Gründung
Feb 28, 2024

Unwirksame Verträge

Rechtliche Fehler beim Unterzeichnen von Verträgen vermeiden: Schriftform, Minderjährige, Wucher, Namensunterschrift - entscheidende Aspekte für Gründer.

Unwirksame Verträge

Fehler 1: Du achtest nicht darauf, dass alle Verträge, die du schließt, wirksam sind.

Sobald du mit deinem Unternehmen und der Umsetzung deiner Geschäftsidee loslegst, begegnen dir schnell die klassischsten Berührungspunkte mit dem Rechtssystem: Verträge. Um dich und dein Unternehmen stets rechtlich abzusichern, empfiehlt es sich,  Verträge schriftlich zu schließen. So hast du nicht nur eine Grundlage, in der alles Wichtige zu der Vertragsbeziehung mit deinem Geschäftspartner steht, sondern bist auch für den Ernstfall abgesichert, wenn doch nicht alles so rund läuft den schriftlichen Vertrag kannst du so stets auch zu Beweiszwecken nutzen. Für bestimmte Vertragsarten ist eine Schriftform sogar Wirksamkeitsvoraussetzung.

Es kann über die Schriftform hinaus jedoch auch viele andere Ursachen haben, warum ein Vertrag in manchen Fällen nicht wirksam ist. Dies variiert je nach Vertragsart. So gelten für Mietverträge andere Unwirksamkeitsgründe als für den Kaufvertrag. Allgemein lassen sich aber Kategorien festhalten, die auf alle Vertragsarten anwendbar sind, wie zum Beispiel der Abschluss eines Vertrages mit einem Minderjährigen.

Minderjährige werden nach dem Gesetz besonders geschützt. Deswegen müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen, damit ein mit Minderjährigen geschlossener Vertrag auch wirksam zustande kommt. Dazu im nächsten Fuckup mehr.

Weiterhin kann der Entstehung ein gesetzliches Verbot, oder eine sogenannte Sittenwidrigkeit des Vertrages entgegenstehen. Letzteres ist etwa beim Wucher der Fall. Wucher liegt vor, wenn deine Preise nicht in einem geeigneten Verhältnis zu deiner Leistung stehen. Ebenso können deine Verträge aber auch unwirksam sein, weil Formmängel vorliegen, wie zum Beispiel das oben genannte gesetzliche Schriftformerfordernis. Ein weiteres Hindernis könnte zum Beispiel in fehlender notarieller Beurkundung liegen.

Außerdem kann ein Vertrag auch noch unwirksam sein, weil dein Vertragspartner zum Beispiel bei Vertragsschluss einem bestimmten Irrtum unterlag. Ist dies der Fall, kann ihm nach dem Gesetz ein Anfechtungsrecht zustehen, was sich auch auf die Wirksamkeit des Vertrages niederschlagen kann. Mehr zu den einzelnen Gründen, warum ein Vertrag nicht wirksam entsteht, erfährst du in der RAKETENSTART-Academy.

Fehlen dir diese oder andere Wirksamkeitsvoraussetzungen in einem anderen Zusammenhang, kann das für den Vertrag bedeuten, dass er nichtig ist. Die Folge eines nichtigen Vertrages ist, dass er nicht rechtsgültig ist und keinerlei Bindungswirkung weder für dich, noch für deinen Vertragspartner entfaltet. Er bietet dir dann keine Geschäftsgrundlage, auf der du zum Beispiel Zahlung der Ware verlangen kannst, denn den im Vertrag festgehaltenen Verpflichtungen muss nicht in der ursprünglich erwarteten Form nachgekommen werden.

Es ist daher besonders wichtig, ganz genau darauf zu achten, ob deine abgeschlossenen Verträge wirksam sind, denn nur so kannst du dem eigentlichen Sinn und Zweck des Vertragsschlusses nachkommen und dein Unternehmen absichern.

Fehler 2: Du schließt Verträge mit Minderjährigen ab, ohne die Zustimmung ihrer Eltern einzuholen.

Einer der Gründe, warum euer Vertrag unwirksam sein kann, ist, dass euer Vertragspartner minderjährig ist. Minderjährige, also Menschen zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr, gelten nach den Bürgerlichen Gesetzbuch als beschränkt geschäftsfähig. Im Klartext heißt das, dass sie im Normalfall keine wirksamen Verträge ohne die Zustimmung ihrer Eltern abschließen können. Hintergrund des besonderen Schutzes ist, dass Minderjährige noch nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen, um überblicken zu können, welche rechtlichen, aber auch finanziellen Folgen ein Vertragsschluss haben kann.

Der Gesetzgeber hat, um dem gerecht zu werden, grundsätzliche die Verträge des Minderjährigen unter Zustimmungsvorbehalt gestellt. Ausgenommen von diesem Vorbehalt sind Verträge, die für den Minderjährigen rein rechtlich vorteilhaft sind. Verträge, aus denen der Minderjährige nur rechtliche Vorteile zieht, also nur in seiner Rechtsstellung verbessert wird, darf er auch alleine abschließen. Gehst du also Verträge ohne die Zustimmung der Eltern mit ihnen ein, so ist der Vertrag, wenn daraus für den Minderjährigen nachteilige Verpflichtungen entstehen, so lange unwirksam, bis die Eltern ihre Genehmigung zu dem Geschäft erteilen. Erteilen sie diese nicht, so bleibt der Vertrag unwirksam.

Der Minderjährige kann jedoch als beschränkt Geschäftsfähiger bestimmte Verträge z.B. in Form von alltäglichen Geschäften wie dem Kauf eines Brötchens mit seinem Taschengeld oder mit Geld, welches er zur freien Verfügung bekommen hat, auch alleine tätigen. Das erlaubt der sogenannte Taschengeldparagraf. Im Rahmen seines Taschengeldes bzw. im Rahmen des Geldes, welches er zur freien Verfügung hat, soll ihm zugetraut werden, die Tragweite seines Handelns auch in seinem Alter überblicken zu können. Einschränkungen gibt es aber auch hier, denn auch, wenn er das zur Verfügung gestellt bekommen hat, darf er keine Gegenstände kaufen, von denen er weiß, dass seine Eltern nicht damit einverstanden wären. Dann ist der Vertrag wieder unwirksam.

Beim Verkauf solltest du deshalb sorgfältig prüfen, dass die Eltern mit dem Abschluss des Vertrags auch einverstanden sind, vor allem, wenn die übliche Summe eines normalen Taschengelds deutlich überschritten wird.

In der Praxis ist es natürlich schwer nachzuweisen, dass das Geld auch tatsächlich als Taschengeld gedacht war bzw. dem Minderjährigen zur freien Verfügung stand. Ebenso ist es schwierig, im Moment des Verkaufs einzuordnen, ob dieser für den Minderjährigen nur rechtlich vorteilhaft ist. Beim Vertragsschluss mit Minderjährigen sollte deshalb immer Vorsicht gelten!

Das Minderjährigenrecht schlägt sich auch noch in viele verschiedene rechtliche Vorschriften durch und kann unterschiedliche Auswirkungen haben. Nicht nur die Unwirksamkeit eines Vertrages kann daraus resultieren, sondern sich andere Konsequenzen ergeben. Achte deswegen bei Verträgen mit Minderjährigen und Verträgen mit erheblichem Gewicht besonders darauf, um einen wirksamen Vertrag zu gewährleisten und Ärger zu vermeiden.

Fehler 3: Du bietest deine Produkte oder Dienstleistungen zu Wucherpreisen an.

Geld kannst du als Gründer für dein Business gut gebrauchen. Wenn du den Preis für dein Produkt festlegst, solltest du darauf achten, dass deine Preise immer im Verhältnis zu deiner Leistung stehen. Zwar sagt man gerne, dass gute Ideen Gold wert sind, jedoch können zu übertriebene Preise dir juristisch in den Rücken fallen. Setzt du deine Preise unverhältnismäßig hoch an, kann es sein, dass sie dir rechtlich als sogenannter Wucher ausgelegt werden.

Rechtlicher Wucher wird meistens dann angenommen, wenn der Preis den tatsächlichen Wert der Leistung oder des Produkts um 100 % oder mehr überschreitet. Als  Grundlage der Beurteilung wird dafür der Marktwert bei Abschluss des Geschäfts angenommen. Bei dieser Berechnung kommt es natürlich immer auf den Einzelfall an. Neben  objektiven Voraussetzung der Preisüberschreitung müssen auch bestimmte subjektive Voraussetzungen gegeben sein. So musst du bei der Preisüberschreitung bewusst mit der Intention gehandelt haben, den Mangel an Geschäftserfahrung und die Unerfahrenheit deiner Kunden ausnutzen zu wollen. Daneben gibt es noch weitere Situationen, bei denen Wucher angenommen werden kann.

Wird ein Preis rechtlich als Wucher gewertet, führt das dazu, dass der zugrunde liegende Vertrag unwirksam ist und der Kunde zum Beispiel sein Geld zurückverlangen kann. Neben den zivilrechtlichen Konsequenzen kann Wucher in besonders schweren Fällen auch strafrechtliche Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das kann im worst case sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre umfassen. Bleibe deswegen beim Pricing immer in einem verhältnismäßigen Rahmen. Das ist im Übrigen für den Aufbau eines nachhaltigen Kundenstamms auch unerlässlich, um das Vertrauen deiner Kunden zu gewinnen und zu behalten.

Auch wenn deine Preise nicht in die engen Grenzen des Wucher fallen sollten, so ist trotzdem Vorsicht geboten. Neben dem Wucher gibt es auch wucherähnliche Rechtsgeschäfte, die als sittenwidrig angesehen werden können. Die Folge der Sittenwidrigkeit ist, ebenso wie beim Wucher, die Nichtigkeit des Vertrages. Auch dies kann zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Achte deshalb stets darauf, dass deine Preise sich in einem verhältnismäßigen Rahmen bewegen.

Fehler 4: Du achtest nicht auf eine wirksame, vollständige Namensunterschrift unter Verträgen.

Bei Verträgen kann man so einiges falsch machen. Nicht nur, dass es darauf ankommt, wer den Vertrag unterschreibt, sondern wichtig ist auch, wie der Vertrag unterschrieben wird. Ein Vertrag ist nur dann rechtsgültig, wenn er mit einer Namensunterschrift versehen wird. Unterschieden werden muss dabei, ob per Hand unterzeichnet wird oder online.

Wird per Hand unterzeichnet reicht es aus, wenn mit dem Nachnamen unterschrieben wird. Es muss nicht zwingend mit dem Vornamen unterschrieben werden. Enthält die Unterschrift allerdings nur den Vornamen, ist die Unterschrift nicht wirksam, weil sie den Unterschreibenden nicht eindeutig als solchen identifiziert. Das gilt übrigens auch dann, wenn er mit dem Anfangsbuchstaben oder einem Kürzel des Nachnamens signiert wird. Haben Menschen einen Doppelnamen, so können sie mit beiden Vornamen unterzeichnen, für eine rechtlich wirksame Unterschrift reicht es aber auch aus, wenn nur mit einem Namen unterschrieben wird. Die Unterschrift muss zumindest so leserlich gestaltet werden, dass erkannt wird, dass es sich um einen Namen handelt.

Inzwischen hat auch die digitale Unterschrift immer mehr an Bedeutung gewonnen. Zu unterscheiden ist dabei begrifflich zwischen einer digitalen und einer elektronischen Unterschrift. Während eine digitale Unterschrift den Oberbegriff für alle am Computer gestalteten Unterschriften darstellt, ist die elektronische Unterschrift die schwächste Form der digitalen Unterschrift. Bei ihr stellt jedes Einfügen des Namens des Unterzeichnenden eine Unterschrift dar. So ist das etwa bei deiner E-Mail der Fall, wenn du unter dieser deinen Namen nennst. Neben der einfachen elektronischen Signatur wird zwischen der qualifizierten elektronischen Signatur und der fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterschieden. Die qualifizierte elektronische Signatur wird der analogen Unterschrift per Hand gleichgestellt. Um das zu gewährleisten, umfasst sie technisch aufwändigere qualifizierte Zertifikate und elektronische Schlüsselpaare. Man benötigt etwa eine Signaturkarte und einen Kartenleser, sowie spezifische Software, um sie zu erstellen.

Um eine Unterschrift als fortgeschrittene elektronische Signatur als solche zu bezeichnen, muss sie verschiedene Anforderungen des Gesetzes zur elektronischen Signatur aufweisen. Kurzum: Es können zwar per Computer und PDF Unterschriften generiert werden, damit diese aber auch als wirksame Unterschrift gelten können, müssen sie je nach erforderlicher Unterschriftart verschiedene weitere Voraussetzungen erfüllen.

Besonders zu beachten ist bei der digitalen Unterschrift, dass diese nur dann Anwendung finden kann, wenn die jeweiligen Anforderungen an die Schriftform es auch zulassen.  Denn neben der wirksamen Namensunterschrift ist es unerlässlich, sich an die gesetzliche Schriftform zu halten, damit der Vertrag Wirksamkeit entfaltet.

Bei den digitalen Unterschriften ist zudem die eingescannte Unterschrift zu unterscheiden, bei der die handschriftliche Unterschrift der Person von einem Dokument eingescannt wird und so auf verschiedene andere Dokumente gesetzt werden kann. Für die Rechtswirksamkeit muss aus dem Schriftstück eindeutig hervorgehen, wer genau unterzeichnet hat und der Inhalt muss ohne Zweifel den Willen des Unterzeichners wiedergeben. Sollte die Unterschrift in allen Fällen, egal ob analog oder digital, nicht den jeweiligen Voraussetzungen entsprechen, so ist die Unterschrift nicht wirksam und der Vertrag entfaltet keine Wirkung.

Du solltest deswegen bei Vertragsunterzeichnungen immer darauf achten, dass sie rechtlich gültig sind, damit der Vertrag auch wirksam ist.

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts

Madeleine ist Juristin und Gründerin von RAKETENSTART. Sie schreibt nicht nur als Expertin über Rechtsthemen deines Unternehmens, sondern auch über ihre Reise als Gründerin mit RAKETENSTART und teilt Tipps aus der Praxis mit dir.