5 dinge, die Investoren vor einer beteiligung mit dir verhandeln wollen

Lockup, Tag- & Drag-Along, Vesting oder Cap sind dir kein Begriff? Du stehst aber gerade vor deiner Finanzierungsrunde und bist bereits in den Gesprächen mit potentiellen Investoren? Dann jetzt aufgepasst! Denn in diesem Beitrag lernst du 5 Regelungen kennen, die Investoren im Rahmen einer Beteiligung eventuell mit dir verhandeln wollen.

Denn bevor das Geld auf deinem Konto landet, möchte dein Investor natürlich bestimmte Forderungen durchsetzen und sich in deinem Unternehmen bestmöglich positionieren. Vor allem, wenn es um die Klauseln in der Gesellschaftervereinbarung mit deinem Investor und die Bedingungen des Investments geht, solltest du also wissen, was hinter diesen Begriffen steckt.

 

1. Das Lockup

Beim sogenannten Lockup wird ein Zeitraum bestimmt, während dem Anteile am Unternehmen erstmal nicht verkauft werden dürfen. Dieses befristete Verkaufsverbot kann sowohl für Gründer, als auch Investoren, die am Unternehmen beteiligt sind, gleichermaßen gelten. Üblicherweise bewegt sich diese Zeit zwischen 2 und 5 Jahren.

 

2. Tag-Along (Mitverkaufsrecht)

Wird in der Gesellschaftervereinbarung ein Tag-Along-Recht eingebaut, geht es vor allem um den Zeitpunkt, an dem ein Gesellschafter seine Anteile am Unternehmen verkaufen möchte. Wurde ein Käufer für die Anteile gefunden, dann können die Gesellschafter, denen ein Tag-Along-Recht zusteht, ihre Anteile zu den gleichen Konditionen und zum gleichen Zeitpunkt mitverkaufen. Das kann vor allem für Minderheitsgesellschafter wichtig sein, wenn ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile verkaufen will. 

 

3. Drag-Along (Mitverkaufspflicht)

Gleichermaßen zum Tag-Along-Recht, das ja ein Mitverkaufsrecht regelt, gibt es auch eine Klausel für die Mitverkaufspflicht für Unternehmensanteile, die Drag-Along-Klausel. Mit dieser Regel wird festgelegt, dass wenn bestimmte Gesellschafter ihre Anteile am Unternehmen verkaufen, die von der Drag-Along-Klausel betroffenen Gesellschafter mitziehen müssen. Das bedeutet, dass sie dann ihre Anteile zum gleichen Zeitpunkt und Preis verkaufen müssen. Vor allem zur Vorsorge für einen Exit-Fall, bei dem ein Käufer das Interesse daran hat, möglichst viele Anteile zu erhalten, kann diese Klausel auftauchen.

 

4. Vesting

Bevor aber überhaupt Anteile verkauft werden können, gibt es aber eine Regelung, die davor schützt, dass ein Gesellschafter das Unternehmen frühzeitig verlässt und seine Anteile behält. Diese Regelung nennt man Vesting. Das Vesting regelt für einen Gesellschafter, dass er sich seine Unternehmensanteile über einen bestimmten Zeitraum erstmal “erarbeitet“. Meistens bestehen Investoren auf diese Regelung für die Gründer, um sie lange ans Unternehmen zu binden. Diese Vesting-Periode beträgt üblicherweise bis zu 5 Jahre. Da Investoren meistens in den Gründer, und nicht nur die Idee an sich investieren, können sie sich so davor schützen, dass die Gründer das Unternehmen schon früh verlassen. Das Vesting wird aber auch zwischen Gründern häufig eingesetzt, damit Mitgründer, die das Team früh verlassen, ihre Anteile trotzdem behalten.

 

5. Cap

Ein Cap ist eine festgelegte Obergrenze für die Unternehmensbewertung. Meistens wird dieses Cap im Rahmen eines Wandeldarlehens festgelegt. Damit will der Investor, der früh ins Unternehmen einsteigt, vermeiden, dass er nur wenige Anteile bekommt, wenn schnell eine sehr hohe Unternehmensbewertung erreicht wird und das Invest gewandelt wird. Er kann damit für sich eine Mindestanzahl an Anteilen vorab sichern.

 

Damit kennst du nun schon einmal 5 wichtige Forderungen und Klauseln, die Risikokapitalgeber häufig mit Gründern im Rahmen einer Finanzierungsrunde verhandeln. Natürlich gibt es noch mehr Dinge, die du bei deiner Finanzierungsrunde unbedingt beachten solltest. Mehr dazu lernst du auch in der RAKETENSTART Academy.

 

Noch mehr zu diesen 5 Klauseln erfährst du auch in unserem Podcast! 

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5 Dinge, die Investoren bei einer Beteiligung mit dir verhandeln wollen

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Lockup, Tag- & Drag-Along, Vesting oder Cap sind dir kein Begriff? Du stehst aber gerade vor deiner Finanzierungsrunde und bist bereits in den Gesprächen mit potentiellen Investoren? Dann jetzt aufgepasst! Denn in diesem Beitrag lernst du 5 Regelungen kennen, die Investoren im Rahmen einer Beteiligung eventuell mit dir verhandeln wollen.

Denn bevor das Geld auf deinem Konto landet, möchte dein Investor natürlich bestimmte Forderungen durchsetzen und sich in deinem Unternehmen bestmöglich positionieren. Vor allem, wenn es um die Klauseln in der Gesellschaftervereinbarung mit deinem Investor und die Bedingungen des Investments geht, solltest du also wissen, was hinter diesen Begriffen steckt.

 

1. Das Lockup

Beim sogenannten Lockup wird ein Zeitraum bestimmt, während dem Anteile am Unternehmen erstmal nicht verkauft werden dürfen. Dieses befristete Verkaufsverbot kann sowohl für Gründer, als auch Investoren, die am Unternehmen beteiligt sind, gleichermaßen gelten. Üblicherweise bewegt sich diese Zeit zwischen 2 und 5 Jahren.

 

2. Tag-Along (Mitverkaufsrecht)

Wird in der Gesellschaftervereinbarung ein Tag-Along-Recht eingebaut, geht es vor allem um den Zeitpunkt, an dem ein Gesellschafter seine Anteile am Unternehmen verkaufen möchte. Wurde ein Käufer für die Anteile gefunden, dann können die Gesellschafter, denen ein Tag-Along-Recht zusteht, ihre Anteile zu den gleichen Konditionen und zum gleichen Zeitpunkt mitverkaufen. Das kann vor allem für Minderheitsgesellschafter wichtig sein, wenn ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile verkaufen will. 

 

3. Drag-Along (Mitverkaufspflicht)

Gleichermaßen zum Tag-Along-Recht, das ja ein Mitverkaufsrecht regelt, gibt es auch eine Klausel für die Mitverkaufspflicht für Unternehmensanteile, die Drag-Along-Klausel. Mit dieser Regel wird festgelegt, dass wenn bestimmte Gesellschafter ihre Anteile am Unternehmen verkaufen, die von der Drag-Along-Klausel betroffenen Gesellschafter mitziehen müssen. Das bedeutet, dass sie dann ihre Anteile zum gleichen Zeitpunkt und Preis verkaufen müssen. Vor allem zur Vorsorge für einen Exit-Fall, bei dem ein Käufer das Interesse daran hat, möglichst viele Anteile zu erhalten, kann diese Klausel auftauchen.

 

4. Vesting

Bevor aber überhaupt Anteile verkauft werden können, gibt es aber eine Regelung, die davor schützt, dass ein Gesellschafter das Unternehmen frühzeitig verlässt und seine Anteile behält. Diese Regelung nennt man Vesting. Das Vesting regelt für einen Gesellschafter, dass er sich seine Unternehmensanteile über einen bestimmten Zeitraum erstmal “erarbeitet“. Meistens bestehen Investoren auf diese Regelung für die Gründer, um sie lange ans Unternehmen zu binden. Diese Vesting-Periode beträgt üblicherweise bis zu 5 Jahre. Da Investoren meistens in den Gründer, und nicht nur die Idee an sich investieren, können sie sich so davor schützen, dass die Gründer das Unternehmen schon früh verlassen. Das Vesting wird aber auch zwischen Gründern häufig eingesetzt, damit Mitgründer, die das Team früh verlassen, ihre Anteile trotzdem behalten.

 

5. Cap

Ein Cap ist eine festgelegte Obergrenze für die Unternehmensbewertung. Meistens wird dieses Cap im Rahmen eines Wandeldarlehens festgelegt. Damit will der Investor, der früh ins Unternehmen einsteigt, vermeiden, dass er nur wenige Anteile bekommt, wenn schnell eine sehr hohe Unternehmensbewertung erreicht wird und das Invest gewandelt wird. Er kann damit für sich eine Mindestanzahl an Anteilen vorab sichern.

 

Damit kennst du nun schon einmal 5 wichtige Forderungen und Klauseln, die Risikokapitalgeber häufig mit Gründern im Rahmen einer Finanzierungsrunde verhandeln. Natürlich gibt es noch mehr Dinge, die du bei deiner Finanzierungsrunde unbedingt beachten solltest. Mehr dazu lernst du auch in der RAKETENSTART Academy.

 

Noch mehr zu diesen 5 Klauseln erfährst du auch in unserem Podcast! 

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