Es gibt viele hilfreiche finanzielle Fördermittel, die du als Gründer für dein Startup beantragen kannst. Eins davon ist die Einstellung eines „Mittelstand Innovativ & Digital“-Assistenten. Diese finanzielle Hilfe wird vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW zur Verfügung gestellt. Das Ziel ist es, dein Unternehmen im Thema Digitalisierung voranzubringen und gleichzeitig Hochschulabsolventen den Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.
Um Fördermittel zur Einstellung eines MID-Assistenten in Anspruch nehmen zu können, gibt es natürlich einige Voraussetzungen, die du erfüllen musst. Zuallererst muss
- dein Firmensitz in NRW sein,
- deine Mitarbeiterzahl unter 50 liegen
- und davon dürfen maximal 5 Angestellte Akademiker sein.
Geplant ist, dass der MID-Assistent 2 Jahre lang bei dir angestellt bleibt. (inkl. Probezeit möglich). Ebenso muss der MID-Assistent mit einem tariflich vereinbarten Entgelt entlohnt werden.
Wie hoch ist der Förderungsbeitrag?
Von der Anzahl deiner beschäftigten Akademiker hängt auch der Förderungsbeitrag ab. Wenn du bisher keine Akademiker angestellt hast, kann dein MID-Assistent mit bis zu 22.500 € jährlich auf das festgelegte Entgelt bezuschusst werden. Hast du bereits Akademiker angestellt, bezuschusst das Programm mit einer Summe von bis zu 15.000 €.
Wichtig: Als Gründer oder Geschäftsführer bist du übrigens nicht in einem Angestelltenverhältnis, du wirst also nicht in die erlaubte Anzahl der Akademiker mit hinzugezählt. Das kannst du bei der Höhe der Förderungssumme in der Beantragung berücksichtigen.
Was wird gefördert und was nicht?
Der Hochschulabsolvent sollte dich hauptsächlich bei Projekten zur Innovation und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren unterstützen. Dazu zählen Aufgaben wie beispielsweise das Arbeiten an Cyber Physical Systems (inkl. Chancen- und Risikoanalyse), das Einführen oder die Weiterentwicklung eines digitalen Geschäftsmodells oder Schnittstellen im Thema „Mensch-Maschine“.
Das Förderprogramm unterstützt zum Beispiel keine Projekte zur Digitalisierung des Vertriebs oder zum Online-Marketing, Marktanalysen, die Implementierung eurer Homepage oder die Einführung von CRM- und ERP-Systemen. Eine umfangreichere Liste der Aufgabenbereiche, die finanziell gefördert (Seite 3) bzw. nicht gefördert (Seite 10) werden, findet ihr unter diesem Link: https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/6061/live/lw_file/f-C3-B6rderbekanntmachung-mid_assistent_final.pdf.
Was muss sonst noch beachtet werden?
Eine weitere Bedingung zum Erhalt der Förderungssumme ist, dass der einzustellende Hochschulabsolvent ein ingenieur-, natur-, wirtschafts-, sozial- oder geisteswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben muss und der Abschluss nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
Ebenso dürfen die Fördermittel, die du bereits beziehst, innerhalb von 3 Jahren 200.000 € nicht überschreiten. Beachte dabei, dass der Assistent erst nach Bewilligung des Fördermittels der Beschäftigung nachgehen darf. Das Fördermittel kann nicht dazu verwendet werden, Anteilseigner des Unternehmens oder deren Familienmitglieder, die mit im Unternehmen arbeiten sollen, zu beschäftigen.
Die bewilligten Mittel werden jeweils für 2 Monate beantragt bzw. überwiesen und nicht in der ganzen Summe am Anfang zur Verfügung gestellt. Den Antrag kannst du zu jeder Zeit über folgenden Link https://www.mittelstand-innovativ-digital.de/antrag-stellen stellen.
Was muss ich tun, um den Förderungsbeitrag zu erhalten?
Letztendlich ist mit solchen Förderprogrammen auch immer etwas Arbeit, vor allem Bürokratie, verbunden. So musst du im Antrag z.B. darlegen, welche(s) Produkt/Dienstleistung von dem MID-Assistenten (weiter) ausgebaut werden soll und welche Qualifikationen und Skills der Hochschulabsolvent dafür mitbringen muss.
Wenn das Fördermittel für dich interessant ist und du mehr darüber erfahren möchtest, kommst du hier (https://www.ptj.de/projektfoerderung/mittelstand-innovativ-digital/mid-assistentin) auf die Website vom Projektträger Jülich.
Zusammenfassung
Worum geht’s bei dem Fördermittel?
Bezuschussung des Entgelts für den eingestellten Hochschulabsolventen!
Voraussetzungen, um das Fördermittel beantragen zu können:
- Firmensitz in NRW
- unter 50 Mitarbeiter im Unternehmen, darunter max. 5 angestellte Akademiker
- 2 Jahre Anstellung des Mitarbeiters
- wird mit tariflich vereinbarten Entgelt entlohnt
Wie hoch ist der Förderungsbeitrag?
- Wenn du keinen Akademiker angestellt hast → Bis 22.500 € im Jahr
- Wenn du max. 5 Akademiker angestellt hast → Bis zu 15.000 € im Jahr
Was wird gefördert und was nicht?
- Gefördert: Projekte zur Innovation und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
- Nicht gefördert: Projekte zur Digitalisierung des Vertriebs oder zum Online-Marketing, Marktanalysen, die Implementierung eurer Homepage oder die Einführung von CRM- und ERP-Systemen
Noch zu beachten ist:
- ingenieur-, natur-, wirtschafts-, sozial- oder geisteswissenschaftliches Studium des Hochschulabsolventen
- Abschluss darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen
- Fördermittel, die du bereits erhältst, dürfen innerhalb 3 Jahren 200.000 € nicht überschreiten
- MID-Assistent darf erst nach Bewilligung der Mittel dieser Beschäftigung nachgehen
- Nicht für Anteilseigner oder Familienmitglieder