Irgendwann stehst du als Gründer vor der Entscheidung, wie die Gründung nun offiziell gemacht werden soll und in welcher Rechtsform du dein Unternehmen führen möchtest. Dafür solltest du dir unbedingt ausreichend Zeit nehmen, diese Frage für dich und deine Konstellation zu beantworten. Denn für welche Rechtsform du dich letztlich entscheidest, hat weitreichende Folgen und entscheidet nicht nur über Faktoren wie die Kosten, sondern auch über die steuerlichen- und rechtlichen Rahmenbedingungen. GmbH, GbR, OHG, UG (haftungsbeschränkt) und Einzelunternehmen – Was sich hinter diesen Begriffen verbirgt & warum genau du dich als Gründer mit diesen Begriffen befassen solltest, erklären wir dir in diesem Blogbeitrag.
Hast du schon einmal darüber nachgedacht, was der Begriff „Rechtsform“ überhaupt bedeutet? Nein? Dann gibt es jetzt die Antwort: Rechtsform meint eigentlich nur die Form, in der dein Unternehmen organisiert ist. Dabei gibt es verschiedene rechtliche Organisationsformen, die wiederum unterschiedliche Rahmenbedingungen vorsehen. Grundsätzlich kann man in Deutschland zwischen drei verschiedenen Formen unterscheiden: dem Einzelunternehmen (Einzelunternehmung), den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften.
1. Teil: Das Einzelunternehmen
Schauen wir uns die erste Form, also die des Einzelunternehmens, einmal genauer an. Das Einzelunternehmen ist tatsächlich die Rechtsform, die in Deutschland am weitesten verbreitet ist und kommt für dich als Gründer besonders dann in Frage, wenn du dein Unternehmen alleine – also ohne Mitgründer – führen möchtest. Wenn du ein Einzelunternehmen gründest und zusätzlich Kaufmann bist, muss dein Unternehmensname den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ (e.K.) tragen. Jetzt fragst du dich vielleicht, ob du Kaufmann bist oder nicht. Das kann nicht pauschal gesagt werden. Tätigst du aber in gewerbstätiger Weise viele Geschäfte, giltst du in der Regel als Kaufmann.
Wenn du nun tatsächlich mit dem Gedanken spielst, ein Einzelunternehmen zu gründen, solltest du gleichzeitig bedenken, dass du als Einzelunternehmer zwar alle Rechte in Bezug auf das Unternehmen innehast, dafür aber auch eine Menge Pflichten trägst. Du musst für das Eigenkapital deines Unternehmens selbst aufkommen und auch eventuelle Verluste sind von dir allein zu tragen. Vorteil ist hier aber, dass das Gesetz kein bestimmtes Startkapital vorsieht. Hat ein Dritter außerdem einen Haftungsanspruch gegenüber deinem Unternehmen, haftest du mit deinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
Das Einzelunternehmen hat aber natürlich nicht nur Nachteile! Denn wenn du allein für alles zuständig bist, zählen eindeutig die alleinigen, schnellen und freien Entscheidungsmöglichkeiten zu den Vorteilen dieser Rechtsform. Läuft dein Unternehmen irgendwann richtig gut, steht dir allein der Gewinn zu.
Wenn dich das überzeugt hat und du unbedingt ein Einzelunternehmen gründen willst, haben wir gute Nachrichten: Die Gründung von einem Einzelunternehmen ist im Vergleich zu den anderen Unternehmensformen kostengünstig, einfach und schnell. Der Gang zum Notar und das Aufsetzen eines komplexen Gesellschaftsvertrags sind bei dieser Rechtsform nicht nötig.
Vielleicht denkst du jetzt, dass sich das Prinzip des Einzelunternehmers zwar ganz gut anhört, du aber nicht ganz allein den Schritt in die Selbstständigkeit wagen willst und eher ein Teamplayer bist? In dem Fall kommt vielleicht die Gründung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft in Frage.
2. Teil: Die Personengesellschaften
Wenn du eine Personengesellschaft gründen willst, brauchst du mindestens einen weiteren Mitgründer. Da ihr zusammen an dem Unternehmen beteiligt seid, teilt ihr euch gleichzeitig auch die Rechte und Pflichten, die einerseits durch das Gesetz vorgegeben sind oder in eurem Gesellschaftsvertrag individuell vereinbart werden können. So teilt ihr euch die Verantwortung im Hinblick auf das Unternehmen und haftet auch gemeinsam.
Die Familie der Personengesellschaften in Deutschland ist groß: Die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehören alle zu den Personengesellschaften. Wir wollen allerdings nur einen Blick auf die wichtigsten und gängigsten Personengesellschaften werfen – der GbR und der OHG:
Die GbR
Die GbR – also die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – ist wohl die häufigste Form der Personengesellschaften. Denn eine GbR entsteht schon automatisch dann, wenn sich zwei Personen zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Schließt du dich also zum Beispiel mit einem Freund zusammen, um eine Fahrgemeinschaft zu bilden, ist hier vielleicht – unter bestimmten Voraussetzungen – bereits eine GbR entstanden. Das ging schnell oder?
Auch im beruflichen Kontext kann die GbR zügig gegründet werden und muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Prinzipiell würde sogar eine mündliche Absprache zwischen dir und deinen Mitgründern ausreichen. Aus rechtlicher Sicht ist das Aufsetzen eines GbR-Vertrags allerdings sicherer und empfehlenswert.
Um eine GbR zu gründen, brauchst du kein Mindestkapital. Im Prinzip kann die GbR also mit 0 € gegründet werden. Wichtig zu wissen ist es allerdings, dass du und deine Mitgründer bei Eintritt eines Haftungsfalls alle mit eurem eigenen persönlichen Vermögen haftet! Wenn dich das nicht abschreckt, kannst du die GbR in wenigen Schritten gründen: Welche das genau sind, erfährst du in der RAKETENSTART Academy!
Die OHG
Eine zweite interessante Form der Personengesellschaften ist die OHG. Für die Gründung der OHG ergeben sich ähnliche Voraussetzungen, wie der bei der GbR. Auch hier musst du dich mit mindestens einem weiteren Mitgründer zusammentun. Anders als bei der GbR müsst ihr nicht nur einen gemeinsamen Zweck verfolgen, sondern außerdem ein Handelsgewerbe betreiben. Darunter versteht man einen Gewerbebetrieb, der einer kaufmännischen Führung bedarf.
Ganz wichtig ist es, dass du eine OHG nicht als Freiberufler oder Kleingewerbetreibender gründen kannst! Denn die Gründung einer OHG setzt die Kaufmannseigenschaft voraus! Wenn du also kein Kaufmann bist, kommt die OHG für dich gar nicht in Frage.
Einen bestimmten Geldbetrag zur Gründung einer OHG müsst ihr nicht aufbringen, was sicherlich vorteilhaft ist. Allerdings haften du und deine Mitgründer auch hier wieder persönlich mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Ob du das möchtest, musst du selbst entscheiden! Das erhöht zwar auf der einen Seite deine Kreditwürdigkeit, auf der anderen Seite trägst du auch ein großes Risiko.
Wenn dir dieses Risiko einfach zu groß ist und du nicht mehr ruhig schlafen könntest, weil du deine Haftung lieber begrenzen möchtest, dann solltest du über die Gründung einer GmbH nachdenken. Und so kommen wir auch schon zur ersten Form in der Familie der Kapitalgesellschaften:
Die GmbH
Die GmbH gehört zu der Familie der Kapitalgesellschaften und steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Alleine an dem Namen erkennst du also schon, dass hier deine Haftung beschränkt ist. Das bedeutet, dass sich im Regelfall bei Eintritt eines Haftungsfalles die Haftung grundsätzlich nur auf das Gesellschaftsvermögen erstreckt. Ausnahmen sind aber auch hier möglich! Auf diese gehen wir später noch ein und beginnen jetzt erstmal von ganz vorne:
Wenn du eine GmbH gründen möchtest, kannst du das prinzipiell auch allein machen, denn die GmbH kann auch als Ein-Mann-GmbH gegründet werden. Die tatsächliche Personenanzahl spielt also eine untergeordnete Rolle. Anders als bei den Personengesellschaften brauchst du für die Gründung einer GmbH ein bestimmtes Stammkapital. Dieses beträgt 25.000 €. Von diesen 25.000 € müssen bereits 12.500 € zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden. Hier besteht sicherlich auch eine der größten Hürden. Denn gerade als kleines Startup ist es oft gar nicht so leicht, zu Beginn 25.000 € aufzubringen.
Auch der Gründungsprozess ist etwas aufwendiger als bei den Personengesellschaften. Wenn du eine GmbH gründen möchtest, musst du unbedingt zum Notar gehen, denn eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist Pflicht!
Kommen wir noch einmal zurück zu der Haftungsfrage. Prinzipiell ist es bei der GmbH so, dass nur die GmbH selbst mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Somit ist deine Haftung auf den Betrag begrenzt, den du in die GmbH mit eingebracht hast und dein Privatvermögen bleibt grundsätzlich unberührt. Bist du allerdings auch Geschäftsführer der GmbH, treffen dich besondere Sorgfaltspflichten. Wenn du diese verletzt, kann es doch sein, dass du mit deinem privaten Vermögen haftest! Welche Pflichten dich als Geschäftsführer im Detail treffen, lernst du in der RAKETENSTART Academy.
Noch einmal kurz zusammen gefasst: Die GmbH bietet grundsätzlich den Vorteil der Haftungsbeschränkung (wenn du deinen Geschäftsführerpflichten gewissenhaft nachkommst), gleichzeitig ist das notwendige Stammkapital mit 25.000 € recht hoch!
Ist dir dieses Stammkapital ein Dorn im Auge, weil es dir zu Beginn am nötigen Kapital fehlt, könnte die UG (haftungsbeschränkt) – auch bekannt als kleine Schwester der GmbH – interessant sein.
Die UG (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt) kann nämlich bereits mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden. Das ist ein gewaltiger Unterschied zu den 25.000 € der GmbH oder?
Wichtig ist es zu wissen, dass bei der UG (haftungsbeschränkt) jedes Jahr ein Viertel des Jahresüberschusses in die Rücklagen eingezahlt werden muss. Wenn diese gesammelten Rücklagen irgendwann 25.000 € übersteigen, kann die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt werden. Da die UG zu der Familie der Kapitalgesellschaften gehört, ist auch hier die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Aber auch hier gilt, dass unter besonderen Umständen eine Haftung mit dem Privatvermögen auf dich zukommen kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn du grobe Rechtsverstöße begangen hast. Also immer schön vorsichtig sein!
Ganz interessant ist es außerdem, dass du auch hier nicht um einen Besuch bei dem Notar herumkommst. Du brauchst nämlich zwingend eine notarielle Beurkundung. Außerdem musst du deine UG in das Handelsregister eintragen lassen.
Eine letzte Besonderheit betrifft die Namenswahl – denn, wenn du eine UG gründen willst, muss dein Firmenname zwingend mit dem Zusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder kurz “UG (haftungsbeschränkt)” versehen sein.
Letztendlich ist die Wahl der richtigen Rechtsform immer eine individuelle Frage. Bei der Entscheidung kannst du dich aber an folgenden Fragen orientieren:
- Möchtest du alleine oder mit anderen gründen?
- Wie hoch ist dein Startkapital?
- Möchtest du das Risiko der persönlichen Haftung eingehen?
Wenn dir die Informationen noch nicht ausgereicht haben und du noch mehr über die verschiedenen Rechtsformen und ihre Vor- und Nachteile erfahren möchtest, solltest du dich unbedingt zur RAKETENSTART Academy anmelden! Wir sehen uns dann dort! Bis dahin!

Madeleine Heuts
Madeleine Heuts ist Juristin, Gründerin und CEO von RAKETENSTART.
Noch während ihres Jura-Studiums in Bonn stellte Madeleine schnell fest, dass für Nichtjuristen und vor allem Gründer in Deutschland bisher kein umfassender Zugang zu Recht besteht. Um kreative Köpfe und Visionäre bei der Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen, verknüpft Madeleine mit RAKETENSTART neben juristischer Expertise ein feines Gespür für Branding- und Marketingstrategien mit neuen Technologien.