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17. August 2020

Die aktuelle Diskussion um „ESOP“, “VSOP” und die “echte” Unternehmensbeteiligung (Teil 2)

Die aktuelle Diskussion um „ESOP“, “VSOP” und die “echte” Unternehmensbeteiligung (Teil 2)
17. August 2020

1. Die aktuelle Situation

Wie du im Blogbeitrag zu Mitarbeiterbeteiligungen bereits erfahren hast, gibt es für dich als Unternehmer einige Möglichkeiten, wie du Mitarbeiter an deinem Unternehmen beteiligen kannst – ESOP, VSOP und „echte“ Unternehmensbeteiligung. 

In diesem Beitrag soll es insbesondere um die verschiedenen Mitarbeiterbeteiligungsformen und deren größte (rechtlichen) Schwachstellen gehen, die du bei deiner Entscheidung unbedingt beachten solltest. Nach der jetzigen Situation ergeben sich folgende Probleme:

Problem 1: Steuerpflicht des geldwerten Vorteils bei fehlender Liquidität des Mitarbeiters

Eine große Hürde stellen vor allem die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen dar, die eine Mitarbeiterbeteiligung zum Teil unattraktiv machen kann. So muss ein Mitarbeiter, der eine Beteiligung durch einen “ESOP” innehat, gleich zwei mal Steuern bezahlen.

Das erste Mal, wenn er seine Option zum Anteilserwerb nutzt: Der Mitarbeiter zahlt dabei den im  Vorhinein vereinbarten Ausübungspreis ( = also der vorher vereinbarte Kurs, zu dem der Mitarbeiter die Aktie dann später kaufen kann) und nicht den tatsächlichen Marktpreis. Doch genau darin besteht das Problem: Diese rechnerische Differenz zwischen dem vereinbarten Ausübungspreis und dem tatsächlichen Marktpreis stellt einen geldwerten Vorteil des Mitarbeiters dar. Diesen muss der Mitarbeiter versteuern. Einen Erlös hat der Mitarbeiter jedoch noch nicht erhalten. Er bezahlt somit Steuern ohne einen finanziellen Zufluss gehabt zu haben.  

Verkauft der Mitarbeiter irgendwann tatsächlich seine Anteile, fallen nochmals Steuern an. Dieses Problem macht die Mitarbeiterbeteiligung in Form eines “ESOPs” sicherlich für viele unattraktiv.

Problem 2: Steuerliche Ungleichbehandlung der Mitarbeiter und Gründer

Ein weiteres Problem des “ESOP” liegt in der entstehenden Ungleichbehandlung zwischen “normalen” Mitarbeitern auf der einen Seite und den Gründern auf der anderen. So unterliegt die Mitarbeiterbeteiligung bei “normalen” Mitarbeitern grundsätzlich der Einkommensteuer. Die Gründer und Investoren hingegen, die ebenfalls eine Beteiligung am Unternehmen halten können, zahlen in der Regel Kapitalertragsteuer. Da diese meist wesentlich niedriger ist, als die individuelle Einkommensteuer, ergibt sich eine steuerliche Schlechterstellung des “normalen” Mitarbeiters gegenüber dem Gründer. 

Problem 3: Internationale Unterschiede

Auch im internationalen Vergleich hinkt Deutschland – vor allem im Bezug auf den “VSOP” – weit hinter den anderen Ländern. Während deutsche Mitarbeiter ihren Ertrag aus einer Phantomaktie (“VSOP”) mit ihrem individuellen Steuersatz – also der Einkommensteuer – besteuern müssen, erfolgt die Besteuerung in anderen Staaten bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf Grundlage der niedrigeren Kapitalertragsteuer. Gerade deutsche Startups tun sich deshalb schwer, ausländische Fachkräfte für die Mitarbeiterbeteiligung zu begeistern, wenn diese in ihrem Heimatstaat einen deutlich höheren Erlös erzielen könnten. Zudem kennen andere Länder das Prinzip des VSOP gar nicht, was es deutschen Unternehmen noch schwieriger macht, ausländische Fachkräfte an Bord zu holen.

2. Zukünftige Entwicklung

Wie sollen diese Probleme nun gelöst werden?

Der Bundesverband Deutsche Startups sowie viele Gründer und Unternehmen haben diese Probleme erkannt und setzen sich nun gemeinsam dafür ein, diese Probleme für die Zukunft zu lösen. Bereits letztes Jahr rief Christian Miele, Tech-Investor bei Index Ventures und Vorsitzender des Bundesverbands deutsche Startups, eine Initiative dazu ins Leben. Unter dem Namen “Initiative Not Optional” machte er gemeinsam mit weiteren bekannten Gesichtern aus der Startup-Szene wie Dominik Richter (Hello Fresh),  Sebastian Siemiatkowski (Klarna) und Frédéric Mazzella (BlaBlaCar) als Unterzeichner der Initiative auf die steuerlichen Hindernisse im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung aufmerksam. 

Nun befassten sich auch der Bundesverband Deutsche Startups gemeinsam mit der Boston Consulting Group, BCG Digital Ventures, der Internet Economy Foundation (IE.F) und Hengeler Mueller in einer umfassenden Studie mit diesen Problematiken und fordern die Umsetzung von 4 Maßnahmen, um die Mitarbeiterbeteiligung zu vereinfachen : 

1. Steuerliche Vereinfachung

Die Vergütungen der Mitarbeiter aus einer Beteiligung sollen steuerlich wie Kapitalerträge – und nicht wie der Arbeitslohn – behandelt werden. So soll die steuerliche Ungleichbehandlung vermieden werden.

2. Förderung von Reinvestitionen aus Erlösen aus einem ESOP

So sollen entsprechende Freibeträge für Reinvestitionen eingeführt werden, die durch Erlöse aus einer Mitarbeiterbeteiligung getätigt wurden. Ziel ist ein sich selbst befeuerndes Startup-Ökosystem.

3. Rechtssicherheit bei der Bewertung der Anteile fördern

Um die Anteile, die an die Mitarbeiter ausgegeben werden, bewerten zu können, sollen vereinfachte und kostengünstige Verfahren eingeführt werden.

4. Erleichterte Rahmenbedingungen im Gesellschaftsrecht

Im rechtlichen Bereich sollen zudem der administrative und finanzielle Aufwand bei Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes gesenkt werden. Der Bundesverband nennt in diesem Zusammenhang die Einführung von digitalen Lösungen, weitestgehend ohne notarielle Beurkundungen oder den Eintrag ins Handelsregister.

Um die Durchsetzung der Forderungen voranzutreiben, hat der Bundesverband Deutsche Startups eine Umfrage mit ca. 1.900 Gründern und Investoren durchgeführt. Hier die spannendsten Ergebnisse auf einen Blick:

1) ESOP als unverzichtbares Mittel

Rund 84 % der Befragten gaben an, dass das Modell der Mitarbeiterbeteiligung gerade im Startup-Bereich unverzichtbar sei.

2) Der Großteil der Mitarbeiter, die eine solche Beteiligung erhalten, sehen diese als Anerkennung der eigenen Leistungen und können sich besser mit ihrem Unternehmen identifizieren.

3) Die Bedingungen der Mitarbeiterbeteiligung seien im Ausland deutlich besser
So gaben 49 % der Befragten an, dass die Rahmenbedingungen der Mitarbeiterbeteiligung im Ausland deutlich besser seien als in Deutschland.

Es wird also spannend, wie die Bundesregierung mit den Forderungen und den Ergebnissen der Umfrage des Bundesverbandes umgehen wird. Wir halten euch auf dem Laufenden!

*Zur besseren Lesbarkeit unserer RAKETENSTART-Blogartikel verwenden wir an einigen Stellen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern ausschließlich die männliche Form. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat dementsprechend nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

 

Zusammenfassung ESOP VSOP Gesellschaftsanteile

Echte Unternehmensanteile: unmittelbare Beteiligung am Unternehmen.

ESOP: vertraglich eingeräumter Anspruch auf eine zukünftige Beteiligung am Unternehmen.

VSOP: Anspruch darauf, dass ein bestimmter Geldbetrag im Falle eines Exits gezahlt wird, also quasi “Phantomaktien”.

 

Zusammenfassung Vor- & Nachteile

Echte Unternehmensanteile

+ MA erhält bestimmte Rechte (z.B. Stimmrechte)

– MA trägt Risiko mit, bürokratischer Aufwand

ESOP

+ langfristige Bindung von Schlüsselpositionen an das Unternehmen, MA entscheidet darüber, wann er seine Option ausüben will

– Problem der Doppelbesteuerung & Ungleichbehandlung der MA und Gründer

VSOP

+ keine notarielle Beurkundung; klar geregelte Lohnsteuerpflicht

– in anderen Ländern zum Teil nicht bekannt; kein “realer” Anspruch

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