10 Dinge, die du im Bewerbungsgespräch mit potentiellen Mitarbeitern nicht fragen solltest!
Dein Unternehmen wächst und du beschäftigst dich damit, mehr Mitarbeiter einzustellen? Dann solltest du dir an dieser Stelle natürlich auch Gedanken darüber machen, welche Fragen du im Bewerbungsgespräch stellen möchtest, um Bewerber besser kennenzulernen. Aber Achtung! Du darfst als Arbeitgeber natürlich nicht einfach alles fragen, was dich interessiert. Einige Fragen sind im Bewerbungsgespräch nämlich nicht erlaubt.
Wir schauen uns heute 10 Fragen an, die du im Bewerbungsgespräch vielleicht lieber nicht stellen solltest.
Zunächst mal vorab: Nur weil eine Frage nicht zulässig ist, bedeutet das nicht automatisch, dass du sie niemals stellen darfst. Denn in bestimmten Zusammenhängen sind die Antworten auf die Fragen für die konkrete Stelle oder Situation sehr wohl relevant und dürfen deswegen ausnahmsweise gestellt werden. Es kommt also wie immer auf die konkrete Situation an. Du kannst aber grundsätzlich davon ausgehen, dass du bei diesen Fragen sehr vorsichtig sein solltest und sie wirklich nur im Ausnahmefall gestellt werden dürfen.
Beispiel:
Du interviewst gerade eine Frau für einen Job bei dir im Lager, bei dem der Mitarbeiter schwere Gegenstände selbst heben und transportieren muss, zum Beispiel schwere Pakete. In diesem Fall solltest du die Bewerberin natürlich darauf im Bewerbungsgespräch hinweisen, insbesondere im Bezug auf eine Schwangerschaft. Denn sollte die Bewerberin schwanger sein, gefährdet sie sich und ihr Baby durch die schweren Arbeiten natürlich.
1. familienstand oder sexuelle orientierung
Fragen zum Familienstand, die vor allem Bewerberinnen gestellt werden, sind nicht erlaubt. Ob dein Bewerber ledig ist, bald heiratet oder schon verheiratet ist, geht dich als Arbeitgeber nichts an. Gleiches gilt für die sexuelle Orientierung deiner Mitarbeiter. Dein Bewerber kann bei derartigen Fragen also auch einfach lügen und muss dir nicht antworten.
2. gesundheitszustand
Ein Bewerber braucht grundsätzlich keine Informationen zu seinem Gesundheitszustand im Bewerbungsgespräch preiszugeben. Du darfst dementsprechend auch nicht nach dem Zustand der Gesundheit deines Bewerbers fragen. Fragen nach früheren Erkrankungen oder ähnlichem sind nur dann zulässig, wenn im Einzelfall ein Zusammenhang zur Arbeit, zum Betrieb oder für die anderen Arbeitnehmer ein Interesse daran besteht.
Hat der Bewerber aber eine gesundheitliche Vorerkrankung, die ansteckend ist, sodass er damit Kunden und Kollegen gefährden könnte, oder mit der er seinen zukünftigen Job gar nicht ausüben könnte, muss er das aber sogar von selbst Auskunft darüber geben. Macht er das nicht, kann er sogar schadensersatzpflichtig sein.
3. schwangerschaft
Wie im Beispiel schon gesagt, zum Gesundheitszustand gehört natürlich auch die Frage, ob deine Bewerberin schwanger ist. Sollte die Schwangerschaft für die Art des Jobs nicht relevant sein, solltest du auch nicht danach fragen. Tust du das doch, darf deine Bewerberin auch lügen und eine Schwangerschaft verneinen. Denn bei der Frage handelt es sich um eine nicht erlaubte Diskriminierung wegen des Geschlechts deiner Bewerberin. Du hast als Arbeitgeber damit kein rechtlich begründetes Interesse an der Information über eine Schwangerschaft, auch wenn es dich aus der unternehmerischen Perspektive vielleicht sehr interessiert.
4. (Schwer-)behinderungen
Auch Behinderungen oder die Eigenschaft als Schwerbehinderter gehören natürlich zum Gesundheitszustand und Fragen danach sind beim Bewerbungsgespräch nicht zulässig. Du solltest dazu vor allem wissen, dass es das Benachteiligungsverbot aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gibt, an das du dich natürlich halten solltest.
5. höhe des gehalts beim alten arbeitgeber
Auch Fragen nach dem früheren Gehalt deines Bewerbers sind in der Regel dann nicht erlaubt, wenn das Gehalt keine Rolle für die zukünftige Stelle spielt oder gar keine Aussagekraft hat. Das kann aber anders sein, wenn der Bewerber sie von dir als Orientierung für die Mindestvergütung fordert.
6. vermögensverhältnisse & schulden
Fragen zu den Vermögensverhältnissen darfst du nur stellen, wenn der Job auf einem intensiven Vertrauensverhältnis beruht und der Bewerber, wenn er den Job bei dir bekommt, Vermögenswerte des Unternehmens verwalten würde.
Beispiel:
Bei Stellenausschreibungen für Führungskräfte, die natürlich viel Verantwortung auch über die Finanzen deines Unternehmens tragen. Diese Informationen können dir natürlich dabei helfen, um von den persönlichen Vermögensverhältnissen des Bewerbers auf eine generelle Zuverlässigkeit im Umgang mit Geld schließen zu können.
7. Religions- und parteizugehörigkeit
Auch nach der Religion oder der Parteizugehörigkeit darfst du nicht im Bewerbungsgespräch fragen. Erlaubt wäre das nur in Ausnahmefällen, wenn du zum Beispiel selbst einen Tendenzbetrieb betreibst, wie eine kirchliche Einrichtung, ein katholisches Krankenhaus oder Medium für eine bestimmte Partei.
8. hobbies
Natürlich möchtest du deinen Bewerber auch so gut wie möglich kennenlernen, aber die Frage nach den Hobbys gehört zu den unzulässigen Fragen. Warum? Weil sie das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzt. Hier spielt es natürlich eine Rolle, ob der Bewerber im Lebenslauf seine Hobbys schon selbst angegeben hat oder nicht.
Führt der Bewerber seine Hobbys im Lebenslauf schon auf, dann hat er sich ja schon dazu entschieden, diese Informationen mit dir zu teilen. In dem Fall darfst du im Gespräch dann auch Bezug auf seine Hobbys nehmen.
Hat der Bewerber im Lebenslauf keine Angaben zu seinen Hobbys gemacht, dann solltest du grundsätzlich auch nicht danach fragen. Allerdings gibt es hier auch wieder eine kleine Ausnahme: Nämlich wenn ein bestimmtes Hobby für die Stelle bzw. Ausübung des Jobs notwendig ist. Geht es zum Beispiel um eine Stelle in der Öffentlichkeitsarbeit eines Fußballvereins, dann darfst du den Bewerber natürlich fragen, ob er selbst Fußball spielt.
9. Vorstrafen
Du darfst deinen Bewerber nur nach eventuellen Vorstrafen fragen, wenn auch diese Information dazu auch für den Job konkret relevant ist. Geht es zum Beispiel um die Stelle eines Kassierers, so darfst du an der Stelle auch nachfragen, ob der Bewerber schon wegen Vermögensdelikten vorbestraft ist. Bei Berufskraftfahrern sind natürlich Verkehrsdelikte ein wichtiges Thema.
Dein Bewerber darf die Frage allerdings dann auch verneinen, wenn die Vorstrafen aus dem Register aufgrund von Verjährung schon gelöscht worden sind.
10. alter und Herkunft
Auch Fragen zu Alter und Herkunft deines Bewerbers sind tatsächlich unzulässig und könnten auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn fragst du nach dem Alter oder der ethnischen Herkunft deines Bewerbers und er hat dazu keine Angaben in seiner Bewerbung gemacht, so könnte das auch als Diskriminierung wahrgenommen werden. Damit verstößt du gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Allerdings ist dir erlaubt, nach der Muttersprache bzw. nach allgemeinen Sprachkenntnissen zu fragen.
fazit
Nun kennst du schon mal 10 Dinge, die du im Gespräch mit deinen Bewerbern unbedingt beachten und dir wirklich gut überlegen solltest, ob du sie fragen willst. Du hast als Arbeitgeber also einige Dinge die du fragen darfst, aber auch viele Themen, bei denen du eingeschränkt bist, insbesondere bei privaten und fachfremden Fragen. Dabei darf dein Bewerber dann sogar lügen! Zusätzlich gibt es auch Dinge, die dein Bewerber dir sogar offenbaren und erzählen muss, damit er nicht gegen seine Pflichten verstößt. Wenn der Bewerber bei diesen Dingen lügt, kann das sogar Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben.
Aber auch bei der Einstellung und der Führung deiner Mitarbeiter kannst du als Unternehmer noch einiges falsch machen und solltest viele rechtliche Vorgaben dabei beachten. Alles zum Thema Mitarbeiter einstellen lernst du bald in unserer RAKETENSTART Academy im Basispaket.
