Im ersten und zweiten Teil unserer Reihe zum Crowdfunding hast du bereits gelernt, was Crowdfunding ist, wie du deine eigene Kampagne umsetzt und was du dabei rechtlich beachten solltest. Beim Crowdinvesting sieht es im Vergleich zum klassischen Crowdfunding aber etwas anders aus. Hier erhält dein Unterstützer nämlich keine Sachleistung in Form deines Produkts als Gegenleistung, sondern er erwirbt eine Beteiligung an deinem Unternehmen.

Welche Arten der Beteiligung deiner Unterstützer gibt es beim Crowdinvesting?

Zunächst ist zu prüfen, welche Pflichten deshalb du als Initiator der Crowdinvesting-Kampagne zu beachten hast. Das gestaltet sich abhängig von der Art der Beteiligung, die dein Unterstützer erhalten soll. 

  • Stille Beteiligungen

Eine stille Beteiligung, die man auch stille Gesellschaft oder stille Teilhaberschaft nennt, ist darauf ausgerichtet, dass deinem Unternehmen das Kapital deines Unterstützers gegen die Beteiligung am Unternehmensgewinn zugeführt wird. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist sie also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Investieren deine Unterstützer in der Form einer stillen Beteiligung, erhalten sie keine Mitbestimmungsrechte in deinem Unternehmen. Sie bekommen aber Kontrollrechte zugeschrieben, z.B. die Prüfung des Jahresabschlusses, Einsicht in die Buchhaltung oder Papiere und die Beauftragung eines Sachverständigen (§ 232 I HGB).

  • Partiarische Darlehen & Genussrechte

Andere Möglichkeiten der Beteiligung stellen das partiarische Darlehen und Genussrechte dar. Bei einem partiarischen Darlehen wird dem Darlehensgeber ein Anteil vom Umsatz oder Gewinn zugesprochen. Auch bei einem Genussrecht wird dem Unterstützer eine Gewinnbeteiligung eingeräumt. 

Bei beiden Varianten kann dein Anleger weder Mitbestimmungs- noch Kontrollrechte deinem Unternehmen gegenüber ausüben. Das kann praktisch sein, weil er dadurch in seinem Einfluss auf deine Entscheidungen sehr eingeschränkt ist. 

Zu beachten ist aber, dass in bestimmten Fällen, z.B. bei einer Beteiligung über 100.000€, ein sogenannter Emissionsprospekt notwendig ist. Dieser Prospekt muss Angaben über die Risiken und Chancen enthalten, die bei der ausgeschriebenen Beteiligung auftreten können. Partiarische Darlehen können jedoch ohne Prospekte angeboten werden. 

Problematisch ist es aber, partiarische Darlehen von einer stillen Beteiligung präzise zu unterscheiden und abzugrenzen. Liegt nämlich im Ergebnis eine stille Beteiligung vor und du hast keinen erforderlichen Prospekt angefertigt, kann es schnell zu einer Haftung für diesen Fehler für dich kommen. 

Du solltest deshalb bei der Vertragserstellung diesem Thema eine besonders hohe Beachtung schenken, um keine Fehler zu machen!  

Was solltest du beim Crowdinvesting rechtlich beachten?

1. Verbuchung der Beteiligungen in deiner Bilanz

Bei der Verbuchung dieser Beteiligungen in deiner Bilanz gibt es nun einige Dinge zu beachten. Diese richten sich nach der Art des Darlehens oder der Beteiligung, du solltest dich also genau über den Umgang damit informieren. Partiarische Darlehen zählen z.B. zum sogenannten Mezzanine-Kapital und sind eine Kombination aus Merkmalen des Eigenkapitals und Fremdkapitals. Damit wird dein Unternehmen mit bilanziellem oder wirtschaftlichem Eigenkapital versorgt. In deiner Bilanz werden diese Darlehen als Verbindlichkeiten berücksichtigt. Zusätzlich werden die geleisteten Vergütungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

Auch damit du eine stille Beteiligung und Genussrechte als Eigenkapital verbuchen kannst, gibt es einige Dinge zu beachten. 

2. Das Kleinanlegerschutzgesetz und die Prospektpflicht

Anders als beim Crowdfunding gibt es aber beim Crowdinvesting bereits rechtliche Regelungen, die Rahmenbedingungen dafür liefern. Diese findest du im Kleinanlegerschutzgesetz. 

Das Gesetz dient dazu, Privatpersonen bei Crowdfunding-Investitionen gezielt zu schützen. Im Fokus steht dabei die sogenannte Prospektpflicht (§ 6 VermAnlG – Vermögensanlagengesetz). Darin wird geregelt, dass für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte, stille Beteiligungen, Lending-based Crowdfunding und ähnliche Finanzierungsformen (§ 1 II VermAnlG – Vermögensanlagengesetz) die Pflicht besteht, Informationen über die mit der Beteiligung zusammenhängenden Chancen und Risiken in sogenannten “Prospekten” zu veröffentlichen. Dazu zählen zum Beispiel auch Jahres- und Quartalsberichte (§§ 23 ff. VermAnlG – Vermögensanlagengesetz). Das soll Unterstützer aufklären und somit vor Risiken schützen.

– Gilt die Prospektpflicht immer?

Bei der Prospektpflicht gibt es einige Ausnahmen, die in §§ 2, 2a VermAnlG – Vermögensanlagengesetz geregelt sind. Die Prospektpflicht greift nämlich nicht nicht, wenn 

  1. nicht mehr als 20 Anteile von derselben Vermögensanlage angeboten werden,
  2. der Verkaufspreis der angebotenen Anteile einer Vermögensanlage innerhalb von 12 Monaten die 100 000€ nicht überschreitet oder 
  3. der Preis von jedem ausgeschriebenen Anteil pro Anleger einer Vermögensanlage von mindestens 200 000€ beträgt. 

Die Online-Crowdfunding-Plattformen sind außerdem verpflichtet, zu überwachen, dass die Grenzen für Anlagebeträge nicht überschritten werden (§ 2a III VermAnlG). 

 Das gilt als eingehalten, wenn folgende Beträge dabei nicht überschritten werden:

  1. Erste Ausnahme:  Der Betrag bleibt unter oder bei 1000€.
  2. Zweite Ausnahme: Der Betrag liegt unter 10 000 Euro und einer der Anleger kann ein Vermögen in Höhe von mindestens 100 000€ nachweisen oder 
  3. Der Betrag beträgt höchstens 25 000 Euro, wobei dieser höchstens das doppelte durchschnittliche Nettoeinkommen des Anlegers pro Monat darstellen darf.

Solange diese Grenzen also nicht überschritten werden, besteht keine Prospektpflicht. 

Außerdem sind  folgende Beteiligungen auch von der Berichts- und Prospektpflicht befreit: 

  • Nachrangdarlehen
  • partiarische Darlehen 
  • Lending-based Crowdfunding, wenn der Preis der angebotenen Vermögensanlagen dieses Herausgebers 2,5 Mio.€ nicht überschreitet 

3. Das Widerrufsrecht beim Crowdinvesting 

Auch beim Crowdinvesting besteht außerdem nach dem Vertragsschluss eine 14-tägige Widerrufsfrist. Es ist deshalb ebenfalls deine Pflicht, deine Unterstützer über diese Widerrufsfrist auch zu informieren.

Was sind die Vor- und Nachteile der Crowdfinanzierung? 

Zusammenfassend wollen wir dir zum Abschluss noch einmal die größten Vor- und Nachteile einer Crowdfinanzierung aufzeigen. Diese Punkte kannst du in deine Überlegungen mit einbeziehen, ob eine Crowdfunding-Kampagne zu dir und deinem Vorhaben passt:

Vorteile der Crowdfinanzierung 

  • Unterstützer können sich, egal mit welchem Budget, an deiner Crowdfunding-Kampagne beteiligen und Kapital investieren, um dich zu unterstützen. Crowdfinanzierungskampagnen haben meistens eine Laufzeit zwischen einem und drei Monaten. Dies ist vergleichsweise eine kurze Dauer für Finanzierungsprogramme und damit ein überschaubarer Zeitraum, mit dem du gut deine Produktion planen kannst. 
  • Im Gegensatz zu Aktien, wo lediglich Anteile an einem Unternehmen gekauft werden, hat dein Unterstützer im Hinblick auf den Einsatz des Kapitals beim Crowdfunding eine sehr hohe Transparenz. Er weißt genau, in welches Projekt sein Geld fließt und investiert deswegen viel schneller. 
  • Für dich als Unternehmensgründer hast du die perfekte Plattform, um dein notwendiges Startkapital einzusammeln. Das ist auf einer 
  • Crowdfunding-Plattform viel einfacher, als eine Prüfung bei einer Bank zu überstehen, da die Notwendigkeit von Sicherheiten eher in den Hintergrund tritt.
  • Du kannst außerdem vorher testen, wie dein Produkt auf dem Markt ankommt. Je mehr Unterstützer du durch die Plattform generieren kannst, umso besser kommt deine Idee bei Dritten an. 
  • Eine Crowdfunding-Kampagne an sich stellt bereits eine große Marketingmaßnahme dar, die dein Unternehmen und Produkt richtig pushen kann. 
  • Du baust dir mit einer Crowdfunding-Kampagne deine erste Community auf, generierst dadurch erste Kunden und steigerst so deinen Bekanntheitsgrad. 
  • Deine Unterstützer haben weder Mitspracherechte noch einen Einfluss auf die Prozesse und den Erfolg des Projekts. Das kann also entspannter sein, als einem Business Angel für sein Investment regelmäßig Bericht erstatten zu müssen.

Nachteile der Crowdfinanzierung 

  • Von deinem Vertrag mit deinen Unterstützern kannst du lediglich bei einer Leistungsstörung zurücktreten.
  • Im Falle einer Insolvenz sind deine Unterstützer bei der Auszahlung nachrangig zu allen anderen Gläubigern. Das bedeutet, dass sie ihr Geld entweder erst sehr spät, nur einen kleinen Anteil davon oder gar nicht zurückbekommen. Das könnte Unterstützer abschrecken oder im worst case sogar deinem Ruf schaden, falls etwas schiefläuft.
  • Deine Unterstützer wollen natürlich wissen, was mit ihrem Geld passiert, weil sie ein hohes Investitionsrisiko tragen. Du musst also viel Zeit investieren, deine Crowd über die Abläufe und eventuelle Schwierigkeiten zu informieren. Insbesondere solltest du darauf achten, dass mangelnde Infos nicht zu einem Shitstorm führen, den z.B. in früheren Kampagnen andere Startups zu spüren bekommen haben.

Zusammenfassung

Du weißt jetzt, was es mit Crowdfunding auf sich hat und hast nun die wichtigsten Informationen zum Thema Crowdfunding und Crowdinvesting für deine eigene Kampagne. Besonders in der Anfangsphase deiner Unternehmensgründung kann Crowdfunding eine sehr gute Alternative zu den typischen Krediten sein. Du kannst damit entscheiden, welche Form des Crowdfundings für dein Unternehmen am besten passt und wie viel Einfluss deine Unterstützer haben sollen. Falls dir das notwendige Kapital für die Realisierung deiner Geschäftsidee bis jetzt gefehlt hat, haben wir dir nun hoffentlich eine sehr gute Möglichkeit geliefert. Mehr Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten findest du auch in unserer RAKETENSTART Academy. Du kannst dich jetzt schon hier zum Presale anmelden und dir 20 % Rabatt auf das Basispaket sichern!

Viel Erfolg bei deiner ersten Crowdfunding-Kampagne!

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts ist Juristin, Gründerin und CEO von RAKETENSTART.
Noch während ihres Jura-Studiums in Bonn stellte Madeleine schnell fest, dass für Nichtjuristen und vor allem Gründer in Deutschland bisher kein umfassender Zugang zu Recht besteht. Um kreative Köpfe und Visionäre bei der Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen, verknüpft Madeleine mit RAKETENSTART neben juristischer Expertise ein feines Gespür für Branding- und Marketingstrategien mit neuen Technologien.

Melina Göbel

Melina Göbel

Aktuell studiert Melina im fünften Fachsemester den Bachelor Wirtschaftsrecht an der Hochschule Osnabrück. Ihre große Begeisterung für rechtliche Themen und Startups führte sie von Osnabrück nach Köln zu RAKETENSTART. Dort bringt sie sich mit ihren Fähigkeiten und Elan in die Themenwelt unserer digitalen Rechtsabteilung als Praktikantin ein.

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Crowdinvesting – Das solltest du dabei rechtlich beachten!

Im ersten und zweiten Teil unserer Reihe zum Crowdfunding hast du bereits gelernt, was Crowdfunding ist, wie du deine eigene Kampagne umsetzt und was du dabei rechtlich beachten solltest. Beim Crowdinvesting sieht es im Vergleich zum klassischen Crowdfunding aber etwas anders aus. Hier erhält dein Unterstützer nämlich keine Sachleistung in Form deines Produkts als Gegenleistung, sondern er erwirbt eine Beteiligung an deinem Unternehmen.

Welche Arten der Beteiligung deiner Unterstützer gibt es beim Crowdinvesting?

Zunächst ist zu prüfen, welche Pflichten deshalb du als Initiator der Crowdinvesting-Kampagne zu beachten hast. Das gestaltet sich abhängig von der Art der Beteiligung, die dein Unterstützer erhalten soll. 

  • Stille Beteiligungen

Eine stille Beteiligung, die man auch stille Gesellschaft oder stille Teilhaberschaft nennt, ist darauf ausgerichtet, dass deinem Unternehmen das Kapital deines Unterstützers gegen die Beteiligung am Unternehmensgewinn zugeführt wird. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist sie also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Investieren deine Unterstützer in der Form einer stillen Beteiligung, erhalten sie keine Mitbestimmungsrechte in deinem Unternehmen. Sie bekommen aber Kontrollrechte zugeschrieben, z.B. die Prüfung des Jahresabschlusses, Einsicht in die Buchhaltung oder Papiere und die Beauftragung eines Sachverständigen (§ 232 I HGB).

  • Partiarische Darlehen & Genussrechte

Andere Möglichkeiten der Beteiligung stellen das partiarische Darlehen und Genussrechte dar. Bei einem partiarischen Darlehen wird dem Darlehensgeber ein Anteil vom Umsatz oder Gewinn zugesprochen. Auch bei einem Genussrecht wird dem Unterstützer eine Gewinnbeteiligung eingeräumt. 

Bei beiden Varianten kann dein Anleger weder Mitbestimmungs- noch Kontrollrechte deinem Unternehmen gegenüber ausüben. Das kann praktisch sein, weil er dadurch in seinem Einfluss auf deine Entscheidungen sehr eingeschränkt ist. 

Zu beachten ist aber, dass in bestimmten Fällen, z.B. bei einer Beteiligung über 100.000€, ein sogenannter Emissionsprospekt notwendig ist. Dieser Prospekt muss Angaben über die Risiken und Chancen enthalten, die bei der ausgeschriebenen Beteiligung auftreten können. Partiarische Darlehen können jedoch ohne Prospekte angeboten werden. 

Problematisch ist es aber, partiarische Darlehen von einer stillen Beteiligung präzise zu unterscheiden und abzugrenzen. Liegt nämlich im Ergebnis eine stille Beteiligung vor und du hast keinen erforderlichen Prospekt angefertigt, kann es schnell zu einer Haftung für diesen Fehler für dich kommen. 

Du solltest deshalb bei der Vertragserstellung diesem Thema eine besonders hohe Beachtung schenken, um keine Fehler zu machen!  

Was solltest du beim Crowdinvesting rechtlich beachten?

1. Verbuchung der Beteiligungen in deiner Bilanz

Bei der Verbuchung dieser Beteiligungen in deiner Bilanz gibt es nun einige Dinge zu beachten. Diese richten sich nach der Art des Darlehens oder der Beteiligung, du solltest dich also genau über den Umgang damit informieren. Partiarische Darlehen zählen z.B. zum sogenannten Mezzanine-Kapital und sind eine Kombination aus Merkmalen des Eigenkapitals und Fremdkapitals. Damit wird dein Unternehmen mit bilanziellem oder wirtschaftlichem Eigenkapital versorgt. In deiner Bilanz werden diese Darlehen als Verbindlichkeiten berücksichtigt. Zusätzlich werden die geleisteten Vergütungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

Auch damit du eine stille Beteiligung und Genussrechte als Eigenkapital verbuchen kannst, gibt es einige Dinge zu beachten. 

2. Das Kleinanlegerschutzgesetz und die Prospektpflicht

Anders als beim Crowdfunding gibt es aber beim Crowdinvesting bereits rechtliche Regelungen, die Rahmenbedingungen dafür liefern. Diese findest du im Kleinanlegerschutzgesetz. 

Das Gesetz dient dazu, Privatpersonen bei Crowdfunding-Investitionen gezielt zu schützen. Im Fokus steht dabei die sogenannte Prospektpflicht (§ 6 VermAnlG – Vermögensanlagengesetz). Darin wird geregelt, dass für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte, stille Beteiligungen, Lending-based Crowdfunding und ähnliche Finanzierungsformen (§ 1 II VermAnlG – Vermögensanlagengesetz) die Pflicht besteht, Informationen über die mit der Beteiligung zusammenhängenden Chancen und Risiken in sogenannten “Prospekten” zu veröffentlichen. Dazu zählen zum Beispiel auch Jahres- und Quartalsberichte (§§ 23 ff. VermAnlG – Vermögensanlagengesetz). Das soll Unterstützer aufklären und somit vor Risiken schützen.

– Gilt die Prospektpflicht immer?

Bei der Prospektpflicht gibt es einige Ausnahmen, die in §§ 2, 2a VermAnlG – Vermögensanlagengesetz geregelt sind. Die Prospektpflicht greift nämlich nicht nicht, wenn 

  1. nicht mehr als 20 Anteile von derselben Vermögensanlage angeboten werden,
  2. der Verkaufspreis der angebotenen Anteile einer Vermögensanlage innerhalb von 12 Monaten die 100 000€ nicht überschreitet oder 
  3. der Preis von jedem ausgeschriebenen Anteil pro Anleger einer Vermögensanlage von mindestens 200 000€ beträgt. 

Die Online-Crowdfunding-Plattformen sind außerdem verpflichtet, zu überwachen, dass die Grenzen für Anlagebeträge nicht überschritten werden (§ 2a III VermAnlG). 

 Das gilt als eingehalten, wenn folgende Beträge dabei nicht überschritten werden:

  1. Erste Ausnahme:  Der Betrag bleibt unter oder bei 1000€.
  2. Zweite Ausnahme: Der Betrag liegt unter 10 000 Euro und einer der Anleger kann ein Vermögen in Höhe von mindestens 100 000€ nachweisen oder 
  3. Der Betrag beträgt höchstens 25 000 Euro, wobei dieser höchstens das doppelte durchschnittliche Nettoeinkommen des Anlegers pro Monat darstellen darf.

Solange diese Grenzen also nicht überschritten werden, besteht keine Prospektpflicht. 

Außerdem sind  folgende Beteiligungen auch von der Berichts- und Prospektpflicht befreit: 

  • Nachrangdarlehen
  • partiarische Darlehen 
  • Lending-based Crowdfunding, wenn der Preis der angebotenen Vermögensanlagen dieses Herausgebers 2,5 Mio.€ nicht überschreitet 

3. Das Widerrufsrecht beim Crowdinvesting 

Auch beim Crowdinvesting besteht außerdem nach dem Vertragsschluss eine 14-tägige Widerrufsfrist. Es ist deshalb ebenfalls deine Pflicht, deine Unterstützer über diese Widerrufsfrist auch zu informieren.

Was sind die Vor- und Nachteile der Crowdfinanzierung? 

Zusammenfassend wollen wir dir zum Abschluss noch einmal die größten Vor- und Nachteile einer Crowdfinanzierung aufzeigen. Diese Punkte kannst du in deine Überlegungen mit einbeziehen, ob eine Crowdfunding-Kampagne zu dir und deinem Vorhaben passt:

Vorteile der Crowdfinanzierung 

  • Unterstützer können sich, egal mit welchem Budget, an deiner Crowdfunding-Kampagne beteiligen und Kapital investieren, um dich zu unterstützen. Crowdfinanzierungskampagnen haben meistens eine Laufzeit zwischen einem und drei Monaten. Dies ist vergleichsweise eine kurze Dauer für Finanzierungsprogramme und damit ein überschaubarer Zeitraum, mit dem du gut deine Produktion planen kannst. 
  • Im Gegensatz zu Aktien, wo lediglich Anteile an einem Unternehmen gekauft werden, hat dein Unterstützer im Hinblick auf den Einsatz des Kapitals beim Crowdfunding eine sehr hohe Transparenz. Er weißt genau, in welches Projekt sein Geld fließt und investiert deswegen viel schneller. 
  • Für dich als Unternehmensgründer hast du die perfekte Plattform, um dein notwendiges Startkapital einzusammeln. Das ist auf einer 
  • Crowdfunding-Plattform viel einfacher, als eine Prüfung bei einer Bank zu überstehen, da die Notwendigkeit von Sicherheiten eher in den Hintergrund tritt.
  • Du kannst außerdem vorher testen, wie dein Produkt auf dem Markt ankommt. Je mehr Unterstützer du durch die Plattform generieren kannst, umso besser kommt deine Idee bei Dritten an. 
  • Eine Crowdfunding-Kampagne an sich stellt bereits eine große Marketingmaßnahme dar, die dein Unternehmen und Produkt richtig pushen kann. 
  • Du baust dir mit einer Crowdfunding-Kampagne deine erste Community auf, generierst dadurch erste Kunden und steigerst so deinen Bekanntheitsgrad. 
  • Deine Unterstützer haben weder Mitspracherechte noch einen Einfluss auf die Prozesse und den Erfolg des Projekts. Das kann also entspannter sein, als einem Business Angel für sein Investment regelmäßig Bericht erstatten zu müssen.

Nachteile der Crowdfinanzierung 

  • Von deinem Vertrag mit deinen Unterstützern kannst du lediglich bei einer Leistungsstörung zurücktreten.
  • Im Falle einer Insolvenz sind deine Unterstützer bei der Auszahlung nachrangig zu allen anderen Gläubigern. Das bedeutet, dass sie ihr Geld entweder erst sehr spät, nur einen kleinen Anteil davon oder gar nicht zurückbekommen. Das könnte Unterstützer abschrecken oder im worst case sogar deinem Ruf schaden, falls etwas schiefläuft.
  • Deine Unterstützer wollen natürlich wissen, was mit ihrem Geld passiert, weil sie ein hohes Investitionsrisiko tragen. Du musst also viel Zeit investieren, deine Crowd über die Abläufe und eventuelle Schwierigkeiten zu informieren. Insbesondere solltest du darauf achten, dass mangelnde Infos nicht zu einem Shitstorm führen, den z.B. in früheren Kampagnen andere Startups zu spüren bekommen haben.

Zusammenfassung

Du weißt jetzt, was es mit Crowdfunding auf sich hat und hast nun die wichtigsten Informationen zum Thema Crowdfunding und Crowdinvesting für deine eigene Kampagne. Besonders in der Anfangsphase deiner Unternehmensgründung kann Crowdfunding eine sehr gute Alternative zu den typischen Krediten sein. Du kannst damit entscheiden, welche Form des Crowdfundings für dein Unternehmen am besten passt und wie viel Einfluss deine Unterstützer haben sollen. Falls dir das notwendige Kapital für die Realisierung deiner Geschäftsidee bis jetzt gefehlt hat, haben wir dir nun hoffentlich eine sehr gute Möglichkeit geliefert. Mehr Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten findest du auch in unserer RAKETENSTART Academy. Du kannst dich jetzt schon hier zum Presale anmelden und dir 20 % Rabatt auf das Basispaket sichern!

Viel Erfolg bei deiner ersten Crowdfunding-Kampagne!

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts ist Juristin, Gründerin und CEO von RAKETENSTART.
Noch während ihres Jura-Studiums in Bonn stellte Madeleine schnell fest, dass für Nichtjuristen und vor allem Gründer in Deutschland bisher kein umfassender Zugang zu Recht besteht. Um kreative Köpfe und Visionäre bei der Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen, verknüpft Madeleine mit RAKETENSTART neben juristischer Expertise ein feines Gespür für Branding- und Marketingstrategien mit neuen Technologien.

Melina Göbel

Melina Göbel

Aktuell studiert Melina im fünften Fachsemester den Bachelor Wirtschaftsrecht an der Hochschule Osnabrück. Ihre große Begeisterung für rechtliche Themen und Startups führte sie von Osnabrück nach Köln zu RAKETENSTART. Dort bringt sie sich mit ihren Fähigkeiten und Elan in die Themenwelt unserer digitalen Rechtsabteilung als Praktikantin ein.

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