Madeleine Heuts Raketenstart Blog Founder

Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuersenkung zur Bewältigung der andauernden Corona-Krise

01.07.2020 – ab heute tritt das im Rahmen der Corona-Krise durch Bundestag und Bundesrat beschlossene Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets mit einer Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuersenkung bis voraussichtlich Ende des Jahres – also auf 6 Monate befristet – von 19 % auf 16 % (für bestimmte Güter sogar von 7 % auf 5 %) in Kraft.

Exkurs: Was ist die Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer überhaupt?

Im Grunde bezahlt jeder von uns Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer. Bist du allerdings Unternehmer und bekommst von einem anderen Unternehmen eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, kannst du diese als Vorsteuer wieder abziehen. Unterm Strich steht bei dir also 0 – du bezahlst erst die Mehrwertsteuer und ziehst diese dann als Vorsteuer ab.

Achte nun unbedingt darauf, dass

  • du deine Kassen- und Buchhaltungssysteme entsprechend anpasst (WICHTIG: nach Ende des Kalenderjahres unbedingt wieder ändern!).
  • du deine Rechnungen entsprechend anpasst! (Machst du das nicht, schuldet dein Unternehmen auch den zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuersatz).
  • du Eingangsrechnungen nur akzeptierst, wenn diese den aktuell geltenden Steuersatz ausweisen.

WICHTIG: Passe nicht nur die Rechnungen an, die du ab dem 01. Juli schreibst. Entscheidend bei der Frage, ob der verminderte Steuersatz gilt, ist nämlich nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung, sondern der Zeitpunkt der erbrachten Leistung:

1) Leistungsausführung: Juni 2020
Inrechnungstellung: Juli 2020
= die Steuer beträgt 19 %.

2) Leistungsausführung: September 2020
Inrechnungstellung: bereits im Mai 2020
= die Steuer beträgt 16 %.

Frage im Zweifel immer einen Steuerberater!

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NEWS: Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer-senkung

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Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuersenkung zur Bewältigung der andauernden Corona-Krise

01.07.2020 – ab heute tritt das im Rahmen der Corona-Krise durch Bundestag und Bundesrat beschlossene Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets mit einer Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuersenkung bis voraussichtlich Ende des Jahres – also auf 6 Monate befristet – von 19 % auf 16 % (für bestimmte Güter sogar von 7 % auf 5 %) in Kraft.

Exkurs: Was ist die Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer überhaupt?

Im Grunde bezahlt jeder von uns Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer. Bist du allerdings Unternehmer und bekommst von einem anderen Unternehmen eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, kannst du diese als Vorsteuer wieder abziehen. Unterm Strich steht bei dir also 0 – du bezahlst erst die Mehrwertsteuer und ziehst diese dann als Vorsteuer ab.

Achte nun unbedingt darauf, dass

  • du deine Kassen- und Buchhaltungssysteme entsprechend anpasst (WICHTIG: nach Ende des Kalenderjahres unbedingt wieder ändern!).
  • du deine Rechnungen entsprechend anpasst! (Machst du das nicht, schuldet dein Unternehmen auch den zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuersatz).
  • du Eingangsrechnungen nur akzeptierst, wenn diese den aktuell geltenden Steuersatz ausweisen.

WICHTIG: Passe nicht nur die Rechnungen an, die du ab dem 01. Juli schreibst. Entscheidend bei der Frage, ob der verminderte Steuersatz gilt, ist nämlich nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung, sondern der Zeitpunkt der erbrachten Leistung:

1) Leistungsausführung: Juni 2020
Inrechnungstellung: Juli 2020
= die Steuer beträgt 19 %.

2) Leistungsausführung: September 2020
Inrechnungstellung: bereits im Mai 2020
= die Steuer beträgt 16 %.

Frage im Zweifel immer einen Steuerberater!

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