beim örtlichen Gewerbe- und Ordnungsamt anmelden.
In den meisten Fällen gibt das Gewerbeamt die Anmeldung an das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer weiter. Diese “Ämter” oder Institutionen melden sich daraufhin dann bei den Gesellschaftern der GbR.
Was muss von deiner GbR veröffentlicht werden?
Nach dem Publizitätsgesetz sind auch Personengesellschaften wie die GbR zur Offenlegung bzw. der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen verpflichtet, wenn eine bestimmte Unternehmensgröße erreicht wird.
Die GbR ist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verpflichtet, wenn für das abgeschlossene Geschäftsjahr und für die zwei darauf folgenden Geschäftsjahre mindestens 2 der nachfolgenden 3 Merkmale zutreffen, bei denen es als Stichtag auf den letzten Tag des Geschäftsjahres ankommt:
- die Bilanzsumme einer auf den Abschlussstichtag aufgestellten Jahresbilanz übersteigt 65 Mio. €
- die Umsatzerlöse des Unternehmens in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag übersteigen 130 Mio. €
- das Unternehmen hat in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag durchschnittlich mehr als 5.000 Arbeitnehmer beschäftigt
Was muss bei der Buchführung beachtet werden?
Bei der GbR ist keine aufwendige Buchführung nötig. Pflicht ist lediglich die Einnahmen-Überschussrechnung. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Ausgaben gegenübergestellt.
Beschäftigst du als GbR Mitarbeiter, fällt außerdem noch die Lohnbuchhaltung an. Darüber hinaus steht es dir frei, ob du z.B. auch eine Bilanz aufstellen möchtest.
Es gibt aber auch bestimmte Schwellen, bei denen nach Überschreitung doch eine Bilanz zwingend erstellt werden muss. Darüber solltest du dich vorab informieren.
Ab wann ist deine GbR voll rechtsfähig?
Deine GbR ist ab der Gründung voll rechtsfähig und du kannst Geschäfte tätigen, verklagen oder eben auch verklagt werden.
Welche Steuern zahlst du?
Als GbR führst du für Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuern ab. Die Höhe der UST ist abhängig von der Art der Lieferung oder Leistung und kann somit 19 % oder 7 % betragen.
Außerdem fällt für deinen Betrieb ebenso die Gewerbesteuer an. Machst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, dann musst du keine Umsatzsteuer zahlen, ansonsten kommt diese noch hinzu.
Welche Organe brauchst du in der GbR?
Eine GbR benötigst keine besonderen Gesellschaftsorgane. Jeder Gesellschafter ist dazu berechtigt, das Geschäft zu führen und das Unternehmen in der Öffentlichkeit zu vertreten. Im Gesellschaftsvertrag kannst du aber z.B. regeln, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist.
Welchen Namen kannst du für deine Firma verwenden?
Grundsätzlich kannst du den Namen für dein Produkt oder deine Dienstleistung frei wählen. Wenn du aber die Geschäftsbezeichnung deiner GbR im offiziellen Rahmen verwendest, zum Beispiel auf Briefen, einer Rechnung oder deiner Website, dann musst du immer den Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter mit dem Zusatz GbR verwenden.
Beispiel: Max Mustermann und Moritz Mustermann GbR
Was spricht für die GbR?
Vorteilhaft ist auf jeden Fall die unbürokratische und flexible Gründung. Die Kompetenzen der Gesellschafter können flexibel im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Außerdem ist kein Stammkapital notwendig. Manche Banken sehen die GbR wegen deiner privaten Haftung als besonders kreditwürdig an, das kann also auch ein Vorteil sein.
Was spricht gegen die GbR?
Ein Nachteil und großes Risiko der GbR ist, dass die Gesellschafter neben dem Betriebsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Das bedeutet, wenn du zu zweit gründest und dein Geschäftspartner einen Fehler macht, musst du ggf. auch mithaften.
Wenn das Geschäftsvolumen groß ist oder du planst, Investoren mit an Bord zu holen, bietet sich alternativ zur GbR die Rechtsform der GmbH oder auch die UG an.
Mehr zur GmbH und UG kannst du dir in unseren letzten Podcastfolgen anhören!