So wirst du zum Kleinunternehmer!

Wenn du vorhast, dein Unternehmen offiziell zu gründen, ist dir bestimmt schon bei deiner Recherche mal der Begriff des Kleinunternehmers oder des Kleinunternehmertums untergekommen. In diesem Artikel erfährst du alles rund um das Kleinunternehmertum. Wer darf sich Kleinunternehmer nennen? Wie wirst du Kleinunternehmer? Welche Regeln solltest du dabei unbedingt beachten? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe? Du weißt die Antworten noch nicht und möchtest mehr über das Kleinunternehmertum lernen? Dann bist du hier genau richtig!

Was ist überhaupt ein Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer wirst du dann angesehen, wenn 

  • dein Umsatz mit den umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen deines Unternehmens im Vorjahr nicht über 22.000 Euro gelegen hat und 
  • du im laufenden Jahr voraussichtlich auch nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen wirst. 

Aber Achtung: die Umsatzgrenze von 22.000 Euro gilt erst seit dem 1. Januar 2020 und lag im Jahr 2019 noch bei 17.500 Euro! Solltest du im Jahr 2019 bereits als Kleinunternehmer tätig gewesen sein, gilt für dieses Jahr noch die Bemessungsgrenze von 17.500 Euro.

Wie wirst du zum Kleinunternehmer?

Wenn du als Freiberufler, Gründer oder Gewerbetreibender die Kleinunternehmerregel für dich nutzen willst, musst du dies beim Finanzamt schriftlich angeben. Die Angaben erfolgen im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Darüber bekommt das Finanzamt einen ersten Eindruck, ob deine Geschäftstätigkeit planmäßig in die für den Kleinunternehmer geltenden Umsatzgrenzen fällt. Stimmen die Rahmenbedingungen, so steht deiner Geschäftstätigkeit als Kleinunternehmer nichts mehr im Weg.

Was genau regelt die Kleinunternehmerregelung?

Grundsätzlich ist jeder Gewerbetreibende umsatzsteuerpflichtig und muss diese Umsatzsteuer, die du vielleicht sogar eher auch als Mehrwertsteuer kennst, bei der Rechnungsstellung ausweisen. Die Kleinunternehmerregel soll dabei das Umsatzsteuerrecht für Selbständige, Einzelunternehmer und Gewerbetreibende mit geringfügigem Einkommen vereinfachen. 

Der Kleinunternehmer wird deswegen nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung dient dazu, Geschäftsleuten mit geringen Jahresumsätzen die komplizierten Feinheiten des Umsatzsteuerrechts zu ersparen. Damit soll das Leben für Unternehmer mit weniger Bürokratie etwas einfacher gestaltet werden. Dadurch, dass keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss, wird dir dann aber auch die Vorsteuer dann nicht erstattet. Du solltest dir also überlegen, ob sich das für dich lohnt.

Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ergibt sich nämlich aus der Umsatzsteuer, die jedes Unternehmen, das nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ausweisen und gleichermaßen bezahlen muss. 

Stell dir vor: Dein Unternehmen braucht verschiedene Ressourcen, um schlussendlich das geplante Produkt zu produzieren und arbeitet im Zuge dessen mit verschiedenen Produktionsstätten zusammen. Durch die Abnahme der Ware erhält dein Unternehmen von jeder Produktionsstätte eine Rechnung, in der die erbrachte Leistung zuzüglich der Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Dabei fällt sofort auf, dass der Endpreis deines Produktes dann wesentlich teurer ausfallen würde, wenn dein Unternehmen die Mehrkosten durch die Umsatzsteuer vollumfänglich tragen müsste. Außerdem würden einzelne Teile deines Produktes, je nach Handelskette, doppelt oder dreifach mit der Umsatzsteuer belastet werden. 

Um diesen Fall zu vermeiden, kann sich jedes Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Damit zahlt dann letztendlich nur der Endverbraucher die Umsatzsteuer. Auf der Quittung für ihn wird das dann meistens als die “Mehrwertsteuer” ausgewiesen.

Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe?

Die Kleinunternehmerregel bezieht sich also auf die Umsatzsteuerpflicht. Diese Regel musst du aber vom Begriff des Kleingewerbes unterscheiden. Ein sogenanntes Kleingewerbe betreibst du nämlich, weil dein Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist. Ob du ein Kleingewerbe betreibst, richtet sich also nicht nach deinem Umsatz, sondern ob du einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb einrichten musst.


Auch eine GmbH kann also die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, obwohl sie kein Kleingewerbe ist. Wenn du noch mehr zu diesem Thema und den verschiedenen Rechtsformen erfahren willst, dann schau dir unbedingt mal die RAKETENSTART Academy an.

Für wen ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Durch die Befreiung von der Umsatzsteuer ist der Endpreis deines Produktes oder deiner Dienstleistung zunächst also viel günstiger für den Kunden. Solltest du also nur nebenberuflich als Unternehmer tätig sein,  kann es für dich vorteilhaft sein, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Was du jedoch definitiv berücksichtigen solltest, sind die Betriebskosten. Diese musst du vollumfänglich bezahlen, weil du die Vorsteuer ja nicht geltend machen kannst. Wenn deine Betriebskosten hoch sind, kann es also sinnvoller sein, die Umsatzsteuer auszuweisen. Damit kannst du deine Betriebskosten dann durch die Vorsteuer senken. 

Darüber hinaus ist die Jahresumsatzgrenze von 50.000 Euro auch schnell überschritten, wenn du deine Geschäftstätigkeit mit Gewinnmaximierungsabsicht aufnimmst. 

Auch, um für den privaten Endverbraucher keine Preisschwankungen zu provozieren, kann es ebenfalls von Vorteil sein, von der Kleinunternehmerregel keinen Gebrauch zu machen.

Musst du etwas beachten, wenn du zusätzlich eine Festanstellung hast?

Zunächst solltest du mit deinem Arbeitgeber besprechen, dass du dich nebenbei selbständig machen willst. In manchen Arbeitsverträgen wird sogar explizit geregelt, dass du dazu verpflichtet bist, Nebentätigkeiten vorab anzuzeigen. 

Hast du das gemacht, solltest du dir genau anschauen, welche Steuern du auf deinen Umsatz bzw. das erwirtschaftete Geld zahlen musst. Die Umsatzsteuerfreigrenze ist zwar grundsätzlich von einer Festanstellung unabhängig. Neben der Umsatzsteuer gibt es z.B. aber auch noch die Gewerbesteuer oder die Einkommenssteuer. Für die anderen Steuerarten schaut sich das Finanzamt dann dein Gesamteinkommen an. 

Verdienst du jährlich z.B. mit deinem Gewerbe mehr als 24.500 Euro, so musst du unter anderem trotzdem die Gewerbesteuer bezahlen. Unabhängig davon zahlst du dann auch noch die klassische Einkommenssteuer auf deine Einkünfte.

Fazit

Die Kleinunternehmerregel kann also viele Vorteile für dich gerade im Bezug auf weniger Bürokratie mit sich bringen. Achte jedoch auch auf die Nachteile, wenn du dein Unternehmen so angehst, dass du es mit Gewinnmaximierungsabsicht aufnimmst und deine Tätigkeit nicht als Nebentätigkeit anzusehen ist. 

Bevor du von der Kleinunternehmerregel Gebrauch machst, solltest du deine geplanten Umsätze berücksichtigen, wer dein Endkunde ist, und welche Kosten in deinem Betrieb sonst noch anfallen, die du möglicherweise durch die Vorsteuer senken kannst. Wenn deine Geschäftstätigkeit den Jahresumsatz von 50.000 Euro nicht überschreitet, deine Betriebskosten gering sind und der Endkunde eine Privatperson ist, dann kann es sich aber lohnen, von der Kleinunternehmerregel Gebrauch zu machen.

Madeleine Heuts

Gründerin & CEO von Raketenstart

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Wenn du vorhast, dein Unternehmen offiziell zu gründen, ist dir bestimmt schon bei deiner Recherche mal der Begriff des Kleinunternehmers oder des Kleinunternehmertums untergekommen. In diesem Artikel erfährst du alles rund um das Kleinunternehmertum. Wer darf sich Kleinunternehmer nennen? Wie wirst du Kleinunternehmer? Welche Regeln solltest du dabei unbedingt beachten? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe? Du weißt die Antworten noch nicht und möchtest mehr über das Kleinunternehmertum lernen? Dann bist du hier genau richtig!

Was ist überhaupt ein Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer wirst du dann angesehen, wenn 

  • dein Umsatz mit den umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen deines Unternehmens im Vorjahr nicht über 22.000 Euro gelegen hat und 
  • du im laufenden Jahr voraussichtlich auch nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen wirst. 

Aber Achtung: die Umsatzgrenze von 22.000 Euro gilt erst seit dem 1. Januar 2020 und lag im Jahr 2019 noch bei 17.500 Euro! Solltest du im Jahr 2019 bereits als Kleinunternehmer tätig gewesen sein, gilt für dieses Jahr noch die Bemessungsgrenze von 17.500 Euro.

Wie wirst du zum Kleinunternehmer?

Wenn du als Freiberufler, Gründer oder Gewerbetreibender die Kleinunternehmerregel für dich nutzen willst, musst du dies beim Finanzamt schriftlich angeben. Die Angaben erfolgen im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Darüber bekommt das Finanzamt einen ersten Eindruck, ob deine Geschäftstätigkeit planmäßig in die für den Kleinunternehmer geltenden Umsatzgrenzen fällt. Stimmen die Rahmenbedingungen, so steht deiner Geschäftstätigkeit als Kleinunternehmer nichts mehr im Weg.

Was genau regelt die Kleinunternehmerregelung?

Grundsätzlich ist jeder Gewerbetreibende umsatzsteuerpflichtig und muss diese Umsatzsteuer, die du vielleicht sogar eher auch als Mehrwertsteuer kennst, bei der Rechnungsstellung ausweisen. Die Kleinunternehmerregel soll dabei das Umsatzsteuerrecht für Selbständige, Einzelunternehmer und Gewerbetreibende mit geringfügigem Einkommen vereinfachen. 

Der Kleinunternehmer wird deswegen nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung dient dazu, Geschäftsleuten mit geringen Jahresumsätzen die komplizierten Feinheiten des Umsatzsteuerrechts zu ersparen. Damit soll das Leben für Unternehmer mit weniger Bürokratie etwas einfacher gestaltet werden. Dadurch, dass keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss, wird dir dann aber auch die Vorsteuer dann nicht erstattet. Du solltest dir also überlegen, ob sich das für dich lohnt.

Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ergibt sich nämlich aus der Umsatzsteuer, die jedes Unternehmen, das nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ausweisen und gleichermaßen bezahlen muss. 

Stell dir vor: Dein Unternehmen braucht verschiedene Ressourcen, um schlussendlich das geplante Produkt zu produzieren und arbeitet im Zuge dessen mit verschiedenen Produktionsstätten zusammen. Durch die Abnahme der Ware erhält dein Unternehmen von jeder Produktionsstätte eine Rechnung, in der die erbrachte Leistung zuzüglich der Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Dabei fällt sofort auf, dass der Endpreis deines Produktes dann wesentlich teurer ausfallen würde, wenn dein Unternehmen die Mehrkosten durch die Umsatzsteuer vollumfänglich tragen müsste. Außerdem würden einzelne Teile deines Produktes, je nach Handelskette, doppelt oder dreifach mit der Umsatzsteuer belastet werden. 

Um diesen Fall zu vermeiden, kann sich jedes Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Damit zahlt dann letztendlich nur der Endverbraucher die Umsatzsteuer. Auf der Quittung für ihn wird das dann meistens als die “Mehrwertsteuer” ausgewiesen.

Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe?

Die Kleinunternehmerregel bezieht sich also auf die Umsatzsteuerpflicht. Diese Regel musst du aber vom Begriff des Kleingewerbes unterscheiden. Ein sogenanntes Kleingewerbe betreibst du nämlich, weil dein Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist. Ob du ein Kleingewerbe betreibst, richtet sich also nicht nach deinem Umsatz, sondern ob du einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb einrichten musst.


Auch eine GmbH kann also die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, obwohl sie kein Kleingewerbe ist. Wenn du noch mehr zu diesem Thema und den verschiedenen Rechtsformen erfahren willst, dann schau dir unbedingt mal die RAKETENSTART Academy an.

Für wen ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Durch die Befreiung von der Umsatzsteuer ist der Endpreis deines Produktes oder deiner Dienstleistung zunächst also viel günstiger für den Kunden. Solltest du also nur nebenberuflich als Unternehmer tätig sein,  kann es für dich vorteilhaft sein, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Was du jedoch definitiv berücksichtigen solltest, sind die Betriebskosten. Diese musst du vollumfänglich bezahlen, weil du die Vorsteuer ja nicht geltend machen kannst. Wenn deine Betriebskosten hoch sind, kann es also sinnvoller sein, die Umsatzsteuer auszuweisen. Damit kannst du deine Betriebskosten dann durch die Vorsteuer senken. 

Darüber hinaus ist die Jahresumsatzgrenze von 50.000 Euro auch schnell überschritten, wenn du deine Geschäftstätigkeit mit Gewinnmaximierungsabsicht aufnimmst. 

Auch, um für den privaten Endverbraucher keine Preisschwankungen zu provozieren, kann es ebenfalls von Vorteil sein, von der Kleinunternehmerregel keinen Gebrauch zu machen.

Musst du etwas beachten, wenn du zusätzlich eine Festanstellung hast?

Zunächst solltest du mit deinem Arbeitgeber besprechen, dass du dich nebenbei selbständig machen willst. In manchen Arbeitsverträgen wird sogar explizit geregelt, dass du dazu verpflichtet bist, Nebentätigkeiten vorab anzuzeigen. 

Hast du das gemacht, solltest du dir genau anschauen, welche Steuern du auf deinen Umsatz bzw. das erwirtschaftete Geld zahlen musst. Die Umsatzsteuerfreigrenze ist zwar grundsätzlich von einer Festanstellung unabhängig. Neben der Umsatzsteuer gibt es z.B. aber auch noch die Gewerbesteuer oder die Einkommenssteuer. Für die anderen Steuerarten schaut sich das Finanzamt dann dein Gesamteinkommen an. 

Verdienst du jährlich z.B. mit deinem Gewerbe mehr als 24.500 Euro, so musst du unter anderem trotzdem die Gewerbesteuer bezahlen. Unabhängig davon zahlst du dann auch noch die klassische Einkommenssteuer auf deine Einkünfte.

Fazit

Die Kleinunternehmerregel kann also viele Vorteile für dich gerade im Bezug auf weniger Bürokratie mit sich bringen. Achte jedoch auch auf die Nachteile, wenn du dein Unternehmen so angehst, dass du es mit Gewinnmaximierungsabsicht aufnimmst und deine Tätigkeit nicht als Nebentätigkeit anzusehen ist. 

Bevor du von der Kleinunternehmerregel Gebrauch machst, solltest du deine geplanten Umsätze berücksichtigen, wer dein Endkunde ist, und welche Kosten in deinem Betrieb sonst noch anfallen, die du möglicherweise durch die Vorsteuer senken kannst. Wenn deine Geschäftstätigkeit den Jahresumsatz von 50.000 Euro nicht überschreitet, deine Betriebskosten gering sind und der Endkunde eine Privatperson ist, dann kann es sich aber lohnen, von der Kleinunternehmerregel Gebrauch zu machen.

Madeleine Heuts

Gründerin & CEO von Raketenstart

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