9 rechtliche Tipps für deine Selbständigkeit als Influencer & Creator!

Abmahnungen und Strafzahlungen? Hast du diese Schlagwörter in letzter Zeit auch immer wieder im Zusammenhang mit dem Begriff des Influencers gesehen? 

Zunehmend standen Influencer vor Gericht, weil sie sich nicht an alle rechtlichen Vorgaben gehalten haben. Dabei passiert das meistens nicht einmal mit Absicht. Die rechtlichen Themen, die du als Influencer beachten musst, sind aber umfangreich. Unwissenheit schützt da leider nicht vor Strafe.

Damit du dich vor den Risiken und eventuellen Abmahnungen schützen kannst, solltest du dich also unbedingt auch mit deinen rechtlichen Pflichten beschäftigen. Wir schauen uns jetzt gemeinsam die wichtigsten Themen an.

Wir haben deswegen 9 rechtliche Tipps für deine Tätigkeit als Influencer und  Creator zusammengestellt:

1. Melde unbedingt dein Gewerbe beim Finanzamt an!

Sobald du vorhast, mit Social Media dauerhaft Gewinn zu erzielen, musst du ein Gewerbe anmelden. Aber auch, wenn du lediglich nur die Kosten abdecken willst, durch Affiliatelinks und Google AdSense, solltest du ein Gewerbe anmelden. Nur dadurch kannst du unnötige Abmahnungen und teure Strafen vermeiden. 

In der Regel solltest du dein Gewerbe innerhalb eines Monats anmelden. Du solltest dir aber vorher klar darüber werden, ob deine Idee oder dein Social Media Auftritt überhaupt wirtschaftlich funktionieren kann. Solltest du dein Gewerbe zu spät anmelden, musst du damit rechnen, dass Abmahnungen durch Konkurrenten und Kosten in hohen Summen anstehen könnten. 

In bestimmten Fällen kann es sein, dass kein Gewerbe angemeldet werden muss, sondern du unternehmerisch als Freiberufler tätig bist. Es gibt eine Reihe von Berufsklassen, die immer als freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden. Dazu gehören viele selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, z.B. auch Anwälte oder Ärzte. Als Influencer wirst du in der Regel trotzdem als Gewerbetreibender eingeordnet. Zwar bist du auch künstlerisch tätig, das Steuerrecht ordnet werbende oder werbeähnliche Berufe jedoch in der Regel als Gewerbe ein.

Wie genau du ein Gewerbe anmelden kannst und welche Angaben du dabei machen musst, erklären wir dir in unserer RAKETENSTART Academy.

2. Achte auf die Urheberrechte bei Bildern, Grafiken und Videos! 

Im Rahmen deiner Social Media-Aktivitäten spielt bei Bildern, Grafiken und Videos vor allem auch das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Du solltest darauf achten, nur Inhalte zu verwenden und zu posten, an denen du die Nutzungsrechte hast. Hast du keine Nutzungsrechte daran, dann kann es passieren, dass du vom Urheber abgemahnt wirst. Bevor du einen Inhalt also verwendest, solltest du dich fragen, ob er urheberrechtlich geschützt ist und wenn ja, wie du die Nutzungsrechte bekommen kannst. 

Beim Posten von Inhalten ist außerdem noch wichtig:

  • Ob Personen auf einem Foto zu erkennen sind, die identifiziert werden können
    • Dann brauchst du ihre Einwilligung
  • Ob im Inhalt urheberrechtlich geschützte Gegenstände zu sehen sind
    • Auch dann brauchst du die Einwilligung des Urhebers
  • Ob geschützte Zeichen, wie z.B. Marken, im Inhalt zu erkennen sind
    • Auch dann brauchst du in der Regel die Erlaubnis zur Verwendung

Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich also, im besten Fall direkt beim Urheber vorab die Nutzungsrechte einzuholen oder einfach eigene Inhalte zu produzieren, die du verwenden kannst.

3. Achte auch auf das Urheberrecht bei deinen Texten und Zitaten!

Im Internet gibt es Unmengen an Texten und Zitaten, die dir Informationen für eigene Inhalte liefern. Aber auch hier ist Vorsicht geboten! Denn auch bei Texten gilt das Urheberrecht. Du hast richtig gehört: Auch Zitate oder Texte von Anderen darfst du nicht einfach in deine Posts setzen oder teilen. 

Zwar begegnen dir jeden Tag auch Grafiken mit Zitaten, die andere posten – viele davon verstoßen aber gegen das Urheberrecht und bringen dabei die Gefahr mit, abgemahnt zu werden! 

Du kannst allerdings Texte problemlos zitieren, wenn diese keinen Urheberrechtsschutz besitzen. Weiterhin ist es auch möglich, dass du urheberrechtlich geschützte Texte nutzen kannst – allerdings musst du dabei darauf achten, dass du die Kriterien erfüllst, die vom Urheberrecht vorgegeben sind.

Bevor du also einen Text oder Zitate in einer Grafik umsetzt und es mit deinen Freunden und Followern teilst, solltest du unbedingt prüfen, ob die ursprüngliche Quelle dieses Textes einer Verbreitung zugestimmt hat, du es nach dem Zitatrecht nutzen darfst oder du die Rechte an der Nutzung, durch Ausnahmefälle, besitzt. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du bestenfalls immer die Quelle deines Zitates mit angeben.

4. Denke daran, kostenlose Produktsamples und Geschenke zu versteuern!

Du fragst dich jetzt sicherlich, warum du Geschenke überhaupt versteuern musst – es sind schließlich Geschenke. Allerdings sendet dir das Unternehmen diese Geschenke aus einem bestimmten Grund zu: Du sollst mit den geschenkten Produkten für das Unternehmen werben. Es wird also von dir eine Gegenleistung erwartet, deswegen bekommt du einen gewissen Wert geschenkt. Das Steuerrecht sieht deswegen die geschenkten Produkte als geldwerten Vorteil. Denn kostenlose Produkte z.B. im Wert von 1000 Euro zu erhalten, ist fast genauso, als würdest dir das Unternehmen eine Gage im Wert von 1000 Euro zahlen. Das ist der Grund, warum du auch diese “geldwerten Vorteile” versteuern musst.

Hier gibt es aber 3 Ausnahmefälle:
  • Das Unternehmen, das dir ein Geschenk zusendet, kann das Produkt pauschal mit 30% versteuern. Das ist dann sehr praktisch für dich, weil alles notwendige im Bezug auf die Steuern schon erledigt wurde.
    Aber Achtung: Der Gesamtwert von Geschenken eines Unternehmens an dich darf jährlich die Schwelle von 10.000 Euro nicht überschreiten! Außerdem solltest du dir die gezahlte Pauschalbesteuerung vom Unternehmen schriftlich bestätigen lassen. 
  • Liegt der Wert des geschenkten Produkts unter 10 Euro, gilt die Ware als “Werbeartikel” und du musst keine Steuern darauf zahlen.
  • Möchte das Unternehmen nach deinem Test oder Gebrauch das Produkt wieder haben, dann fällt auch hier für dich keine Steuerzahlung an. 

5. Auch geschenkte Reisen oder die kostenlose Teilnahme an Veranstaltungen müssen versteuert werden!

Auch, wenn du z.B. von einem Unternehmen zu einer kostenpflichtigen Messe oder von einem Hotel zu einer Reise eingeladen wirst, musst du den Wert versteuern. Denn dein Kooperationspartner schenkt dir in diesem Fall die sonst anfallende Eintrittsgebühr oder die Übernachtungskosten. Du erhälst also auch hier, wie bei den geschenkten Produkten, einen Geldwert – nur dass du ihn bei diesen Angeboten nicht “anfassen” kannst. Und auch in diesem Fall wird nämlich wieder von dir erwartet, als Gegenleistung das Hotel oder die Messe zu bewerben.

6. Achte auf die Impressumspflicht bei deinen Social Media-Accounts!

Auch für Social Media-Accounts, die nicht nur rein privat betrieben werden, gilt die Impressumspflicht. Du solltest deswegen unbedingt auf deinem Social Media-Account ein Impressum anlegen oder verlinken. Dein Impressum muss dabei leicht erreichbar sein. Das bedeutet, dass man innerhalb weniger Klicks bei deinem Impressum landen muss, in dem die notwendigen Pflichtinformationen zu dir und deinem Unternehmen enthalten sind. Zu den Pflichtangaben, wenn du die Seite betreibst, gehören unter anderem:

  • Dein Name und Vorname
  • Deine Anschrift 
  • Deine Kontaktdaten
    • Deine E-Mail-Adresse
    • Deine Telefon Nummer
    • ggf. Fax-Nummer
  • Das Land, in dem du deinen Wohnsitz hast
  • Die dafür zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde
  • Deine Umsatzsteuer-ID
  • Ggf. dein Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit deiner Registernummer

7. Halte dich an die Regeln für Gewinnspiele!

Um deine Reichweite zu steigern, denkst du sicher auch darüber nach, Gewinnspiele zu veranstalten. Als Veranstalter eines Gewinnspiels bist du aber auch für den gesamten Ablauf verantwortlich. Deswegen musst du auch hier einige Dinge beachten. 

Dazu gehört unter anderem, dass du dich an datenschutzrechtliche Vorgaben halten musst. Hier solltest du dich darüber informieren, wie du die Daten, die deine Teilnehmer über sich angeben, verwendest. Zu dieser Verarbeitung sollten sie vorab ihr Einverständnis erklären, am besten indem sie durch Anklicken einer Checkbox der Datenverarbeitung zustimmen. 

Du solltest außerdem noch ergänzen, wie lange die Daten gespeichert werden und wie der Teilnehmer seine Einwilligung widerrufen kann. Solltest du die erhobenen Daten nicht ausschließlich für die Abwicklung des Gewinnspiels verwenden, musst du auch darüber aufklären.

Gewinnspiele solltest du auch deutlich als Gewinnspiel kennzeichnen. Die Teilnehmer sollten leicht zu den Teilnahmebedingungen gelangen. Teilnahmebedingungen müssen zwar nicht im Post selbst stehen, man sollte aber unkompliziert über einen Link direkt z.B. auf deine Website gelangen können. Der Link dazu muss im Post deutlich sichtbar hinterlegt sein.

Außerdem dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht an Gewinnspielen teilnehmen. Auch darauf solltest du unbedingt hinweisen und die Teilnahme explizit ausschließen.

Je nachdem auf welcher Plattform du ein Gewinnspiel veröffentlichen willst, musst du dich außerdem über die spezifischen Vorgaben von z.B. Facebook und Instagram informieren. Ganz aktuell wurden Anfang des Jahres 2021 von Instagram neue Richtlinien zu dem Thema Gewinnspiele veröffentlicht. Hier solltest du beachten, dass sich bei den Teilnahmebedingungen einiges geändert hat. Du darfst zum Beispiel nicht mehr fordern, dass man jemanden verlinken muss, um teilnehmen zu dürfen.

Du solltest außerdem darauf achten, dass das Gewinnspiel mit der sozialen Plattform, auf der du das Gewinnspiel veranstaltest, in keinem Zusammenhang steht.

Als letztes solltest du noch ergänzen, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.

Es macht also Sinn, die Teilnahmebedingungen für deine Gewinnspiele einmal auf deiner Website zu hinterlegen und dann zur Wiederverwendung immer wieder zu verlinken. Damit sparst du dir nicht nur Platz im Post, sondern auch Zeit und Arbeit.

Weitere Dinge, die du bei Gewinnspielen beachten musst, lernst du im dazugehörigen Kapitel.

8. Schließe Kooperationsverträge immer schriftlich!

Als Influencer möchten viele Unternehmen mit dir kooperieren, wenn du eine große Reichweite und eine Community aufgebaut hast. Oftmals werden diese Kooperationen aber nur mündlich vereinbart, was erhebliche Risiken für dich mit sich bringt.

Denn auch bei Kooperationen musst du verschiedene medien- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften beachten. Dabei gibt es einige Haftungsfallen, die du vermeiden solltest. Ein schriftlicher Kooperationsvertrag hilft dir aber auch dabei, die Rechte an deinem produzierten Inhalten genau zu regeln. Dazu zählt insbesondere, in welchem Umfang dein Kooperationspartner sie selbst verwenden darf. Auch die Vergütung, die du erhalten sollst, ist natürlich ein wichtiger Punkt, den du regeln solltest. 

9. Kennzeichne Werbung richtig!

Nachdem jahrelang keine klare Richtlinie zur Kennzeichnung von Werbung vorhanden war, gibt es nun endlich mehr Klarheit sowohl für dich als Influencer, als auch für deine Follower. 

Da lange völlig unterschiedliche Gerichtsurteile immer wieder für Rechtsunsicherheit gesorgt haben, wurde von vielen Influencern einfach jeder Beitrag als Werbung markiert – egal, ob das gezeigte Produkt selbst bezahlt war oder aus einer Kooperation mit einem Unternehmer hervorging. Dass das natürlich nicht zielführend ist, um Verbraucher über gesponserte Posts aufzuklären, ist offensichtlich. Jetzt gibt es endlich eine gesetzliche Regelung, die Klarheit schafft.

Die neuen Richtlinien sehen vor, dass du als Influencer nur noch dann Beiträge mit Werbung kennzeichen musst, wenn du dafür eine Bezahlung oder eine andere Gegenleistung erhalten hast. 

Auch die Problematik um Schleichwerbung solltest du dabei nicht außer Acht lassen. Denn wenn du als Influencer, gewollt oder auch ungewollt, Schleichwerbung machst, kann auch das sogar mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Zusätzlich kannst du von Wettbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden.

Du bist mit der Problematik auch nicht allein. Bekannte Beispiele, in denen Influencer oder auch Promis schon wegen fehlerhafter Werbekennzeichnung vor Gericht standen,  sind unter anderem Cathy Hummels, Pamela Reif, Caro Daur oder Flying Uwe. 

Fazit

Du kennst jetzt also einige wichtige rechtliche Tipps für deine Social Media Auftritte und dein Dasein als Influencer. Noch mehr Tipps, wie du dein Unternehmen und deine selbständige Tätigkeit rechtssicher aufstellst, gibts übrigens in der RAKETENSTART Academy

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts ist Juristin, Gründerin und CEO von RAKETENSTART.
Noch während ihres Jura-Studiums in Bonn stellte Madeleine schnell fest, dass für Nichtjuristen und vor allem Gründer in Deutschland bisher kein umfassender Zugang zu Recht besteht. Um kreative Köpfe und Visionäre bei der Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen, verknüpft Madeleine mit RAKETENSTART neben juristischer Expertise ein feines Gespür für Branding- und Marketingstrategien mit neuen Technologien.

Share:

More Posts

9 rechtliche Tipps für deine Selbständigkeit als Influencer & Creator!

9 rechtliche Tipps für deine Selbständigkeit als Influencer & Creator!

Abmahnungen und Strafzahlungen? Hast du diese Schlagwörter in letzter Zeit auch immer wieder im Zusammenhang mit dem Begriff des Influencers gesehen? 

Zunehmend standen Influencer vor Gericht, weil sie sich nicht an alle rechtlichen Vorgaben gehalten haben. Dabei passiert das meistens nicht einmal mit Absicht. Die rechtlichen Themen, die du als Influencer beachten musst, sind aber umfangreich. Unwissenheit schützt da leider nicht vor Strafe.

Damit du dich vor den Risiken und eventuellen Abmahnungen schützen kannst, solltest du dich also unbedingt auch mit deinen rechtlichen Pflichten beschäftigen. Wir schauen uns jetzt gemeinsam die wichtigsten Themen an.

Wir haben deswegen 9 rechtliche Tipps für deine Tätigkeit als Influencer und  Creator zusammengestellt:

1. Melde unbedingt dein Gewerbe beim Finanzamt an!

Sobald du vorhast, mit Social Media dauerhaft Gewinn zu erzielen, musst du ein Gewerbe anmelden. Aber auch, wenn du lediglich nur die Kosten abdecken willst, durch Affiliatelinks und Google AdSense, solltest du ein Gewerbe anmelden. Nur dadurch kannst du unnötige Abmahnungen und teure Strafen vermeiden. 

In der Regel solltest du dein Gewerbe innerhalb eines Monats anmelden. Du solltest dir aber vorher klar darüber werden, ob deine Idee oder dein Social Media Auftritt überhaupt wirtschaftlich funktionieren kann. Solltest du dein Gewerbe zu spät anmelden, musst du damit rechnen, dass Abmahnungen durch Konkurrenten und Kosten in hohen Summen anstehen könnten. 

In bestimmten Fällen kann es sein, dass kein Gewerbe angemeldet werden muss, sondern du unternehmerisch als Freiberufler tätig bist. Es gibt eine Reihe von Berufsklassen, die immer als freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden. Dazu gehören viele selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, z.B. auch Anwälte oder Ärzte. Als Influencer wirst du in der Regel trotzdem als Gewerbetreibender eingeordnet. Zwar bist du auch künstlerisch tätig, das Steuerrecht ordnet werbende oder werbeähnliche Berufe jedoch in der Regel als Gewerbe ein.

Wie genau du ein Gewerbe anmelden kannst und welche Angaben du dabei machen musst, erklären wir dir in unserer RAKETENSTART Academy.

2. Achte auf die Urheberrechte bei Bildern, Grafiken und Videos! 

Im Rahmen deiner Social Media-Aktivitäten spielt bei Bildern, Grafiken und Videos vor allem auch das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Du solltest darauf achten, nur Inhalte zu verwenden und zu posten, an denen du die Nutzungsrechte hast. Hast du keine Nutzungsrechte daran, dann kann es passieren, dass du vom Urheber abgemahnt wirst. Bevor du einen Inhalt also verwendest, solltest du dich fragen, ob er urheberrechtlich geschützt ist und wenn ja, wie du die Nutzungsrechte bekommen kannst. 

Beim Posten von Inhalten ist außerdem noch wichtig:

  • Ob Personen auf einem Foto zu erkennen sind, die identifiziert werden können
    • Dann brauchst du ihre Einwilligung
  • Ob im Inhalt urheberrechtlich geschützte Gegenstände zu sehen sind
    • Auch dann brauchst du die Einwilligung des Urhebers
  • Ob geschützte Zeichen, wie z.B. Marken, im Inhalt zu erkennen sind
    • Auch dann brauchst du in der Regel die Erlaubnis zur Verwendung

Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich also, im besten Fall direkt beim Urheber vorab die Nutzungsrechte einzuholen oder einfach eigene Inhalte zu produzieren, die du verwenden kannst.

3. Achte auch auf das Urheberrecht bei deinen Texten und Zitaten!

Im Internet gibt es Unmengen an Texten und Zitaten, die dir Informationen für eigene Inhalte liefern. Aber auch hier ist Vorsicht geboten! Denn auch bei Texten gilt das Urheberrecht. Du hast richtig gehört: Auch Zitate oder Texte von Anderen darfst du nicht einfach in deine Posts setzen oder teilen. 

Zwar begegnen dir jeden Tag auch Grafiken mit Zitaten, die andere posten – viele davon verstoßen aber gegen das Urheberrecht und bringen dabei die Gefahr mit, abgemahnt zu werden! 

Du kannst allerdings Texte problemlos zitieren, wenn diese keinen Urheberrechtsschutz besitzen. Weiterhin ist es auch möglich, dass du urheberrechtlich geschützte Texte nutzen kannst – allerdings musst du dabei darauf achten, dass du die Kriterien erfüllst, die vom Urheberrecht vorgegeben sind.

Bevor du also einen Text oder Zitate in einer Grafik umsetzt und es mit deinen Freunden und Followern teilst, solltest du unbedingt prüfen, ob die ursprüngliche Quelle dieses Textes einer Verbreitung zugestimmt hat, du es nach dem Zitatrecht nutzen darfst oder du die Rechte an der Nutzung, durch Ausnahmefälle, besitzt. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du bestenfalls immer die Quelle deines Zitates mit angeben.

4. Denke daran, kostenlose Produktsamples und Geschenke zu versteuern!

Du fragst dich jetzt sicherlich, warum du Geschenke überhaupt versteuern musst – es sind schließlich Geschenke. Allerdings sendet dir das Unternehmen diese Geschenke aus einem bestimmten Grund zu: Du sollst mit den geschenkten Produkten für das Unternehmen werben. Es wird also von dir eine Gegenleistung erwartet, deswegen bekommt du einen gewissen Wert geschenkt. Das Steuerrecht sieht deswegen die geschenkten Produkte als geldwerten Vorteil. Denn kostenlose Produkte z.B. im Wert von 1000 Euro zu erhalten, ist fast genauso, als würdest dir das Unternehmen eine Gage im Wert von 1000 Euro zahlen. Das ist der Grund, warum du auch diese “geldwerten Vorteile” versteuern musst.

Hier gibt es aber 3 Ausnahmefälle:
  • Das Unternehmen, das dir ein Geschenk zusendet, kann das Produkt pauschal mit 30% versteuern. Das ist dann sehr praktisch für dich, weil alles notwendige im Bezug auf die Steuern schon erledigt wurde.
    Aber Achtung: Der Gesamtwert von Geschenken eines Unternehmens an dich darf jährlich die Schwelle von 10.000 Euro nicht überschreiten! Außerdem solltest du dir die gezahlte Pauschalbesteuerung vom Unternehmen schriftlich bestätigen lassen. 
  • Liegt der Wert des geschenkten Produkts unter 10 Euro, gilt die Ware als “Werbeartikel” und du musst keine Steuern darauf zahlen.
  • Möchte das Unternehmen nach deinem Test oder Gebrauch das Produkt wieder haben, dann fällt auch hier für dich keine Steuerzahlung an. 

5. Auch geschenkte Reisen oder die kostenlose Teilnahme an Veranstaltungen müssen versteuert werden!

Auch, wenn du z.B. von einem Unternehmen zu einer kostenpflichtigen Messe oder von einem Hotel zu einer Reise eingeladen wirst, musst du den Wert versteuern. Denn dein Kooperationspartner schenkt dir in diesem Fall die sonst anfallende Eintrittsgebühr oder die Übernachtungskosten. Du erhälst also auch hier, wie bei den geschenkten Produkten, einen Geldwert – nur dass du ihn bei diesen Angeboten nicht “anfassen” kannst. Und auch in diesem Fall wird nämlich wieder von dir erwartet, als Gegenleistung das Hotel oder die Messe zu bewerben.

6. Achte auf die Impressumspflicht bei deinen Social Media-Accounts!

Auch für Social Media-Accounts, die nicht nur rein privat betrieben werden, gilt die Impressumspflicht. Du solltest deswegen unbedingt auf deinem Social Media-Account ein Impressum anlegen oder verlinken. Dein Impressum muss dabei leicht erreichbar sein. Das bedeutet, dass man innerhalb weniger Klicks bei deinem Impressum landen muss, in dem die notwendigen Pflichtinformationen zu dir und deinem Unternehmen enthalten sind. Zu den Pflichtangaben, wenn du die Seite betreibst, gehören unter anderem:

  • Dein Name und Vorname
  • Deine Anschrift 
  • Deine Kontaktdaten
    • Deine E-Mail-Adresse
    • Deine Telefon Nummer
    • ggf. Fax-Nummer
  • Das Land, in dem du deinen Wohnsitz hast
  • Die dafür zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde
  • Deine Umsatzsteuer-ID
  • Ggf. dein Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit deiner Registernummer

7. Halte dich an die Regeln für Gewinnspiele!

Um deine Reichweite zu steigern, denkst du sicher auch darüber nach, Gewinnspiele zu veranstalten. Als Veranstalter eines Gewinnspiels bist du aber auch für den gesamten Ablauf verantwortlich. Deswegen musst du auch hier einige Dinge beachten. 

Dazu gehört unter anderem, dass du dich an datenschutzrechtliche Vorgaben halten musst. Hier solltest du dich darüber informieren, wie du die Daten, die deine Teilnehmer über sich angeben, verwendest. Zu dieser Verarbeitung sollten sie vorab ihr Einverständnis erklären, am besten indem sie durch Anklicken einer Checkbox der Datenverarbeitung zustimmen. 

Du solltest außerdem noch ergänzen, wie lange die Daten gespeichert werden und wie der Teilnehmer seine Einwilligung widerrufen kann. Solltest du die erhobenen Daten nicht ausschließlich für die Abwicklung des Gewinnspiels verwenden, musst du auch darüber aufklären.

Gewinnspiele solltest du auch deutlich als Gewinnspiel kennzeichnen. Die Teilnehmer sollten leicht zu den Teilnahmebedingungen gelangen. Teilnahmebedingungen müssen zwar nicht im Post selbst stehen, man sollte aber unkompliziert über einen Link direkt z.B. auf deine Website gelangen können. Der Link dazu muss im Post deutlich sichtbar hinterlegt sein.

Außerdem dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht an Gewinnspielen teilnehmen. Auch darauf solltest du unbedingt hinweisen und die Teilnahme explizit ausschließen.

Je nachdem auf welcher Plattform du ein Gewinnspiel veröffentlichen willst, musst du dich außerdem über die spezifischen Vorgaben von z.B. Facebook und Instagram informieren. Ganz aktuell wurden Anfang des Jahres 2021 von Instagram neue Richtlinien zu dem Thema Gewinnspiele veröffentlicht. Hier solltest du beachten, dass sich bei den Teilnahmebedingungen einiges geändert hat. Du darfst zum Beispiel nicht mehr fordern, dass man jemanden verlinken muss, um teilnehmen zu dürfen.

Du solltest außerdem darauf achten, dass das Gewinnspiel mit der sozialen Plattform, auf der du das Gewinnspiel veranstaltest, in keinem Zusammenhang steht.

Als letztes solltest du noch ergänzen, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.

Es macht also Sinn, die Teilnahmebedingungen für deine Gewinnspiele einmal auf deiner Website zu hinterlegen und dann zur Wiederverwendung immer wieder zu verlinken. Damit sparst du dir nicht nur Platz im Post, sondern auch Zeit und Arbeit.

Weitere Dinge, die du bei Gewinnspielen beachten musst, lernst du im dazugehörigen Kapitel.

8. Schließe Kooperationsverträge immer schriftlich!

Als Influencer möchten viele Unternehmen mit dir kooperieren, wenn du eine große Reichweite und eine Community aufgebaut hast. Oftmals werden diese Kooperationen aber nur mündlich vereinbart, was erhebliche Risiken für dich mit sich bringt.

Denn auch bei Kooperationen musst du verschiedene medien- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften beachten. Dabei gibt es einige Haftungsfallen, die du vermeiden solltest. Ein schriftlicher Kooperationsvertrag hilft dir aber auch dabei, die Rechte an deinem produzierten Inhalten genau zu regeln. Dazu zählt insbesondere, in welchem Umfang dein Kooperationspartner sie selbst verwenden darf. Auch die Vergütung, die du erhalten sollst, ist natürlich ein wichtiger Punkt, den du regeln solltest. 

9. Kennzeichne Werbung richtig!

Nachdem jahrelang keine klare Richtlinie zur Kennzeichnung von Werbung vorhanden war, gibt es nun endlich mehr Klarheit sowohl für dich als Influencer, als auch für deine Follower. 

Da lange völlig unterschiedliche Gerichtsurteile immer wieder für Rechtsunsicherheit gesorgt haben, wurde von vielen Influencern einfach jeder Beitrag als Werbung markiert – egal, ob das gezeigte Produkt selbst bezahlt war oder aus einer Kooperation mit einem Unternehmer hervorging. Dass das natürlich nicht zielführend ist, um Verbraucher über gesponserte Posts aufzuklären, ist offensichtlich. Jetzt gibt es endlich eine gesetzliche Regelung, die Klarheit schafft.

Die neuen Richtlinien sehen vor, dass du als Influencer nur noch dann Beiträge mit Werbung kennzeichen musst, wenn du dafür eine Bezahlung oder eine andere Gegenleistung erhalten hast. 

Auch die Problematik um Schleichwerbung solltest du dabei nicht außer Acht lassen. Denn wenn du als Influencer, gewollt oder auch ungewollt, Schleichwerbung machst, kann auch das sogar mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Zusätzlich kannst du von Wettbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden.

Du bist mit der Problematik auch nicht allein. Bekannte Beispiele, in denen Influencer oder auch Promis schon wegen fehlerhafter Werbekennzeichnung vor Gericht standen,  sind unter anderem Cathy Hummels, Pamela Reif, Caro Daur oder Flying Uwe. 

Fazit

Du kennst jetzt also einige wichtige rechtliche Tipps für deine Social Media Auftritte und dein Dasein als Influencer. Noch mehr Tipps, wie du dein Unternehmen und deine selbständige Tätigkeit rechtssicher aufstellst, gibts übrigens in der RAKETENSTART Academy

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts ist Juristin, Gründerin und CEO von RAKETENSTART.
Noch während ihres Jura-Studiums in Bonn stellte Madeleine schnell fest, dass für Nichtjuristen und vor allem Gründer in Deutschland bisher kein umfassender Zugang zu Recht besteht. Um kreative Köpfe und Visionäre bei der Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen, verknüpft Madeleine mit RAKETENSTART neben juristischer Expertise ein feines Gespür für Branding- und Marketingstrategien mit neuen Technologien.

Related Articles