RAKETENSTART (im folgenden “RAKETENSTART”) ist ein Produkt der Flamingo Innovations GmbH und stellt eine Plattform zur Recherche, Erstellung und Organisation von Inhalten für Unternehmen gem. § 14 BGB, sowie die Möglichkeit zur Kollaboration mit ausgewählten Dienstleistern zur Verfügung.
RAKETENSTART bietet auf der Plattform sowohl verschiedene eigene, als auch fremde Leistungen und Inhalte im Zusammenhang mit rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Themen für Unternehmen an (nachfolgend “Leistungen”).
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Nutzungen und Leistungen auf RAKETENSTART einschließlich der darauf bezogenen Erklärungen, soweit nicht nach Maßgabe dieser AGB etwas anderes vereinbart ist.
Darüber hinaus gilt unsere Datenschutzerklärung (abrufbar unter: https://www.raketenstart.de/datenschutz).
Entscheidend für den Vertrag ist immer die Fassung der AGB, die zu dem Zeitpunkt gilt, wenn der Nutzer den Vertrag mit RAKETENSTART abschließt.
Die Nutzung der Plattform setzt zunächst die Registrierung des Nutzers voraus. Dazu ist es erforderlich, dass sich der Nutzer zunächst mit den entsprechenden Daten ein Konto anlegt und den Nutzungsbedingungen zustimmt.
Die Registrierung als juristische Person oder Personengesellschaft sowie die Verwaltung eines Accounts gemäß Ziffer 3.3 darf nur von Personen vorgenommen werden, die als gesetzliche Vertreter oder sonstiger Berechtigter der juristischen Person oder Personengesellschaft in deren Auftrag und Willen handeln. Zur Verifikation der Berechtigung wird RAKETENSTART bei Bedarf weitere Unterlagen (z.B. Prokura, schriftliche Erlaubnis, etc.) beim Nutzer anfordern. Jedes Unternehmen darf sich nur einmal registrieren. Pro Nutzer ist ein Account anzulegen. Ein Account ist nicht übertragbar.
RAKETENSTART sendet dem Nutzer nach Registrierung eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zu. Mit der Aktivierung des Links durch den Nutzer kommt der Lizenzvertrag mit RAKETENSTART zustande.
Die von RAKETENSTART angebotenen Inhalte und Dienstleistungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Sie können keine Einzelfallberatung ersetzen, sondern dienen lediglich der Information und Organisation rund um relevante allgemeine Themen für Unternehmen.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags oder weiterer Leistungen besteht nicht. RAKETENSTART behält sich vor, die Registrierung und den Abschluss eines Abos ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die bei der Registrierung und im Rahmen der Buchung weiterer Leistungen abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die Daten nachträglich, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben umgehend zu aktualisieren. Auf entsprechende Anfrage von RAKETENSTART muss der Nutzer die Daten bestätigen.
Der Nutzer kann auf der Plattform eigene Inhalte und Dokumente für sein Unternehmen erstellen. RAKETENSTART ist für die vom Nutzer erstellten Inhalte und deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung jedoch nicht verantwortlich. RAKETENSTART übernimmt keine Überprüfung der vom Nutzer auf der Plattform erstellten Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck oder den vertraglich vorgesehenen Zweck.
RAKETENSTART ist berechtigt, Änderungen an den Inhalten oder Funktionalitäten (z.B. durch Patches, Updates oder Modifikationen) der Leistungen vorzunehmen, die unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers zumutbar sind. RAKETENSTART ist außerdem berechtigt, Teile oder die ganzen Leistungen durch Dritte, insbesondere Subunternehmen erbringen zu lassen.
Der Nutzer kann unter seinem Account eigene Mitarbeiter (nachfolgend “Mitarbeiter”) freischalten. Hierzu lädt er Mitarbeiter ein, sich auf der Plattform anzumelden.
Der Nutzer sichert zu, dass er nur Personen als Mitarbeiter auf die Plattform einlädt, sofern er dazu berechtigt ist. Der Nutzer ist verpflichtet, vor dem Versenden der Einladung sicherzustellen, dass der Mitarbeiter mit dem Empfang der Einladung einverstanden ist. Für den Fall, dass der Mitarbeiter Ansprüche gegen RAKETENSTART aufgrund unaufgeforderter Zusendung der Einladung geltend macht, stellt der Nutzer RAKETENSTART insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zusendung der Einladung frei. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Nutzer aus diesem Sachverhalt behält sich RAKETENSTART vor.
Im Anmeldeformular hat jeder Mitarbeiter ein Passwort zu erstellen. Durch das Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars bekommt der Mitarbeiter Zugang zu seinem Nutzerkonto (nachfolgend „ Mitarbeiteraccount “).
Der Zugang zum Mitarbeiteraccount ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie nur im eigenen Namen erlaubt. Mitarbeiter müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Nutzer kann den Mitarbeiteraccount jederzeit über seinen Account beschränken oder löschen.
4.1 Kostenlose Leistungen
Die reine Nutzung der Plattform ist für Nutzer zunächst kostenlos.
4.2 Kostenpflichtige Leistungen
Der Vertrag über die Nutzungen kostenpflichtiger Dienstleistungen von RAKETENSTART kommt zustande, indem der Nutzer diese bestellt oder ein entsprechendes Abonnement abschließt und RAKETENSTART das Produkt daraufhin freischaltet.
Der vollständige Leistungsumfang von RAKETENSTART ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des bestellten Produkts in der bei Aktivierung des Produkts geltenden Fassung. Die darin genannten Preise sind für den Vertrag maßgeblich. Für die Leistungen von Dienstleistern gelten die jeweils im Angebot des Dienstleisters aufgeführten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Die vom Nutzer geschuldete Vergütung ist jeweils zum Anfang des Buchungszeitraumes im Voraus oder bei Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Die vom Nutzer geschuldete Vergütung kann ausschließlich unter Verwendung der von RAKETENSTART unterstützten Zahlungsarten gezahlt werden. Die unterstützten Zahlungsarten werden auf der Plattform aufgeführt. RAKETENSTART behält sich vor, einzelne Zahlungsarten gegenüber ausgewählten Nutzern auszuschließen, soweit aufgrund begründeter Anhaltspunkte eine Rücklastschrift bzw. Stornierung der Zahlung oder eine unzureichende Deckung des zu belastenden Bankkontos zu befürchten ist.
4.3 Leistungen von Dienstleistern
Zusätzlich kann der Nutzer zudem Dienstleister wie Anwälte, Steuerberater und weitere Anbieter (nachfolgend “Dienstleister”) aus dem RAKETENSTART Partnernetzwerk über RAKETENSTART kontaktieren, beauftragen und mit ihnen auf der Plattform zusammenarbeiten.
Dazu schließt der Nutzer bei Beauftragung einen gesonderten Vertrag (“Mandatsvertrag”) direkt mit dem Dienstleister ab, für den eigene Vertragsbedingungen und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen gelten.
RAKETENSTART stellt für die Zusammenarbeit lediglich die Infrastruktur zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister, z.B. für Einzelfallberatung, zur Verfügung. Nutzer haben keinen Anspruch gegen RAKETENSTART auf Abschluss eines Mandatsvertrages.
RAKETENSTART ist nicht an der Durchführung des Mandatsvertrags beteiligt und hat keinerlei Einfluss auf die Qualität, Rechtmäßigkeit, Aktualität oder Geeignetheit der Beratung. Außerdem werden die auf der Plattform von Dienstleistern veröffentlichten Inhalte und Beratungsleistungen von RAKETENSTART nicht geprüft und stellen keine Angaben oder Meinungen von RAKETENSTART dar.
Die Erbringung der Dienstleistung sowie Qualität und Haftung für die erbrachten Dienstleistungen und Beratungen obliegt dem Dienstleister. Für die Nutzung der Angebote gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen der Dienstleister, (z.B. die Mandatsbedingungen, Vergütungsvereinbarungen etc.). RAKETENSTART wird vor Vertragsschluss mit einem Dienstleister auf die Vertragsbedingungen des Dienstleisters hinweisen und diese dem Nutzer bereitstellen.
5.1 Zugang
Den Zugang zu RAKETENSTART erhält der Nutzer mit Abschluss des Nutzungsvertrags gem. Ziffer 2. Jedes Konto darf nur durch den Nutzer verwendet werden, dem das Konto zugewiesen wurde. Die Kontodaten sind geheim zu halten und durch angemessene Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. RAKETENSTART behält sich vor, bei Verstoß das Konto des Nutzers zu sperren.
5.2 Verfügbarkeit
RAKETENSTART stellt dem Nutzer die Plattform 24 Stunden/ Tag und 365 Tage/Jahr zu 99% der Jahresmittel zur Verfügung. Nicht berücksichtigt werden dabei planbare Wartungszeiten und Ausfallzeiten, die nicht auf einer Pflichtverletzung von RAKETENSTART beruhen, etwa Angriffe auf Systeme von RAKETENSTART durch Dritte, unverschuldete Ausfälle von Hardware oder Fälle höherer Gewalt, sowie damit zusammenhängende unplanbare Wartungsarbeiten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Dadurch kann es unter Umständen auch zu Datenverlusten kommen.
Wenn möglich wird RAKETENSTART den Nutzer über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig informieren. Solche Wartungsarbeiten finden insbesondere zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr statt. Planbare Wartungsarbeiten werden in einem Kalendermonat die Erreichbarkeit der Leistungen für maximal 10 Stunden beeinträchtigen.
5.3 RAKETENSTART erbringt die Leistungen einzig auf der Plattform. Fehler oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von RAKETENSTART unterfallen nicht der Leistungspflicht von RAKETENSTART. Der Nutzer bleibt bei nicht in der Sphäre von RAKETENSTART liegenden Fehlern oder Störungen zur Zahlung der entsprechenden Vergütung verpflichtet.
5.4 Dem Nutzer obliegt es, eine ausreichend dimensionierte Hard- und Softwareumgebung zur Nutzung der Leistungen bei sich zu schaffen, aufrechtzuerhalten, zu bedienen und ggf. zu aktualisieren.
RAKETENSTART räumt dem Nutzer das einfache, nicht ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkte Nutzungsrecht zur Nutzung von RAKETENSTART im Rahmen seiner gewerblichen, selbständigen oder Tätigkeit für ein Unternehmen ein. Der Nutzer darf Inhalte, die er von RAKETENSTART abgerufen oder heruntergeladen hat, nur zum eigenen Gebrauch im Rahmen seiner gewerblichen, selbständigen oder Tätigkeit für ein Unternehmen verwenden.
Die über die Laufzeit des Vertrages hinausgehende Verwendung von erstellten Inhalten, die von RAKETENSTART zum Download zur Verfügung gestellt werden, ist dem Nutzer zur Weiterverwendung erlaubt, gleiches gilt für erstellte Rechtsdokumente. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die systematische Weitergabe und/ oder der Verkauf von Inhalten oder Rechtsdokumenten an Dritte ist ausgeschlossen.
Anderweitige Nutzungsrechte enden, wenn der Nutzer seinen Account löscht oder entsprechende Leistungen kündigt.
7.1 RAKETENSTART kann einen Nutzer/ Mitarbeiter endgültig von der Nutzung der Plattform und der Leistungen ausschließen (endgültige Sperre), wenn er insbesondere
7.2 Eine endgültige Sperre ist auch dann möglich, wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
7.3 Nachdem ein Nutzer/ Mitarbeiter gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Accounts/ Mitarbeiteraccounts. Sobald ein Nutzer/ Mitarbeiter gesperrt wurde, darf sich dieser Nutzer/ Mitarbeiter auch nicht mit einem anderen Account/ Mitarbeiteraccount anmelden.
8.1 Der Nutzer/ Mitarbeiter ist verpflichtet, die Login-Daten, Passwörter, etc. geheim zu halten und seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und sich nach jeder Sitzung abzumelden. Erklärungen und Handlungen, die nach einem Login mit dem Passwort und der E-Mail-Adresse des Nutzers/ Mitarbeiters abgegeben bzw. begangen werden, können dem Nutzer/ Mitarbeiter auch dann zuzurechnen sein, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Eine Zurechnung erfolgt insbesondere dann, wenn der Nutzer/ Mitarbeiter Dritten (auch Familienangehörigen) vorsätzlich oder fahrlässig Zugang zum Passwort oder dem Account/ Mitarbeiteraccount verschafft. Der Nutzer/ Mitarbeiter hat RAKETENSTART unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten zugänglich und bekannt sind.
8.2 Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, ist RAKETENSTART aus Sicherheitsgründen berechtigt aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts/ Mitarbeiteraccounts zu sperren. RAKETENSTART informiert den Nutzer/ Mitarbeiter hierüber unverzüglich und teilt auf Anforderung innerhalb angemessener Frist neue Zugangsdaten mit. Der Nutzer/ Mitarbeiter hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wieder hergestellt werden.
Der Nutzungsvertrag für die Plattform beginnt mit der Registrierung gemäß Ziffer 2.1 und hat eine unbegrenzte Laufzeit. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.
Hat der Nutzer vor der Kündigung des Nutzungsvertrages ein Abo abgeschlossen, wird die Kündigung nicht wirksam, bevor das Abo vollständig durchgeführt, aufgehoben oder in sonstiger Weise beendet worden ist. Im Falle einer Kündigung wird der Account so lange aufrechterhalten, wie dies für die Abwicklung abgeschlossener Abos erforderlich ist.
10.1 Die vom Nutzer im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten werden von RAKETENSTART ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwendet.
10.2 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Basis eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrages im Rahmen eines Auftragsverhältnisses gemäß Art. 28 DSGVO/ § 11 BDSG. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird dem Nutzer bei Vertragsschluss separat ausgehändigt.
11.1 RAKETENSTART haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
11.2 Die in der Ziffer 11.1 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 11.1 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs von RAKETENSTART nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
11.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 11 unberührt.
RAKETENSTART weist hiermit auf die Online-Streitbeilegungs-(OS)-Seite der Europäischen Kommission mit folgendem Link hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
RAKETENSTART ist für die Inhalte dieser Seite oder auch die Möglichkeit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens über diese Seite nicht verantwortlich.
RAKETENSTART ist weder bereit noch verpflichtet, am Online-Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
13.1 Der Nutzer stellt RAKETENSTART von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Markenrechts und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen RAKETENSTART in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Der Nutzer ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die oben genannten Rechte abzuwehren. Dem Nutzer bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser RAKETENSTART unverzüglich mitzuteilen. RAKETENSTART ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Nutzers hat dieser im Vorwege mit RAKETENSTART abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die RAKETENSTART durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehenden Schadensersatzansprüche von RAKETENSTART. Soweit RAKETENSTART die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Nutzer ausgeschlossen.
13.2 Das Verhalten der Mitarbeiter wird dem Nutzer zugerechnet. Der Nutzer haftet gegenüber RAKETENSTART für das Verhalten der Mitarbeiter. Der Nutzer ist RAKETENSTART gegenüber dafür verantwortlich, dass sich seine Mitarbeiter vertragsgemäß verhalten und im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen nicht gegen diese Nutzungsbedingungen, Gesetze und/oder Rechte Dritter verstoßen. Verstöße der Mitarbeiter gegen diese Bestimmungen werden dem Nutzer zugerechnet, der Nutzer ist in diesen Fällen der Anspruchsgegner von RAKETENSTART.
14.1 Der Nutzer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RAKETENSTART berechtigt, Forderungen aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu RAKETENSTART abzutreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
14.2 Soweit nicht abweichend im Einzelfall geregelt, ist keine Partei berechtigt, gegen Ansprüche einer anderen Partei aus dieser Vereinbarung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich einer Verpflichtung aus der Geschäftsbeziehung geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche der jeweiligen Partei, die ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung geltend macht, sind entscheidungsreif und unbestritten oder durch die andere Partei anerkannt oder durch rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts festgestellt worden, Diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.
15.1 Die Geltung allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers/ Mitarbeiters wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn RAKETENSTART den Bedingungen des Nutzers/ Mitarbeiters nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.
15.2 Die Registrierung, Anmeldung und sämtliche Vertragsschlüsse zwischen dem Nutzer/ Mitarbeiter und RAKETENSTART erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragssprache ist Deutsch.
15.3 Sämtliche Vertragstexte sind dem Nutzer/ Mitarbeiter auf der Plattform lediglich in der aktuellen Fassung zugänglich. Der jeweilige Vertragstext wird dem Nutzer jedoch per E-Mail zugeschickt und kann so von dem Nutzer gespeichert oder ausgedruckt werden.
15.4 Diese Nutzungsbedingungen und der darin geregelte Nutzungsvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.5 Der Sitz von RAKETENSTART ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.6 Erfüllungsort ist der Sitz von RAKETENSTART.
16.1 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.
16.2 RAKETENSTART behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Nutzer/ Mitarbeiter nicht zumutbar. RAKETENSTART wird den Nutzer/ Mitarbeiter über Änderungen der Nutzungsbedingungen unverzüglich per E-Mail benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer/ Mitarbeiter der Geltung der geänderten Nutzungsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der geänderten Nutzungsbedingungen, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer/ Mitarbeiter angenommen.
17.1
RAKETENSTART wird die Plattform mit der verlagsüblichen Sorgfalt pflegen und aktualisieren. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inhalte, Rechtsdokumente und sonstigen Leistungen übernimmt RAKETENSTART nicht. Keine der von RAKETENSTART selbst angebotenen Leistungen stellt eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Die Inhalte und Rechtsdokumente bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Gewährleistungsfrist
Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Bereitstellung der Leistung, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von RAKETENSTART nicht nach Maßgabe der folgenden Bestimmung ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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