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9. November 2020

Warum für Unternehmen auf sozialen Medien ein Impressum rechtlich Pflicht ist

Warum für Unternehmen auf sozialen Medien ein Impressum rechtlich Pflicht ist
9. November 2020

Impressumspflicht auf Social Media?

Das Unternehmertum bringt viele Pflichten mit sich, vor allem, wenn man im Internet sehr präsent ist. Das gilt auch für den Betrieb von Social Media Plattformen. Gerade in diesem Bereich gibt es eine Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen, die du von Anfang an unbedingt im Hinterkopf haben solltest.

Vielleicht ist dir beim Scrollen durch soziale Medien wie Instagram bereits aufgefallen, dass einige Accounts einen Hinweis auf ihr Impressum enthalten und du hast dich gefragt, ob du eventuell auch ein Impressum brauchst? Was für eine Rolle das Impressum auf sozialen Medien spielt, erklären wir dir jetzt.

Zunächst eine Entwarnung für alle, die Social Media lediglich privat nutzen. In diesem Fall ist kein Impressum notwendig. Nutzt du z.B. Instagram allerdings geschäftlich, benötigst du nach § 5 TMG ein Impressum:

„Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten […]“, Art. 5 I TMG.

Um auf Nummer sicher zu gehen und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollte dein Social Media-Profil, wenn du dieses geschäftlich betreibst, ein einfach zu erkennendes und unmittelbar erreichbares – maximal mit 2 Klicks – Impressum erhalten. Die Unterscheidung zwischen ausschließlich privater und geschäftlicher Nutzung ist dabei oft gar nicht so einfach, du solltest dich also genau darüber informieren, ob du ein Impressum benötigst. 

Wie kannst du das in der Praxis garantieren?

Instagram selbst beispielsweise bietet nicht die Möglichkeit, ein Impressum einzufügen. Und auch die 150 möglichen Zeichen in der Biografie werden nur selten für die notwendigen Informationen, die dein Impressum erhalten muss, ausreichen. Mit ein bisschen Kreativität kannst du den gesetzlichen Anforderungen aber trotzdem gerecht werden:

  • Integriere einen Link zu einem externen Impressum in deiner Biografie.
  • Nutze das Feld „Website“ und füge dort einen Link zu deinem externen Impressum ein.

Anders als bei Instagram, sieht Facebook explizit die Möglichkeit vor, ein Link zu deinem Impressum einzutragen. Dieses findest du in der Menüauswahl unter “Seiteninfos bearbeiten”.

Bist du außerdem geschäftlich auf XING unterwegs, kannst du auch hier ganz einfach in deinen Profil-Einstellungen ein Impressum einfügen. LinkedIn bietet diese Möglichkeit leider nicht. Hier könntest du dein Impressum in der “Über mich”- Rubrik einfügen.

Welche Informationen dein Impressum letztendlich beinhalten muss, kannst du in § 5 TMG nachlesen. Zu den notwendigen Auskünften gehören z.B. dein vollständiger Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung und deine E-Mail-Adresse.

Wenn du noch mehr Informationen darüber haben möchtest, was du als Gründer im Gründungsprozess vor allem aus rechtlicher Sicht beachten musst, solltest du dir unbedingt die RAKETENSTART Academy anschauen!

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