Homeoffice – Was ist das eigentlich und was müssen Unternehmen beachten?

Das Homeoffice ist seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt zum Thema geworden. Viele Arbeitnehmer arbeiten spätestens jetzt nicht mehr vom Büro, sondern von zu Hause aus. Dazu hat selbstverständlich auch die Einführung der Homeoffice-Pflicht beigetragen, die inzwischen wieder aufgehoben wurde.
Aber auch über diesen Zeitraum hinaus hat sich die Arbeit im Homeoffice durchgesetzt und viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern weiterhin die Möglichkeit an, von zu Hause aus zu arbeiten. So können Arbeitgeber ihren Bewerberpool vergrößern, überregional nach potentiellen Arbeitnehmern suchen und machen sich ebenso auf dem Arbeitsmarkt attraktiv.
Sicher wirst du als Gründer also auch schon mit dem Thema Homeoffice in Berührung gekommen sein oder bietest es bereits für deine Mitarbeiter an. Aber was genau bedeutet Homeoffice eigentlich und worauf muss man dabei achten?
Was bedeutet also überhaupt homeoffice?
Wäre auch ein Arbeitsplatz beispielsweise in einem Café oder gar von einem Strandkorb aus inbegriffen?
Mit Homeoffice meint man im allgemeinen Sprachgebrauch, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung in ihrem privaten Wohnbereich erbringen. Deine Beschäftigten arbeiten somit nicht in den Räumlichkeiten deines Betriebs. Bisher gibt es im Gesetz keine Definition für das „Homeoffice“.
Am nächsten kommt das im Gesetz wohl dem „Telearbeitsplatz“ aus der Arbeitsstättenverordnung. Da heißt es: Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.
Fest eingerichtet ist ein Arbeitsplatz, wenn der Arbeitgeber und der Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer ähnlichen Vereinbarung festgelegt haben. Das kann also auch noch vereinbart werden, wenn man schon eine Weile für das Unternehmen arbeitet.
Außerdem muss dafür die benötigte Ausstattung mit Mobiliar und Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen (z.B. Laptop oder Firmenhandy) durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitstellen und installieren.
So eine umfassende Einrichtung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber bedeutet also mehr, als nur einen Laptop zur Verfügung zu stellen. Vielmehr muss der Arbeitgeber auch die feste IT-Einrichtung wie z.B. Monitore oder Drucker bereitstellen oder für das entsprechende Arbeitsmobiliar etc. sorgen.
ACHTUNG:
BEI VIELEN UNTERNEHMEN WIRD SO EINE AUSSTATTUNG WOHL IN VIELEN FÄLLEN, IN DENEN DER ARBEITNEHMER VON ZU HAUSE ARBEITET, SO NICHT VORGENOMMEN WORDEN SEIN. UM SICH AN DIE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG ZU HALTEN, IST DAS ABER DRINGEND NÖTIG!
UNTERSCHEIDUNG HOMEOFFICE & REMOTE WORK
Wichtig ist es außerdem, wegen unterschiedlicher rechtlicher Anforderungen, zwischen dem „Homeoffice“ und dem „mobilem Arbeiten“ zu unterscheiden.
Beim Homeoffice wird eben wortwörtlich das eigene Zuhause zum Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz ist also festgelegt und es gelten fest vereinbarte Arbeitszeiten.
Beim mobilen Arbeiten oder auch Remote Work bekommt der Arbeitnehmer nur einen Arbeitsauftrag. Anders als beim Homeoffice erfolgt die Arbeit beim mobilen Arbeiten nicht an einer bestimmten Stelle. Die Arbeitszeit und den Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer dabei selbst bestimmen. Er könnte also tatsächlich seine Arbeit in einem Café erledigen oder vom Strand aus arbeiten. Beim Homeoffice ist das grundsätzlich nicht möglich.
Fazit
Es gibt noch einiges zu tun, bis alles rund um das Homeoffice gesetzlich genau geregelt ist. Es lässt sich aber schonmal festhalten, dass du als Gründer folgende Dinge dabei beachten solltest:
- Du solltest vor allem die Arbeitsstättenverordnung im Kopf behalten und für eine entsprechende Ausstattung sorgen, wenn deine Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten.
- Dass von zu Hause gearbeitet werden darf bzw. soll und vor allem wie, solltet ihr miteinander vereinbaren und im besten Fall auch dokumentieren.
- Es gibt rechtliche Unterschiede zwischen Remote Work und dem Homeoffice. Du solltest also immer genau schauen, welche Art der Arbeit es sein soll.
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Dieser Artikel ist von
Jana Heinecke
Jana Heinecke ist Juristin und Gastautorin bei RAKETENSTART. Sie hat an der Universität zu Köln studiert, das erste Staatsexamen erfolgreich gemeistert und unterstützt RAKETENSTART jetzt gelegentlich mit spannenden Artikeln zu wichtigen rechtlichen Themen für GründerInnen!