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15. Februar 2021

Recht & Podcasts – Das musst du bei deinem eigenen Podcast beachten!

Recht & Podcasts – Das musst du bei deinem eigenen Podcast beachten!
15. Februar 2021

Die Podcastbranche boomt! Immer mehr Unternehmen nutzen einen eigenen Podcast, um ihre Zielgruppe mit selbstproduziertem Audio-Content zu versorgen. Auch für dich als Gründer hat das Format einige Vorteile. Denn Podcasts eignen sich hervorragend, um die Werte und Vision deines Unternehmens zu transportieren und bestmöglich für Content-Marketing zu nutzen. Auch bei einem eigenen Podcast gilt es aber einige rechtliche Themen, die du kennen solltest! Welche Rechte hast du an deinem Podcast? Welche Rechte hat dein Interviewpartner? Was solltest du vor einem Interview regeln? Die wichtigsten Basics zum Thema  stellen wir dir jetzt vor.

1. Welche Rechte hast du an deinem Podcast?

a. Die Verwertungsrechte

Als Urheber hast du die gesamte Macht über deinen Podcast, du kannst also selbst entscheiden, in welcher Art und Weise er verwendet und verwertet werden soll. Das deutsche Urheberrecht ist übrigens nicht ganz auf Andere übertragbar! Falls du einem Anderen die Nutzung deines Podcasts erlauben möchtest, kannst du ihm aber Nutzungsrechte an deinem Podcast in Form von Lizenzen geben. Darunter fallen zum Beispiel die Verbreitung, die Vorführung, die Ausstellung und die Vervielfältigung deines Podcasts.   

Als Benutzer eines fremden Podcasts musst du hier aber vorsichtig sein. Meistens stellt dir ein Urheber kein unbegrenztes Recht seines Werkes zur Verfügung, sondern gibt dir nur einen begrenzten Rahmen, in dem du das Werk nutzen darfst. 

– Als Podcaster darfst du also entscheiden

    • wann dein Podcast veröffentlicht wird 
    • dass dein Name als Urheber des Podcast genannt wird und 
    • dass der Inhalt deines Podcast nicht entstellt, verändert oder beeinträchtigt wird.

– Außerdem darfst du entscheiden

    • wie dein Podcast vervielfältigt wird, also welche Kopien davon erstellt werden
    • wo er verbreitet wird
    • wo er öffentlich zugänglich gemacht wird

b. Urheberpersönlichkeitsrechte

Neben den Verwertungsrechten stehen dir auch sogenannte Urheberpersönlichkeitsrechte zu. Sie schützen dich als Urheber in deiner Person hinter dem Podcast. Durch diese Rechte dürfen deine Podcasts z.B. nicht verunstaltet oder verändert werden. Sie schützen dich auch davor, dass andere Menschen ihn als ihren eigenen Podcast ausgeben.

2. Wie lange gilt der Schutz durch das Urheberrecht?

Der urheberrechtliche Schutz an deinem Podcast steht dir für deine ganze Lebenszeit und sogar noch 70 Jahre danach zu. Jede Folge ist dabei ein eigenes Werk, der Schutz gilt also für jede einzelne Folge.

3. Welche Rechte haben Andere am Podcast, wenn ihr ihn gemeinsam aufnehmt?

Da der Urheber immer derjenige ist, der das Werk, in diesem Fall also du deinen Podcast, erstellt hat, kannst du in der Regel alle Rechte alleine geltend machen. Wenn nun aber mehrere Urheber an einem Werk beteiligt sind, weil du den Podcast zum Beispiel mit deinem Mitgründer produzierst, seid ihr gleichberechtigte Urheber. 

Alle Miturheber haben dann die gemeinsamen Rechte zur Nutzung des Podcasts. Durch diese gemeinschaftlichen Rechte kann keiner von euch als Miturheber alleine entscheiden. Das ist nur anders, wenn Ansprüche bei Verletzungen des Urheberrechts geltend gemacht werden sollen. Das kannst du auch allein.

Besonders bei einer Miturheberschaft solltest du deswegen aber unbedingt vorher vertraglich mit deinem Gesprächspartner regeln, wie die Verwertung und Nutzung des Podcasts ablaufen soll. Solltet ihr euch nämlich nicht einig werden, dann kann es passieren, dass der Podcast gar nicht verwendet werden kann.

4. Welche Rechte haben deine Interviewpartner an deinem Podcast?

Das Gleiche wie für Miturheber gilt auch für deine Interviewpartner, die du in deinen Podcast einlädst. Denn ab einem bestimmten Umfang haben auch Interviewpartner Urheberrechte am Podcast. Durch ihre Antworten tragen sie in der Regel einen wesentlichen Teil zur Entstehung des gesamten Podcasts bei. 

Wichtig ist für die Miturheberschaft von Interviewpartnern aber, dass ihre Interviewantworten auch urheberrechtlich eine sogenannte persönliche geistige Schöpfung darstellen. Das heißt, dass die Antworten über ein einfaches “Ja” oder “Nein” hinausgehen müssen, damit rechtlich eine gewisse Schöpfungshöhe und damit überhaupt Urheberrechtsschutz entsteht. 

Um im Streitfall herauszufinden, ob die Antworten deines Interviewpartners diese Schöpfungshöhe erreichen, werden im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung sowohl inhaltliche als auch gestalterische Elemente betrachtet.

Sollten die Antworten deines Interviewpartners diese Kriterien also erfüllen, darfst du den Podcast lediglich mit seiner Zustimmung verwenden. 

Du solltest um Zeit und Ärger zu sparen deshalb einfach vorher regeln, dass 

    • er die Nutzungsrechte am Podcast auf dich überträgt, 
    • ob er für seine Beteiligung Geld erhalten soll und 
    • auf welchen Plattformen dein Podcast veröffentlicht werden darf. 

Diese Regelung muss zwar keine bestimmte Form haben. Damit du aber besser nachweisen kannst, was ihr vereinbart habt, solltest du unbedingt eine schriftliche Vereinbarung wählen. Was du genau regeln solltest, lernst du detaillierter in der RAKETENSTART Academy!

5. Darfst du einfach Musik im Podcast verwenden?

Ist dir schon mal aufgefallen, dass in so gut wie jedem Podcast Musik als Intro oder Hintergrundmusik eingefügt wird? Musik hilft dir dabei, bei deinen Hörern Emotionen zu wecken und einen Wiedererkennungswert zu schaffen. Dabei unterstreicht die Musik deinen Podcastinhalt und hinterlässt eine positive Wirkung bei deinen Zuhörern. Sie erkennen z.B. bei einem Intro sofort, dass es sich um deinen Podcast handelt und verbinden damit auch dich und deine Inhalte. 

Damit auch du dieses Element für dich in deinem Podcast nutzen kannst, gibt es für dich einige Dinge zu beachten. 

Denn wenn du bei der Nutzung von Musik alles richtig machen möchtest, dann brauchst du die Einwilligung zur Nutzung des Songs von seinem Inhaber. Auch für Songs gilt nämlich das Urheberrecht, sodass der Interpret in vielen Fällen der Rechteinhaber ist und du den Song nicht einfach so verwenden darfst. Hast du diese Einwilligung nicht, dann kann dich der Rechtsinhaber des Songs wegen eines Verstoßes gegen sein Urheberrecht abmahnen und hat einen Anspruch auf Schadensersatz, Unterlassung und Beseitigung der Musik aus deinem Podcast. 

Als Präventionsmaßnahme solltest du dir deswegen immer die Verwertungs- und Nutzungsrechte des Musikinhabers einräumen lassen. Egal, ob du das ganze Musikstück, einzelne Akkorde oder Töne in deinen Podcast einfügen möchtest. 

Was du sonst noch bei der Nutzung von Musik im Unternehmenskontext beachten musst, lernst du in der RAKETENSTART Academy.

Fazit

Es gibt also verschiedene rechtliche Themen zu beachten, wenn du deinen eigenen Podcast hast! Du solltest dir genau bewusst sein, 

  • welche Rechte dir als Urheber zustehen, 
  • wer vielleicht sonst noch Rechte an deinem Podcast hat, damit du entsprechende Regelungen treffen kannst und 
  • ob du Musik einbinden solltest. 

Außerdem gibt es noch weitere Themen, die für deinen Podcast sehr relevant sind! Dazu gehört insbesondere das Thema Werbung und Werbekennzeichnung. Außerdem kann im Rahmen des Inhalts auch noch relevant werden, ob du zum Beispiel andere Menschen oder Produkte im Rahmen deines Podcasts kritisieren oder erwähnen darfst. 

Diese und noch weitere wichtige Themen rund ums Podcasten findest du in der RAKETENSTART Academy!  – 

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts ist Juristin, Gründerin und CEO von RAKETENSTART.
Noch während ihres Jura-Studiums in Bonn stellte Madeleine schnell fest, dass für Nichtjuristen und vor allem Gründer in Deutschland bisher kein umfassender Zugang zu Recht besteht. Um kreative Köpfe und Visionäre bei der Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen, verknüpft Madeleine mit RAKETENSTART neben juristischer Expertise ein feines Gespür für Branding- und Marketingstrategien mit neuen Technologien.

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